Wer bei der Bank einen Kredit abschließt, dem wird häufig eine Restschuldversicherung angeboten, die im Falle von unvorhergesehenen Umständen die Ratenzahlungen absichern soll. Doch unterschiedlichste Ausschlussklauseln, lange Wartezeiten und hohe Kosten machen die Versicherung eher zu einem Kostentreiber.
Tatsächlich gibt es für Kreditnehmer noch andere Möglichkeiten, die Ratenzahlungen abzusichern. Bei kleineren Ratenkrediten gilt allerdings, dass man sich grundsätzlich die Frage stellen sollte, ob eine Absicherung der Raten überhaupt nötig ist. Denn meistens übersteigen hier die Kosten und das Risiko durch zahlreiche Ausschlussklauseln in den Versicherungspolicen den Nutzen bei Weitem.
Große Kredite mit Risikolebensversicherung absichern
Bei großen Darlehen mit langfristiger Vertragsbindung, z. B. Baufinanzierungen, ist die Absicherung der Restschuld hingegen ratsam – für den Kreditnehmer aber auch für seine Angehörigen, falls der Kreditnehmer versterben sollte. Eine echte Alternative ist in solchen Fällen die Risikolebensversicherung. Mit Wahlmöglichkeiten zwischen variablen Modellen in Bezug auf die Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer entscheiden, ob die Versicherungssumme über die gesamte Laufzeit hinweg konstant bleiben oder entsprechend der Restschuld des Darlehens mit der Zeit sinken soll.
Verstirbt der Kreditnehmer, bevor der Kredit zurückgezahlt ist, sichert die Versicherung auch die Angehörigen ab, die dann mit dem Geld aus der Risikolebensversicherung das Darlehen ablösen können. Vorsicht: Bei Baufinanzierungen kann ggf. eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden, wenn der Kredit vorzeitig zurückgezahlt wird. Vor Abschluss des Darlehens sollte der Kreditnehmer daher prüfen, ob die Vertragsklauseln hohe Sondertilgungen erlauben.
Weitere Absicherungsmöglichkeiten
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine gute Absicherung gegen längere Krankheit. Wird der Kreditnehmer krankheitsbedingt über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig, kann er die Ratenzahlungen mithilfe der Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung weiter bedienen.
Bei Arbeitslosigkeit sieht es mit der Absicherung schon schwieriger aus. Deshalb greifen hier auch viele Kreditnehmer auf die Restschuldversicherung zurück. Doch häufig ist die vermeintliche Sicherheit ein Trugschluss: Insbesondere in Bezug auf Arbeitslosigkeit enthalten viele Versicherungsverträge diverse, strenge Ausschlussklauseln und sehen oft auch lange Warte- und Karenzzeiten vor. In Kombination mit den vergleichsweise hohen Versicherungskosten bleibt der Nutzen der Ratenschutzversicherung dann weit hinter dem Aufwand zurück.
Auch sollten Kreditnehmer Folgendes nicht vergessen: Wenn der Ernstfall eintritt, besteht immer noch die Möglichkeit, das Gespräch mit der Bank zu suchen, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Häufig bieten die Banken eine Reduzierung der monatlichen Raten an. Dadurch verlängert sich zwar die Laufzeit, aber der akute finanzielle Engpass wird entschärft. Einige Kreditverträge räumen auch die Möglichkeit einer Ratenpause ein. Dabei werden die Ratenzahlungen einfach für eine gewisse Zeit ausgesetzt, was bei Arbeitslosigkeit eine echte Entlastung bedeutet, auch wenn es insgesamt die Kosten etwas nach oben treibt.
Grundsätzlich gilt für Kreditverträge ebenso wie für Versicherungspolicen: Kreditnehmer, die mit einem großen Darlehen eine erhebliche finanzielle Verpflichtung und langfristige Vertragsbindung eingehen, sollten das Kleingedruckte in den Verträgen vorab genauestens prüfen, um das Risiko überschaubar zu halten. Die Anwaltskanzlei Lenné berät Sie hierzu gerne, prüft Krediterträge wie Versicherungspolicen und spricht mit Ihnen über mögliche Absicherungsalternativen der Ratenzahlungen.