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Kündigung erhalten – und jetzt?

16.10.2025 Arbeitsrecht

Eine Kündigung Ihres Arbeitgebers stellt oft eine existenzielle Belastung dar. Doch: Sie müssen sie nicht einfach hinnehmen. Gerade formale Fehler oder unzureichende Begründungen sind Angriffsflächen. Mit einer Kündigungsschutzklage können Sie prüfen lassen, ob die Kündigung wirksam ist – und ggf. Ihren Job sichern oder eine Abfindung erstreiten.

 

1. Wer kann klagen – und wann?

  • Drei-Wochen-Frist beachten: Sie haben nur drei Wochen Zeit, nachdem Ihnen die schriftliche Kündigung zugegangen ist, eine Klage beim Arbeitsgericht einzureichen (§ 4 KSchG). Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung meist als wirksam.

  • Kündigungsschutzgesetz gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen: Das KSchG greift, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt (bei Teilzeit unter anteiliger Zählung).

  • Klage möglich auch außerhalb des KSchG: Selbst bei kleinen Betrieben oder in Fällen, in denen der allgemeine Kündigungsschutz nicht greift, kann geprüft werden, ob die Kündigung etwa willkürlich, diskriminierend oder treuwidrig ist.

  • Besonderer Kündigungsschutz: Für bestimmte Gruppen (z. B. Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsräte, Arbeitnehmer in Elternzeit) gelten strengere Voraussetzungen – hier darf ohne behördliche Zustimmung oft gar nicht gekündigt werden.

 

2. Ablauf & mögliche Ergebnisse

  • Die Kündigungsschutzklage ist eine Feststellungsklage: Sie verlangt, dass gerichtlich festgestellt wird, dass die Kündigung unwirksam ist und das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

  • In vielen Fällen endet das Verfahren mit einem Vergleich: Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren die Beendigung gegen Zahlung einer Abfindung.

  • Ist die Klage erfolgreich, besteht das Arbeitsverhältnis fort und Ihnen stehen ausstehende Gehaltsansprüche zu.

  • In Einzelfällen kann auch ein Auflösungsantrag sinnvoll sein – wenn eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar ist und das Gericht eine Abfindung festsetzen soll.

 

3. Ihre nächsten Schritte

  • Prüfen lassen: Lassen Sie Ihre Kündigung möglichst zeitnah von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen.

  • Frist wahren: Die drei-Wochen-Frist läuft ab dem Zugang des Kündigungsschreibens – unabhängig davon, ob Sie krank sind oder im Urlaub.

  • Strategie wählen: Ob Weiterbeschäftigung, Vergleich mit Abfindung oder Auflösungsantrag – gemeinsam mit dem Anwalt entwickeln Sie die passende Strategie.

  • Prozessvertretung: Ein versierter Anwalt übernimmt die Kommunikation mit Gericht und Arbeitgeber, führt Verhandlungen und vertritt Sie in allen Verfahrensphasen.

 

Benedikt Sommer - Fachanwalt für Arbeitsrecht

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