Versicherungsrecht

Kostentreiber Restschuldversicherung: Welche Alternativen gibt es?

26.02.2021
 (1)

Wer bei der Bank einen Kredit abschließt, dem wird häufig eine Restschuldversicherung angeboten, die im Falle von unvorhergesehenen Umständen die Ratenzahlungen absichern soll. Doch unterschiedlichste Ausschlussklauseln, lange Wartezeiten und hohe Kosten machen die Versicherung eher zu einem Kostentreiber.

Tatsächlich gibt es für Kreditnehmer noch andere Möglichkeiten, die Ratenzahlungen abzusichern. Bei kleineren Ratenkrediten gilt allerdings, dass man sich grundsätzlich die Frage stellen sollte, ob eine Absicherung der Raten überhaupt nötig ist. Denn meistens übersteigen hier die Kosten und das Risiko durch zahlreiche Ausschlussklauseln in den Versicherungspolicen den Nutzen bei Weitem.

Große Kredite mit Risikolebensversicherung absichern

Bei großen Darlehen mit langfristiger Vertragsbindung, z. B. Baufinanzierungen, ist die Absicherung der Restschuld hingegen ratsam – für den Kreditnehmer aber auch für seine Angehörigen, falls der Kreditnehmer versterben sollte. Eine echte Alternative ist in solchen Fällen die Risikolebensversicherung. Mit Wahlmöglichkeiten zwischen variablen Modellen in Bezug auf die Versicherungssumme kann der Versicherungsnehmer entscheiden, ob die Versicherungssumme über die gesamte Laufzeit hinweg konstant bleiben oder entsprechend der Restschuld des Darlehens mit der Zeit sinken soll.

Verstirbt der Kreditnehmer, bevor der Kredit zurückgezahlt ist, sichert die Versicherung auch die Angehörigen ab, die dann mit dem Geld aus der Risikolebensversicherung das Darlehen ablösen können. Vorsicht: Bei Baufinanzierungen kann ggf. eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung fällig werden, wenn der Kredit vorzeitig zurückgezahlt wird. Vor Abschluss des Darlehens sollte der Kreditnehmer daher prüfen, ob die Vertragsklauseln hohe Sondertilgungen erlauben.

Weitere Absicherungsmöglichkeiten

Eine Berufsunfähigkeitsversiche­rung ist eine gute Absicherung gegen längere Krankheit. Wird der Kreditnehmer krankheitsbedingt über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig, kann er die Ratenzahlungen mithilfe der Rente aus der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung weiter bedienen.

Bei Arbeitslosigkeit sieht es mit der Absicherung schon schwieriger aus. Deshalb greifen hier auch viele Kreditnehmer auf die Restschuldversicherung zurück. Doch häufig ist die vermeintliche Sicherheit ein Trugschluss: Insbesondere in Bezug auf Arbeitslosigkeit enthalten viele Versicherungsverträge diverse, strenge Ausschlussklauseln und sehen oft auch lange Warte- und Karenzzeiten vor. In Kombination mit den vergleichsweise hohen Versicherungskosten bleibt der Nutzen der Ratenschutzversicherung dann weit hinter dem Aufwand zurück.

Auch sollten Kreditnehmer Folgendes nicht vergessen: Wenn der Ernstfall eintritt, besteht immer noch die Möglichkeit, das Gespräch mit der Bank zu suchen, um gemeinsam eine Lösung zu finden. Häufig bieten die Banken eine Reduzierung der monatlichen Raten an. Dadurch verlängert sich zwar die Laufzeit, aber der akute finanzielle Engpass wird entschärft. Einige Kreditverträge räumen auch die Möglichkeit einer Ratenpause ein. Dabei werden die Ratenzahlungen einfach für eine gewisse Zeit ausgesetzt, was bei Arbeitslosigkeit eine echte Entlastung bedeutet, auch wenn es insgesamt die Kosten etwas nach oben treibt.

Grundsätzlich gilt für Kreditverträge ebenso wie für Versicherungspolicen: Kreditnehmer, die mit einem großen Darlehen eine erhebliche finanzielle Verpflichtung und langfristige Vertragsbindung eingehen, sollten das Kleingedruckte in den Verträgen vorab genauestens prüfen, um das Risiko überschaubar zu halten. Die Anwaltskanzlei Lenné berät Sie hierzu gerne, prüft Krediterträge wie Versicherungspolicen und spricht mit Ihnen über mögliche Absicherungsalternativen der Ratenzahlungen.

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor

Guido Lenné
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Max-Delbrück-Str. 18
51377 Leverkusen

Telefon: 0214 90 98 40 0


Diesen Rechtsanwalt bewerten
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema:
Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Guido Lenné:
* Pflichtfeld
Ja, ich willige ein, dass meine im „Kontaktformular“ eingetragenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Angebotsvermittlung per Fax und E-Mail an den zu kontaktierenden Anwalt übermittelt und gespeichert werden. Diese jederzeit widerrufliche Einwilligung sowie die Verarbeitung und Datenübermittlung durch Dritte erfolgen gem. unserer Datenschutzerklärung.
Kontaktieren
Weitere Artikel des Autors
Versicherungsrecht Neue vollautomatische Kfz-Schadenregulierung: zu gut, um wahr zu sein?
13.03.2021

Wenn es geknallt hat, gibt es sofort Geld – so lautet das Versprechen der neuen vollautomatischen Schadensteuerung der Kfz-Versicherer. Die digitale Abwicklung soll vor allem durch Schnelligkeit beeindrucken. Doch steht zu befürchten, dass die Versicherungskonzerne die Leistungen für die Versicherten – insbesondere bei Haftpflichtschäden – dadurch weiter kürzen. Präsentiert wurde die neue digitale Schadenregulierung von der R+V Allgemeine Versicherung AG. Geworben wird u. a. damit, dass Unfallgeschädigte mit nur einem Klick entscheiden können, ob sie Geld oder eine Reparatur wünschen. Wird die finanzielle Entschädigung ... weiter lesen

Versicherungsrecht Widerruf oder Kündigung: Wie komme ich aus der Restschuldversicherung raus?
12.02.2021

Häufig müssen Kreditnehmer, die beim Abschluss eines Darlehens auch gleich eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben, feststellen, dass sich diese wegen langer Karenz- und Wartezeiten, hoher Kosten und verschiedenen Ausschlussklauseln eher zum Kostentreiber entwickelt. Vor allem bei kleineren Ratenkrediten ist deshalb der Abschluss einer solchen Versicherung häufig nicht ratsam. Wie kommt man aber als Kreditnehmer aus der Versicherung wieder raus? In manchen Fällen kann die Versicherung tatsächlich noch widerrufen werden. Ansonsten bleibt nur noch die Kündigung. Wenn möglich: widerrufen Handeln die Versicherungsnehmer schnell, ... weiter lesen

Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Versicherungsrecht Private Unfallversicherung braucht immer Attest über Dauerfolgen

Braunschweig (jur). Um Leistungen einer privaten Unfallversicherung zu erhalten, müssen Versicherte in jedem Fall rechtzeitig eine ärztliche Bescheinigung über die Dauerfolgen des Unfalls einreichen. Auch wenn die Versicherung Zahlungen aus ganz anderen Gründen abgelehnt hat, führt ein Fristversäumnis zum Leistungsausschluss, wie das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig in einem am Mittwoch, 27. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 11 U 646/20). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies inzwischen bestätigt.  Die Klägerin war nachts mit einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille eine Treppe hinuntergestürzt und hatte sich ernsthaft verletzt. Ihren ... weiter lesen

Versicherungsrecht Private Unfallversicherung braucht immer Attest über Dauerfolgen

Braunschweig (jur). Um Leistungen einer privaten Unfallversicherung zu erhalten, müssen Versicherte in jedem Fall rechtzeitig eine ärztliche Bescheinigung über die Dauerfolgen des Unfalls einreichen. Auch wenn die Versicherung Zahlungen aus ganz anderen Gründen abgelehnt hat, führt ein Fristversäumnis zum Leistungsausschluss, wie das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig in einem am Mittwoch, 27. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 11 U 646/20). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies inzwischen bestätigt.  Die Klägerin war nachts mit einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille eine Treppe hinuntergestürzt und hatte sich ernsthaft verletzt. Ihren ... weiter lesen

Versicherungsrecht Aktentasche sichtbar im Auto ist fahrlässig

Karlsruhe (jur). Wer eine Aktentasche mit Wohnungsschlüssel sichtbar in seinem Auto liegenlässt, handelt fahrlässig. Für einen Einbruch mit diesem Schlüssel muss daher auch eine Haftpflichtversicherung mit „erweiterter Schlüsselklausel“ nicht aufkommen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 26. Juli 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: IV ZR 118/22). Der bei dieser Klausel übliche Haftungsausschluss bei Fahrlässigkeit ist danach transparent und wirksam.  Der Kläger behauptet, ihm sei aus seinem Dienstwagen eine Aktentasche entwendet worden, in der sich unter anderem Rechnungen mit seiner Wohnanschrift und ein Schlüsselbund ... weiter lesen

Versicherungsrecht Keine Versicherungsleistungen wegen vorgehaltener Klinikbetten

Frankfurt/Main (jur). Ein Krankenhaus kann für das angeordnete Vorhalten freier Klinikbetten während der Covid-19-Pandemie keine Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung erhalten. Denn die von der hessischen Landesregierung angeordnete Einschränkung des Klinikbetriebs diente nicht der Eindämmung des Sars-Cov-2-Virus, sondern der Schaffung von Behandlungskapazitäten für eine zu erwartende große Zahl von Covid-19-Erkrankten, entschied das Landgericht Frankfurt am Main in einem am Mittwoch, 19. Juli 2023, bekanntgegebenen, noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az.: 2-08 O 210/22).   Damit kann das klagende Krankenhaus keine Leistungen aus der von ihm ... weiter lesen

Ihre Spezialisten