Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Kopie reicht für Testamentseröffnungsverfahren aus

SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen)24.11.2025 Erbrecht

Düsseldorf (jur). Liegt kein Testament im Original vor, kann auch eine private Kopie der Originalurkunde vom Nachlassgericht zur Testamentseröffnung herangezogen werden. Denn so kann eine zeitnahe „geordnete Nachlassabwicklung“ sichergestellt werden, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 19. August 2022 (Az.: 3 Wx 119/22). 

Die klagende Witwe aus Oberhausen hatte beim Nachlassgericht wegen des Todes ihres Ehemannes die Eröffnung des Testamentsverfahrens beantragt. Dabei werden Verfügungen des Verstorbenen vorgelegt, die seinen Letzten Willen betreffen. Notarielle Testamente oder Erbverträge werden dagegen automatisch im Sterbefall an das Nachlassgericht übermittelt, so dass kein Antrag auf Testamentseröffnung gestellt werden muss. 

Hier hatte die hinterbliebenen Ehefrau die Kopie eines vom Erblasser unter dem Datum des 2. Januar 1976 errichteten privaten Testaments vorgelegt. Danach war sie die Alleinerbin. Die Witwe gab an, dass sie von ihrem Mann die Kopie zur Aufbewahrung erhalten habe. Warum er ihr nicht das Original-Testament überreicht habe, sei ihr nicht bekannt. Mit der Testamentseröffnung wollte die Frau letztlich einen Erbschein beantragen. 

Doch das Nachlassgericht lehnte die Eröffnung des Testaments ab. Die Kopie biete nicht die Gewähr „einer vollständigen und unverfälschten Wiedergabe“ des Letzten Willens. 

Das OLG entschied, dass auch mit einer Testamentskopie das Testamentsverfahren beim Nachlassgericht eröffnet werden könne. Mit dem Testamentseröffnungsverfahren sollen „zeitnah“ vorhandene Verfügungen festgestellt und den Erben bekanntgemacht werden. Das Nachlassgericht prüfe hier summarisch, ob das Testament plausibel, nicht aber, ob es rechtswirksam ist. 

Damit müsse auch eine Kopie für die Eröffnung des Testamentsverfahrens ausreichen. Es sei zudem allgemein anerkannt, dass selbst offensichtlich formunwirksame Testamente zu eröffnen seien. Dies müsse dann auch für Kopien gelten. 

Das Argument, dass eine Kopie nicht die unverfälschte Wiedergabe des Inhalts sicherstelle, greife daher nicht. Diese Gefahr bestehe auch bei Testamenten, die nicht oder nicht am Ende unterschrieben wurden. Solche Testamente seien möglicherweise unwirksam, gleichwohl seien auch diese zu eröffnen. 

Sei die Wirksamkeit eines Testamentes fraglich, könne dies später in einem Erbscheinverfahren oder einer Erbenfeststellungsklage geklärt werden. 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© Stockwerk-Fotodesign - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
BGH erlaubt Erbschaft an Arzt trotz Berufsrechtsverstoß
10.07.2025Redaktion fachanwalt.deErbrecht
BGH erlaubt Erbschaft an Arzt trotz Berufsrechtsverstoß

Der Bundesgerichtshof (Az. IV ZR 93/24 ) entschied am 2. Juli 2025, dass ein testamentarisch verfügtes Vermächtnis zugunsten eines behandelnden Arztes wirksam bleiben kann – selbst wenn es gegen berufsrechtliche Vorschriften der Ärztekammer verstößt. Hausarzt sollte Grundstück als Gegenleistung erhalten Im Mittelpunkt des Falls stand ein 2016 abgeschlossener notarieller Vertrag zwischen einem Patienten, seinem Hausarzt, einer Pflegekraft und deren Tochter. Der Arzt verpflichtete sich darin, den Patienten medizinisch zu betreuen, Hausbesuche durchzuführen und telefonisch erreichbar zu sein. Im Gegenzug sollte er nach dem Tod des Patienten ein Grundstück erhalten. Im selben Jahr wurde zusätzlich ein Testament errichtet, das der Pflegekraft das übrige Vermögen des Erblassers zusprach. Nach dem Tod des...

weiter lesen weiter lesen

OLG Frankfurt: Zerrissenes Testament bleibt ohne Einfluss auf Erbfolge
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)04.06.2025Redaktion fachanwalt.deErbrecht
OLG Frankfurt: Zerrissenes Testament bleibt ohne Einfluss auf Erbfolge

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 21 W 26/25 ) entschied: Ein zerrissenes Testament im Schließfach ändert die gesetzliche Erbfolge nicht. Zerrissenes Testament im Schließfach entdeckt Der Erblasser war in letzter Ehe kinderlos mit der Beteiligten zu 2) verheiratet. Nach seinem Tod beantragte diese einen Erbschein basierend auf der gesetzlichen Erbfolge. Das Nachlassgericht stellte einen Erbschein aus, der die Ehefrau sowie die Mutter des Erblassers als Erben auswies. Zwei Monate später öffneten die Beteiligte zu 2) und ein Vertreter der Mutter das Schließfach des Erblassers. Dort fanden sie ein handschriftliches Testament, das den Beteiligten zu 1) begünstigte, jedoch längs in der Mitte zerrissen war. Der Beteiligte zu 1) stellte daraufhin Antrag auf Einziehung des bereits erteilten Erbscheins,...

weiter lesen weiter lesen
LG Frankenthal: Irrtum über Nachlassschulden berechtigt zur Erbanfechtung
08.04.2025Redaktion fachanwalt.deErbrecht
LG Frankenthal: Irrtum über Nachlassschulden berechtigt zur Erbanfechtung

Das Landgericht Frankenthal (Az. 8 O 189/24 ) entschied, dass ein Erbe seine Annahme anfechten kann, wenn er sich über die Überschuldung des Nachlasses irrt. Testamentarischer Erbe soll Beerdigungskosten zahlen Im zugrunde liegenden Fall hatte der Verstorbene seinen Sohn aus erster Ehe testamentarisch als Erben eingesetzt. Der Kontakt zwischen Vater und Sohn war vor dem Tod abgebrochen. Nach dem Ableben übernahm die Ehefrau des Verstorbenen, also die Witwe, die Beerdigungskosten in Höhe von rund 7.500 Euro. Anschließend verlangte sie Ersatz vom Sohn, da dieser das Erbe nicht fristgerecht ausgeschlagen hatte. Der Sohn erklärte daraufhin die Anfechtung der Erbschaftsannahme.  Er gab an, nicht gewusst zu haben, dass durch die Bestattungskosten der Nachlass überschuldet sei und diese Schulden zu den...

weiter lesen weiter lesen

OLG Celle: Falsche Angaben im Erbscheinverfahren haben finanzielle und strafrechtliche Folgen
06.03.2025Redaktion fachanwalt.deErbrecht
OLG Celle: Falsche Angaben im Erbscheinverfahren haben finanzielle und strafrechtliche Folgen

Das Oberlandesgericht Celle (Az.: 6 W 156/24 ) entschied am 09.01.2025, dass falsche eidesstattliche Angaben im Erbscheinverfahren nicht nur finanzielle, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Streit um Erbschein und falsche Angaben Nach dem Tod ihrer Mutter beantragte eine Frau einen Erbschein, um als Alleinerbin anerkannt zu werden. Zur Begründung legte sie ein Testament vor und versicherte eidesstattlich, dieses sei vollständig von der Mutter eigenhändig verfasst worden. Tatsächlich jedoch hatte die Tochter das Testament geschrieben, während die Mutter es lediglich unterschrieb.  Da ein wirksames eigenhändiges Testament vollständig vom Erblasser handschriftlich verfasst sein muss, war das Dokument unwirksam. Folglich trat die gesetzliche Erbfolge in Kraft, sodass die...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?