Sie wurden von Ihrem Arbeitgeber gekündigt?
Die meisten Arbeitnehmer fühlen sich nach einer Kündigung in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Es ist eine Ausnahmesituation, in der viel auf dem Spiel steht. Denn es geht um Ihr Geld und Ihre Zukunft. Vielleicht scheuen Sie, wie viele Arbeitnehmer in dieser Lage, den Gang zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht – die Kosten schrecken ab. Aber Vorsicht: Indem Sie Ihre Kündigung nicht überprüfen lassen, riskieren Sie noch mehr. Sie können nicht nur Ihren Arbeitsplatz verlieren, sondern auch Ihre Aussichten auf eine Abfindung.
Erhalten Sie nach einer Kündigung automatisch eine Abfindung?
Sie erhalten nicht automatisch eine Abfindung, wenn Sie gekündigt werden. Viele Arbeitnehmer rechnen mit einer Abfindung. Doch es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch darauf, dass der Arbeitgeber eine solche zahlt.
Erst durch eine Kündigungsschutzklage und den daran angeschlossenen Vergleich können Sie an eine Abfindung gelangen. Für das Aushandeln einer bestmöglichen Abfindung müssen jedoch auch die richtigen Argumente zum richtigen Zeitpunkt benannt und energisch vertreten werden. Gerne helfe ich Ihnen dabei!
Ausnahmsweise sehen gegebenenfalls Sozialpläne, Tarifverträge oder einzelne Arbeitsverträge Abfindungen vor. Abgesehen von diesen Fällen muss eine Abfindung im Einzelfall – im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Vergleichs – ausgehandelt werden.
Die Höhe einer Abfindung ist ebenfalls Verhandlungssache. Hier kommt es darauf an, wie erfahren der Vertreter des Arbeitgebers und der Rechtsanwalt des Arbeitnehmers vorgehen. Anhaltspunkte für die Höhe der Zahlung sind die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Bruttomonatsgehalt. Die Abfindung dient dazu, finanzielle Nachteile auszugleichen, die der Arbeitnehmer dadurch hat, dass das Arbeitsverhältnis endet.
Nicht nur bei einer Kündigung wird die Frage der Abfindung wichtig. Auch wenn ein Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis beendet, oder ein Abwicklungsvertrag die Durchführung nach Ende des Arbeitsverhältnisses regelt, kann man darin eine Abfindung festlegen.