Arbeitsrecht

Krankheit - so verhalten Sie sich als Arbeitnehmer richtig!

Zuletzt bearbeitet am: 06.01.2024

Wie müssen sich Arbeitnehmer verhalten, die krank geworden sind? Das erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Wenn Arbeitnehmer aufgrund ihrer Krankheit arbeitsunfähig sind, brauchen sie nicht auf ihrer Arbeitsstelle zu erscheinen. Damit der Arbeitnehmer hierdurch keine finanziellen Probleme bekommt, muss der Arbeitgeber für diesen Zeitraum Entgeltfortzahlung leisten. Dies muss bis zu einer Dauer der Arbeitsunfähigkeit von sechs Wochen geschehen.

Krankmeldung von Arbeitnehmer

Damit Arbeitnehmer keine Probleme bekommen, müssen sie ihren Arbeitgeber unverzüglich d. d. so schnell wie möglich - über ihre krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit informieren. Ebenso müssen sie ihm mitteilen, wie lange sie voraussichtlich nicht arbeiten können. Dies ergibt sich aus § 5 Abs. 1 EntgFG. Für diese Krankmeldung hat der Gesetzgeber keine bestimmte Form vorgeschrieben. Eine Krankmeldung per Telefon ist normalerweise die richtige Wahl. Eine Krankmeldung per Mail kommt ebenfalls infrage, wenn dies in dem jeweiligen Betrieb üblich ist und E-Mails abgerufen werden. Von einer Krankmeldung per Brief sollte wegen der Postlaufzeit von mindestens einem Tag abgesehen werden. Hintergrund ist folgender: Der Arbeitgeber muss rasch informiert werden, um sich auf diese Situation einzustellen.

Wichtig ist, dass Arbeitnehmer nicht nur die Kollegen informieren, mit denen sie zusammenarbeiten. Vielmehr muss es sich um eine Person handeln, die ihren Arbeitgeber repräsentiert. Häufig ist das unmittelbare Vorgesetzte oder der Chef der Personalabteilung. Am besten sehen sie in Ihrem Arbeitsvertrag nach, gegenüber wem und in welcher Form Sie die Krankmeldung abgeben sollen. Hieran sollten sich Arbeitnehmer halten.

Vorlage von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Mit der Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihres Arztes können Arbeitnehmer sich dann etwas mehr Zeit lassen. Diese müssen Sie normalerweise nur dann abgeben, wenn Sie drei Tage lang krank gewesen sind. Hierbei handelt es sich um Kalendertage und nicht um Arbeitstage. Das bedeutet: Auch Sonn- und Feiertage werden mitgerechnet. In diesem Fall muss diese Bescheinigung normalerweise am darauffolgenden Arbeitstag beim Arbeitgeber angekommen sein. Arbeitnehmer sollten daher sich möglichst frühzeitig vom Arzt krankschreiben lassen, um diese Frist einzuhalten und damit nicht bis zum dritten Tag warten. Das gilt besonders, wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mit der Post geschickt wird und nicht direkt etwa durch einen Angehörigen beim Arbeitgeber abgegeben wird.

Es ist aber möglich, dass der Arbeitsvertrag oder der Tarifvertrag eine frühere Frist zum Einreichen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorsieht. Diese müssen Arbeitnehmer einhalten.

Darüber hinaus darf der Arbeitgeber vom einzelnen Mitarbeiter bereits am ersten Tag der Erkrankung die vorzeitige Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fordern. Hierzu ist er berechtigt, ohne sich rechtfertigen zu müssen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 14.11.2012 - 5 AZR 886/11. Allerdings darf der Arbeitgeber den Arbeitgeber durch diese Forderung nicht schikanieren oder willkürlich behandeln. In diesem Fall braucht der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht früher vorzulegen. Allerdings muss der Arbeitnehmer die Schikane bzw. Willkür auch darlegen und notfalls beweisen können- was meistens schwierig ist.

Wenn der Arbeitnehmer diesen Verpflichtungen schuldhaft nicht nachkommt, muss er damit rechnen, dass der Arbeitgeber ihm die Entgeltfortzahlung verweigert. Dies ergibt sich aus § 7 Abs. 1 EntgFG. Dieses Leistungsverweigerungsrecht steht ihm normalerweise so lange zu, bis er seiner Anzeigepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ein nicht schuldhaftes Nachkommen kommt etwa dann in Betracht, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Erkrankung zunächst daran gehindert war, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Er sollte dann aber sein Möglichstes tun, um dies schnell nachzuholen. Oder er kann belegen, dass er frühzeitig genug die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der Post abgegeben hat (am besten zwei Tage vor Ende der Einreichfrist).

Arbeitnehmer wird während Urlaub krank

Wenn Arbeitnehmer während ihres Urlaubs krank werden, sollten Sie sofort ihren Arbeitgeber informieren. Darüber hinaus sollten Sie auch sofort den Arzt aufsuchen und sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen lassen. Dies gilt vor allem, wenn man sich im Ausland aufhält. Wichtig ist, dass in der Bescheinigung drinsteht, dass der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist.

Ausschluss von Entgeltfortzahlung

Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung scheidet aus, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seines Verschuldens seine Arbeitsunfähigkeit herbeigeführt hat. Dies ergibt sich aus § 3 Abs. 1 Satz 1 EntgFG. Dies kommt etwa in Betracht, wenn ein Arbeitnehmer im alkoholisierten Zustand mit seinem Wagen gefahren ist und er dadurch einen Unfall erlitten hat. Da Gleiche ist, wenn er vorher Drogen zu sich genommen hat. Darüber hinaus braucht der Arbeitgeber nicht zu zahlen, soweit ein Arbeitnehmer aufgrund einer künstlichen Befruchtung arbeitsunfähig ist. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 26.10.2016 – 5 AZR 167/16. Anders sieht die Situation aus, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Organspende oder Blutspende an seiner Arbeitsleistung gehindert ist. Hier ist der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Dies folgt aus § 3a EntgFG.

Was krankgeschriebene Arbeitnehmer dürfen

Wer als Arbeitnehmer krankgeschrieben worden ist, braucht nicht unbedingt zu Hause im Bett liegen. Er muss aber alles vermeiden, was seiner Genesung hinderlich ist. Was er darf, hängt also von seiner Erkrankung ab. Arbeitnehmer sollten sich daher etwa vor Leistungssport hüten. Anders sieht es normalerweise mit einem Spaziergang an der frischen Luft aus. Was gut ist oder nicht solle am besten mit dem Hausarzt besprochen werden.

Autor: Harald Büring (Fachanwalt.de-Redaktion)

Foto: © Aycatcher - Fotolia.com

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