Versicherungsrecht

Krankentagegeldversicherung: Der Einwand der Berufsunfähigkeit

06.04.2017

Mit diesem Rechtstipp möchte ich Sie informieren über Probleme im Zusammenhang mit der privaten Krankentagegeldversicherung, insbesondere den Einwand der Berufsunfähigkeit.

Bei der Krankentagegeldversicherung soll der Versicherungsnehmer im Falle vollständiger Arbeitsunfähigkeit ein tägliches Krankentagegeld erhalten, dessen Höhe von den vorherigen Einkünften und den vertraglichen Vereinbarungen abhängt.

Nach Sinn und Zweck der Krankentagegeldversicherung sichert diese das Einkommen in der Zeit zwischen Beginn der Erkrankung und der damit verbundenen Arbeitsunfähigkeit bis zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und soll die vorübergehende krankheitsbedingte Verdiensteinbuße überbrücken.

Der Leistungsanspruch wird deshalb infolge des Eintritts der Berufsunfähigkeit beendet.

Regelmäßig soll die Berufsunfähigkeit eintreten, wenn der Versicherungsnehmer im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit zu mehr als 50 % erwerbsunfähig ist.

Ob und wann der Umstand vorliegt, dass dieser Zustand „auf nicht absehbare Zeit“ vorliegt ist häufig rechtlich stark umstritten.

Der Versicherer hat hierbei ein wirtschaftliches Interesse daran, dass möglichst wenig Krankentagegeld tatsächlich zur Auszahlung kommt.

Vor diesem Hintergrund wird durch den Versicherer so schnell wie möglich der Einwand erfolgen, dass Berufsunfähigkeit eingetreten ist und somit kein Anspruch mehr auf die Zahlung von Krankentagegeld besteht.

Hierbei ist es grundsätzlich der Versicherer, der den Eintritt der Berufsunfähigkeit darlegen und beweisen muss.  

Das geschieht in der Regel durch  eine von dem Versicherer veranlasste Nachuntersuchung  durch einen vom Versicherer selbst beauftragten Arzt.

Hier sollte der Versicherungsnehmer argwöhnisch werden, wenn derjenige Arzt der über die Leistungspflicht des Versicherers entscheiden soll von dem Versicherer beauftragt wird und möglicherweise auch zu einem großen Teil von diesen Aufträgen lebt.

Der Versicherungsnehmer kann sich der Untersuchung jedoch nicht entziehen, weil das einen Obliegenheitsverstoß darstellen würde, so dass der Versicherer dann nicht mehr zur Leistung verpflichtet wäre.

Die Praxis zeigt immer wieder, dass die von dem Versicherer beauftragten Ärzte dann tatsächlich Feststellungen im Sinne des Versicherers treffen und dieser die Zahlung des Krankentagegeldes dann einstellt.

Nicht wenige Versicherungsnehmer lassen sich von diesen sogenannten ärztlichen Feststellungen beeindrucken und verfolgen den Zahlungsanspruch dann nicht weiter.

Wenn eine unberechtigte Ablehnung des Versicherers erfolgt, ist es jedoch wichtig, hiergegen schnell und effektiv vorzugehen.

Man muss dem Versicherer insbesondere klarmachen, dass er weiterhin in die Pflicht genommen wird und dass er einen diesbezüglichen Rechtsstreit verlieren würde.

Nur dann besteht die Aussicht, dass die Leistung doch noch kurzfristig und außergerichtlich erfolgt.

Für weitere Nachfragen stehen wir Ihnen gern persönlich zur Verfügung.

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor

Gesamt:

Frank Vormbaum
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Bült 27
59368 Werne

Telefon: 02389 - 4030660


Honorar/Leistung: (1)
Erreichbarkeit: (1)
Verständlichkeit: (1)
Freundlichkeit: (1)
Diesen Rechtsanwalt bewerten
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema:
Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Frank Vormbaum:
* Pflichtfeld
Ja, ich willige ein, dass meine im „Kontaktformular“ eingetragenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Angebotsvermittlung per Fax und E-Mail an den zu kontaktierenden Anwalt übermittelt und gespeichert werden. Diese jederzeit widerrufliche Einwilligung sowie die Verarbeitung und Datenübermittlung durch Dritte erfolgen gem. unserer Datenschutzerklärung.
Kontaktieren
Weitere Artikel des Autors
Versicherungsrecht Berufsunfähigkeit: Nürnberger zahlt trotz entgegenstehendem Gutachten des OFI
10.03.2020

Mit unserem heutigen Rechtstipp möchte ich Sie über ein Verfahren informieren, in welchem wir einen Mandanten wegen bestehender Berufsunfähigkeit gegen die Nürnberger Lebensversicherung AG vertreten haben. Unser Mandant war bereits seit geraumer Zeit berufsunfähig aufgrund erheblicher orthopädischer Beeinträchtigungen. Dementsprechend hatte er die Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente bei dem Versicherer beantragt. Hierauf hatte der Versicherer eine monatelange Leistungsprüfung durchgeführt, insbesondere ein orthopädisches Gutachten eingeholt. Die Erstellung des Gutachtens erfolgte durch das orthopädische ... weiter lesen

Versicherungsrecht Berufsunfähigkeit: CFS und die richtige Diagnose
10.03.2020

Mit unserem heutigen Rechtstipp möchte ich Sie weiter informieren über Ansprüche aus einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung bei CFS oder chronischem Erschöpfungs­syndrom. Menschen, die an CFS erkrankt sind, haben oft auch bereits einen besonderen Leidensweg hinter sich. Dieses deshalb, weil die Erkrankung häufig nicht, oder erst viel zu spät diagnostiziert wird. Die sich hieraus ergebenden Behandlungsproblem sind offensichtlich, darüber hinaus besteht aber auch das Problem, die Erkrankung beispielsweise im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung nachzuweisen. Hierzu bedarf es eines ... weiter lesen

Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Versicherungsrecht Private Unfallversicherung braucht immer Attest über Dauerfolgen

Braunschweig (jur). Um Leistungen einer privaten Unfallversicherung zu erhalten, müssen Versicherte in jedem Fall rechtzeitig eine ärztliche Bescheinigung über die Dauerfolgen des Unfalls einreichen. Auch wenn die Versicherung Zahlungen aus ganz anderen Gründen abgelehnt hat, führt ein Fristversäumnis zum Leistungsausschluss, wie das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig in einem am Mittwoch, 27. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 11 U 646/20). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies inzwischen bestätigt.  Die Klägerin war nachts mit einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille eine Treppe hinuntergestürzt und hatte sich ernsthaft verletzt. Ihren ... weiter lesen

Versicherungsrecht Private Unfallversicherung braucht immer Attest über Dauerfolgen

Braunschweig (jur). Um Leistungen einer privaten Unfallversicherung zu erhalten, müssen Versicherte in jedem Fall rechtzeitig eine ärztliche Bescheinigung über die Dauerfolgen des Unfalls einreichen. Auch wenn die Versicherung Zahlungen aus ganz anderen Gründen abgelehnt hat, führt ein Fristversäumnis zum Leistungsausschluss, wie das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig in einem am Mittwoch, 27. Dezember 2023, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 11 U 646/20). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies inzwischen bestätigt.  Die Klägerin war nachts mit einem Blutalkoholgehalt von 0,8 Promille eine Treppe hinuntergestürzt und hatte sich ernsthaft verletzt. Ihren ... weiter lesen

Versicherungsrecht Aktentasche sichtbar im Auto ist fahrlässig

Karlsruhe (jur). Wer eine Aktentasche mit Wohnungsschlüssel sichtbar in seinem Auto liegenlässt, handelt fahrlässig. Für einen Einbruch mit diesem Schlüssel muss daher auch eine Haftpflichtversicherung mit „erweiterter Schlüsselklausel“ nicht aufkommen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch, 26. Juli 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: IV ZR 118/22). Der bei dieser Klausel übliche Haftungsausschluss bei Fahrlässigkeit ist danach transparent und wirksam.  Der Kläger behauptet, ihm sei aus seinem Dienstwagen eine Aktentasche entwendet worden, in der sich unter anderem Rechnungen mit seiner Wohnanschrift und ein Schlüsselbund ... weiter lesen

Versicherungsrecht Keine Versicherungsleistungen wegen vorgehaltener Klinikbetten

Frankfurt/Main (jur). Ein Krankenhaus kann für das angeordnete Vorhalten freier Klinikbetten während der Covid-19-Pandemie keine Leistungen aus einer Betriebsschließungsversicherung erhalten. Denn die von der hessischen Landesregierung angeordnete Einschränkung des Klinikbetriebs diente nicht der Eindämmung des Sars-Cov-2-Virus, sondern der Schaffung von Behandlungskapazitäten für eine zu erwartende große Zahl von Covid-19-Erkrankten, entschied das Landgericht Frankfurt am Main in einem am Mittwoch, 19. Juli 2023, bekanntgegebenen, noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az.: 2-08 O 210/22).   Damit kann das klagende Krankenhaus keine Leistungen aus der von ihm ... weiter lesen

Ihre Spezialisten