Inhaber von Girokonten aufgepasst! Verdächtige Transaktionen/Überweisungen/Bargeldeinzahlungen als Motiv für eine Kontosperrung/Kontokündigung?
IIhnen wurde das Konto gesperrt? Die möglichweise sogar ohne Vorankündigung, quasi aus "heiterem Himmel"?
Dem schloss sich auch noch die Kontokündigung an? Lassen Sie sich nicht verunsichern. Häufig lässt sich die Kontosperrung kurzfrstig rückgängig machen!
Auffällige Transaktionen, häufig (in der Summe, häufig gestückelt "Smurfing") von über € 10.000,00.-, nehmen Banken häufig zum Anlass, quasi über Nacht Ihr Konto zu sperren. Wir kennen Fälle, wo dies ohne vorherige Anhörung des Kontoinhabers geschah. Diesem wurde mithin noch nicht einmal die Möglichkeit eingeräumt, Nachweise für die Transaktion zu erbringen, welche den Anfangsverdacht einer Geldwäsche entkräften. Handelt es sich dabei um Ihr einzigstes Konto und verfügen Sie über keine Barreserven, sind Sie de facto zahlungsunfähig.
Herkunftsnachweise können dabei hilfreich sein, den Anfangsverdacht unlauterer Mittelherkunft zu entkräften:
Namentlich Schenkungsverträge, letztwillige Verfügungen (Testamente u.a.), Quittungen über Sortengeschäfte, Verkaufs- und Rechnungsbelege wie auch Auszahlungsbelege anderer Banken und Sparbücher mit Nachweis über die Barauszahlung sowie Kaufverträge und Zahlungsquittungen sind häufig geeignet, die eigene Bank von der Redlichkeit Mittelherkunft zu überzeugen.
Unserer Kanzlei gelang es vielfach, gegen Kontosperrungen durch Vorlage von Herkunftsnachweisen binnen kürzester Zeit erfolgreich vorzugehen. Auch die Rücknahme der Kontokündigung gelang uns bereits.
Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services steht Ihnen bei Kontosperrungen und Kontokündigungen bundesweit - auch kurzfristig - zu Verfügung.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht