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Klimaneutral bis 2050: Gericht stoppt Adidas-Werbung wegen unzulässiger Werbeaussage

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat mit Urteil vom 25. März 2025 eine zentrale Werbeaussage des Sportartikelherstellers Adidas für unzulässig erklärt. Die Formulierung "klimaneutral bis 2050" sei irreführend, da sie Verbraucherinnen und Verbrauchern den Eindruck vermittle, das Ziel werde ausschließlich durch Emissionsvermeidung erreicht. Tatsächlich umfasst die Strategie auch Kompensationsmaßnahmen. Das Urteil ist ein deutlicher Hinweis an Unternehmen, bei Klimaneutral-Werbung größtmögliche Transparenz zu schaffen.

Warum das Adidas-Urteil zur Klimaneutral-Werbung ein Weckruf für Werbetreibende ist

Die Entscheidung (Az. 3 HK O 6524/24) betrifft nicht nur Adidas. Sie betrifft die gesamte Werbebranche. Nachhaltigkeitsversprechen sind ein sensibler Bereich, in dem rechtliche, kommunikative und ethische Aspekte ineinandergreifen. Gerade bei Schlagwörtern wie "klimaneutral", "nachhaltig" oder "emissionsfrei" erwarten Gerichte mittlerweile eine hohe Transparenz. Wer diese nicht bietet, riskiert Abmahnungen und Imageschäden.

Das Urteil im Detail: Unklare Angaben zur Zielerreichung

Adidas hatte auf seiner Website unter dem Reiter "Nachhaltigkeit" das Ziel kommuniziert, bis 2050 klimaneutral zu sein. Wie das konkret erreicht werden soll, blieb für Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch unklar. Zwar enthielt ein verlinkter Geschäftsbericht Hinweise auf geplante Kompensationen – etwa durch Grünstromzertifikate –, doch diese Angaben waren aus Sicht des Gerichts nicht ausreichend sichtbar und verständlich.

Die Richter argumentierten, dass die Begrifflichkeit "klimaneutral" mehrdeutig sei und deshalb in der Werbung selbst näher erklärt werden müsse. Ein einfacher Verweis auf weiterführende Quellen wie Berichte oder Nachhaltigkeitsseiten reiche für eine ausreichende Aufklärung nicht aus.

Wie Unternehmen ihre Werbung rechtssicher gestalten können

Die Kernaussage des Urteils: Transparenz ist Pflicht. Wer pauschale Umweltversprechen abgibt, muss diese im unmittelbaren Werbekontext erläutern. Die bloße Hoffnung, dass sich interessierte Konsumenten aktiv weitere Informationen suchen, wird nicht genügen. Daraus ergeben sich für Unternehmen klare Handlungsempfehlungen:

  • Begriffe wie "klimaneutral" müssen stets erklärt werden, idealerweise in einem Satz direkt neben der Aussage.
  • Der Anteil von Reduktion vs. Kompensation sollte nachvollziehbar aufgeschlüsselt sein.
  • Wesentliche Informationen dürfen nicht hinter Links oder Dokumenten versteckt sein.
  • Die Werbesprache sollte keine falschen Vorstellungen über die Wirkung der Maßnahmen erzeugen.

Klimaneutral – zwischen Werbesprache und Verbrauchererwartung

Besonders relevant ist der Aspekt der Verbrauchererwartung. Das Gericht geht davon aus, dass ein großer Teil der Verbraucher unter "klimaneutral" eine vollständige Vermeidung von Emissionen versteht. Wird dieses Bild in der Werbung gezeichnet, ohne auf die tatsächlich eingesetzten Mittel hinzuweisen, entsteht eine Irreführung. Dies kann nicht nur juristische Folgen haben, sondern auch das Vertrauen in Nachhaltigkeits-Kommunikation langfristig beschädigen.

Auswirkungen für die Werbebranche

Das Urteil könnte Signalwirkung entfalten. Für Werbeagenturen, Marketingabteilungen und Kommunikationsprofis bedeutet dies:

  • Umweltbezogene Aussagen gehören auf den rechtlichen Prüfstand.
  • Transparenz ist nicht optional, sondern Pflicht.
  • Die Dokumentation von Reduktions- und Kompensationsstrategien sollte jederzeit abrufbar und verständlich sein.

Nicht zuletzt geraten auch Branchen wie Energie, Automobil oder Lebensmittel zunehmend in den Fokus. Wer hier ungenaue Begriffe nutzt, muss mit juristischen Konsequenzen rechnen.

Tipp für Werbe- und Marketingverantwortliche: Lassen Sie jede umweltbezogene Werbeaussage vor der Veröffentlichung durch eine spezialisierte Rechtsabteilung oder externe Fachkanzlei prüfen. So vermeiden Sie nicht nur Abmahnungen, sondern auch Vertrauensverluste bei Ihrer Zielgruppe.

Zusammenfassung

Das Urteil gegen Adidas bringt einen wichtigen Impuls für mehr Ehrlichkeit und Nachvollziehbarkeit in der Nachhaltigkeitskommunikation. Es mahnt zur Sorgfalt im Umgang mit Begriffen, die hohe Erwartungen wecken. Unternehmen, die glaubwürdig über ihre Klimaziele sprechen wollen, sollten von Beginn an klar, konkret und transparent kommunizieren.

Symbolgrafik:© mirkomedia - stock.adobe.com

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