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Kontosperrung? Geldwäscheverdacht?

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(1 Bewertung)23.04.2025 Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Kontosperrung wegen Geldwäscheverdacht (durch Commerzbank Bank AG, Deutsche Bank AG und andere Banken):

In einer zunehmend digitalisierten Finanzwelt stehen Bankkunden immer häufiger vor einer unerwarteten und belastenden Situation: der Sperrung ihres Kontos wegen eines vermeintlichen Geldwäscheverdachts. Solche Maßnahmen können den Alltag erheblich beeinträchtigen, sei es durch eingeschränkten Zugang zu Ersparnissen, blockierte Transaktionen oder den damit verbundenen Stress. Rechtsanwalt Dr. Heinzelmann, ein renommierter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit Kanzleisitz in Stuttgart und einer Niederlassung in Frankfurt, ist Ihr verlässlicher Partner, um Ihre Rechte in solchen Fällen durchzusetzen.

Umfassende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht

Dr. Heinzelmann verfügt über langjährige Erfahrung und spezialisiertes Wissen im Umgang mit Kontosperrungen aufgrund von Geldwäscheverdacht. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kennt er die rechtlichen Rahmenbedingungen und die oft überzogenen Maßnahmen von Banken, die Kunden ohne ausreichende Beweise in Bedrängnis bringen. Seine Expertise umfasst unter anderem:

  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von Kontosperrungen: Dr. Heinzelmann analysiert, ob die Sperrung durch die Bank rechtlich haltbar ist und ob die gesetzlichen Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) eingehalten wurden.
  • Schnelle Aufhebung unrechtmäßiger Sperrungen: Er setzt sich für die sofortige Freigabe Ihres Kontos ein, wenn der Verdacht unbegründet ist.
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen: Falls Ihnen durch die Kontosperrung finanzielle oder immaterielle Schäden entstanden sind, kämpft er für Ihre Entschädigung.
  • Beratung zu Compliance und Prävention: Dr. Heinzelmann unterstützt Sie dabei, zukünftige Probleme durch transparente Kommunikation mit Banken zu vermeiden.

Die rechtliche Situation: Ihre Rechte als Betroffener

Kontosperrungen wegen Geldwäscheverdacht basieren auf den strengen Vorgaben des Geldwäschegesetzes (GwG) und der EU-Geldwäscherichtlinie. Banken sind verpflichtet, verdächtige Transaktionen zu melden und dürfen in bestimmten Fällen Konten sperren, um mögliche illegale Aktivitäten zu verhindern. Häufig handelt es sich hierbei um fünf-sechsstellige Beträge/Geldeingänge, häufig auch aus dem Ausland,welche Bank stutztig machen und Ihr Konto kurzerhand, häufig ohne Vorankündigung, sperren und zum Teil auch kündigen. Allerdings agieren Banken oft übervorsichtig, um hohe Strafen zu vermeiden, was zu unrechtmäßigen oder unverhältnismäßigen Sperrungen führt.

Dr. Heinzelmann prüft genau, ob die Bank die gesetzlichen Anforderungen eingehalten hat, etwa durch Vorlage eines konkreten Verdachts oder fristgerechte Information des Kunden. Er berücksichtigt aktuelle Rechtsprechung, wie etwa Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH), die die Rechte von Kunden bei ungerechtfertigten Kontosperrungen stärken. Mit diesem Wissen setzt er Ihre Ansprüche gegenüber Banken effektiv durch und sorgt häufig durch Vorlage entsprechender Unterlagen, welche den Geldeingang plausibil erklären, dafür, dass Ihr Konto kurzfristig wieder freigegeben und sie wieder handlungsfähig werden.

Aussicht auf Schadensersatz: Ihr Weg zur Entschädigung

Eine unrechtmäßige Kontosperrung kann erhebliche Schäden verursachen, etwa durch entgangene Geschäftsmöglichkeiten und zusätzlicher Kosten durch anderweitig erforderlich gewordene Kapitalaufnahme. Dr. Heinzelmann prüft, ob Sie Anspruch auf Schadensersatz haben, sei es für materielle Verluste (z. B. entgangene Zinsen, Vertragsstrafen) oder immaterielle Schäden (z. B. Reputationsschäden). Banken können haftbar gemacht werden, wenn sie fahrlässig oder ohne ausreichende Grundlage gehandelt haben, etwa durch unzureichende Prüfung des Verdachts oder verspätete Aufhebung der Sperrung.

Die Erfolgsaussichten für Schadensersatz sind vielversprechend, insbesondere wenn Sie von einem erfahrenen Fachanwalt wie Dr. Heinzelmann vertreten werden. Er nutzt seine Expertise aus zahlreichen Verfahren, um außergerichtliche Lösungen zu erzielen oder, falls erforderlich, Ihre Ansprüche vor Gericht durchzusetzen. Dabei berücksichtigt er auch die Möglichkeit, gegen Dritte wie Zahlungsdienstleister vorzugehen, die unrechtmäßig Verdachtsmeldungen ausgelöst haben.

Erfolgreiche Fälle: In der überwiegenden Anzahl von Fällen konnte erreicht werden, dass Kontosperrungen kurzfristig rückgemacht wurden.

Diese Fälle zeigen, dass Banken oft erst nach anwaltlichem Druck zur Aufhebung von Sperrungen bereit sind. Dr. Heinzelmann kennt die Strategien der Banken und weiß, wie er Ihre Ansprüche effektiv durchsetzt.

Individuelle Beratung, bundesweite Vertretung

Mit seinem Kanzleisitz in Stuttgart und einer Niederlassung in Frankfurt ist Dr. Heinzelmann optimal aufgestellt, um Mandanten bundesweit zu betreuen. Sein Ansatz zeichnet sich durch eine persönliche, lösungsorientierte Beratung aus, die auf die individuellen Bedürfnisse jedes Mandanten zugeschnitten ist. Dabei legt er besonderen Wert auf Transparenz, Verständlichkeit und eine enge Zusammenarbeit mit seinen Mandanten. Er erklärt Ihnen die rechtliche Lage in klarer Sprache und entwickelt eine Strategie, die Ihre Chancen auf Aufhebung der Kontosperrung und Schadensersatz maximiert.

Warum Dr. Heinzelmann?

  • Spezialisierung: Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ist er auf die komplexen Herausforderungen von Kontosperrungen wegen Geldwäscheverdacht spezialisiert.
  • Erfahrung: Zahlreiche erfolgreich geführte Verfahren machen ihn zu einem verlässlichen Partner in Krisensituationen.
  • Zugänglichkeit: Mit Standorten in Stuttgart und Frankfurt steht er Ihnen regional und bundesweit zur Seite.
  • Engagement: Dr. Heinzelmann setzt sich mit Leidenschaft für die Interessen seiner Mandanten ein, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen
  • Kontaktieren Sie Dr. Heinzelmann noch heute zu Geldwäschethemen (zivilrechtlich und strafrechtlich).

Wenn Ihr Konto wegen eines vermeintlichen Geldwäscheverdachts gesperrt wurde, zögern Sie nicht, Dr. Heinzelmann zu kontaktieren. Seine Kanzlei bietet Ihnen eine fundierte Erstberatung, um Ihre Situation zu analysieren und die nächsten Schritte zu planen. Schützen Sie Ihre Rechte und lassen Sie sich von einem der führenden Experten im Bank- und Kapitalmarktrecht vertreten.

Die Kanzlei betreut auch Mandanten im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche, § 261 BGB.

 

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