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Kommune haftet nicht für Stolperfallen bei Umzug

Das Landgericht Frankenthal (Az.: 3 O 88/24) wies die Klage einer Frau ab, die bei einem Straßenumzug stürzte und Schmerzensgeld forderte.

Sturz bei Straßenumzug: Klägerin fordert Entschädigung

Eine 66-jährige Frau nahm mit ihrem Enkelkind an einem Straßenumzug teil und stürzte über einen Gullydeckel, der bis zu drei Zentimeter über das Straßenniveau hinausragte. Dabei brach sie sich das linke Handgelenk und das rechte Schultergelenk. 

Die Klägerin machte geltend, dass die zuständige Gemeinde verpflichtet gewesen wäre, die Umzugsstrecke auf Stolperfallen zu überprüfen und gefährliche Unebenheiten, wie den erhöhten Gullydeckel, abzusichern. 

Sie forderte 1.700 Euro Schadensersatz und 13.000 Euro Schmerzensgeld.

Gericht verneint Pflicht zur besonderen Absicherung

Das Landgericht wies die Klage ab. 

Eine Kommune müsse eine Straße nicht speziell für einen jährlich stattfindenden Umzug sichern. Die allgemeinen Verkehrssicherungspflichten seien ausreichend. Teilnehmer eines Umzugs müssten damit rechnen, dass die Sicht auf den Boden durch Menschenmengen eingeschränkt sei. 

Die geringe Höhenabweichung des Gullydeckels sei kein außergewöhnliches Hindernis. Zudem hätte eine Abdeckung mit einer Gummimatte die Stolpergefahr eher erhöht. Die Klägerin trage ein erhebliches Mitverschulden.

Tipp: Teilnehmer an öffentlichen Veranstaltungen sollten vorsichtig sein und Unebenheiten einkalkulieren. Wer eine Schadensersatzklage erwägt, muss nachweisen, dass die Kommune ihre Pflicht zur Gefahrenvermeidung verletzt hat. Ein Mitverschulden kann den Anspruch erheblich mindern oder ausschließen. Eine rechtzeitige Beweissicherung erhöht die Erfolgsaussichten.

Symbolgrafik:© Dan Race - stock.adobe.com

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