Kann ein Arbeitgeber wegen Führerscheinentzug kündigen?
Der Verlust der Fahrerlaubnis kann arbeitsrechtliche Folgen haben – insbesondere für Außendienstmitarbeiter, Berufskraftfahrer, Monteure oder Servicetechniker.
Eine aktuelle Entscheidung des Arbeitsgerichts Nordhausen zeigt: Eine personenbedingte Kündigung wegen Führerscheinentzug kann zulässig sein, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Aufgaben ohne Führerschein nicht mehr erfüllen kann und keine andere Beschäftigung möglich ist.
Wichtig: Ein Führerscheinverlust führt nicht automatisch zur Kündigung. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls – insbesondere Dauer des Entzugs, Tätigkeit, Einsatzmöglichkeiten und die Prüfung milderer Mittel.
Unsere Kanzlei erläutert die aktuelle Entscheidung und zeigt, welche Rechte Arbeitnehmer haben und was Arbeitgeber vor einer Kündigung beachten müssen.
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https://www.assbo.de/arbeitsrecht/arbeitsrecht-urteile/228-kuendigung-wegen-fuehrerscheinentzug-was-gilt-im-arbeitsrecht
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