Bonn (jur). Die Gewerkschaft Verdi kann ihre Klinik-Streiks in Nordrhein-Westfalen fortsetzen. Diese sind verhältnismäßig und verstoßen nicht gegen die Friedenspflicht, entschied im Eilverfahren das Arbeitsgericht Bonn mit einem am Dienstag, 14. Juni 2022, verkündeten Urteil (Az.: 3 Ga 14/22).
Mit seinem Streikaufruf vom 20. Mai 2022 fordert Verdi einen „Tarifvertrag Entlastung“ für die Kliniken in Nordrhein-Westfalen. Der Tarif soll insbesondere bessere Personalschlüssel für die Stationen und andere Bereiche der Kliniken festschreiben. Bis zur Umsetzung dieser Personalschlüssel soll es einen finanziellen Ausgleich geben.
Für die Zeit vom 11. bis 17. Juni 2022 sind auch die Tarifbeschäftigten am Universitätsklinikum Bonn zum Streik aufgerufen. Die Klinik hält die Forderungen für unzulässig und sieht die Friedenspflicht verletzt. Sie wollte daher eine einstweilige Verfügung gegen die Streiks erreichen.
Dies lehnte das Arbeitsgericht Bonn nun ab. Das Ziel des „Tarifvertrags Entlastung“, zu hohe Belastungen der Beschäftigten zu vermeiden, stehe in keinem engen Zusammenhang mit einem der laufenden Tarifverträge, für die noch eine Friedenspflicht besteht. Daher sei die Friedenspflicht auch nicht verletzt.
Den Hinweis der Arbeitgeberseite auf bereits bestehende gesetzliche Regelungen zur Personalausstattung ließ das Arbeitsgericht nicht gelten. Dies seien „Mindeststandards, von denen durch die Tarifvertragsparteien zugunsten der Arbeitnehmer abgewichen werden“ könne.
Auch der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sei gewahrt. Zwar werde „die Lage für die betroffenen Patienten immer dringlicher“. Verdi halte aber jedenfalls am Universitätsklinikum Bonn die von den Tarifparteien ausgehandelte Notdienstvereinbarung ein. Dies sei „ein wesentlicher Anhaltspunkt für die Verhältnismäßigkeit“, betonten die Bonner Richter.
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Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock