Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Kurzarbeitergeld erst nach schriftlichem Antragseingang

SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)18.10.2025 Sozialrecht

Stuttgart. Um Anspruch auf Kurzarbeitergeld und Erstattung pauschalierter Sozialversicherungsbeiträge zu haben, müssen Anträge bei der Bundesagentur für Arbeit rechtzeitig zugegangen sein. Das Sozialgericht Baden-Württemberg (LSG) in Stuttgart hat in seinem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 10. Februar 2022 entschieden, dass der Arbeitgeber bei Verlust des Antrags auf dem Postweg das Risiko trägt und dann keine Leistungen beanspruchen kann (Az.: L 3 AL 1175/21).

Der Kläger, ist Betreiber eines Landgasthofs und Hotels im Raum Pforzheim. Er musste aufgrund der Corona-Pandemie seinen Betrieb weitgehend einstellen. Der Gastwirt hat für seine neun Mitarbeiter im März 2020 bei der Bundesagentur für Arbeit (BA) wegen des Arbeitsausfalls Kurzarbeitergeld und Erstattung pauschalierter Sozialversicherungsbeiträge beantragt.

Bei einem Telefonat Ende April wies der Sachbearbeiter bei BA darauf hin, dass noch kein Antrag auf Kurzarbeitergeld vorliege. Der vom Arbeitgeber beauftragte Steuerberater versandte den Antrag im Mai erneut per E-Mail an BA. Im Antrag war der 19. März 2020 als Antragsdatum angegeben. Allerdings hat die Behörde die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge und das Kurzarbeitergeld erst ab Mai 2020 bewilligt. Maßgebend sei der Kalendermonat des Eingangs des schriftlichen Antrags.

Der Hotelier sagte, er habe auch Anspruch auf Kurzarbeitergeld für März und April 2020, das er dann an die Mitarbeiter auszahle. Er stellte fest, dass der Antrag wahrscheinlich auf dem Postweg verloren gegangen sein könnte.

Vom LSG wurde der Hotelier jedoch abgewiesen. Für März 2020 und April 2020 habe er keinen Anspruch auf die beantragten Leistungen. Er könne kraft Gesetzes Kurzarbeitergeld und pauschalierte Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge erst ab dem Kalendermonat beziehen, in dem bei der BA der schriftliche Antrag eingegangen ist. Dies geschah im Mai 2020. Der Arbeitgeber trage das Risiko, wenn der Versand des Antrags zu lange dauere oder auf dem Postweg verloren gehe. Dem Arbeitgeber stehe kein rückwirkender Anspruch zu.

Es sei hingegen unschädlich, den Antrag als PDF-Datei per E-Mail zu versenden. Die BA biete diese Möglichkeit aufgrund des hohen Antragsaufkommens explizit an.

Quelle: © Fachanwalt.de

Symbolgrafik:© DOC RABE Media - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Das BSG zieht klare Grenzen bei Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen im EU-Ausland
15.01.2026Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
Das BSG zieht klare Grenzen bei Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen im EU-Ausland

Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2025 ( Az. B 10/12 R 4/23 R ) erkannt, dass die Pflege von im EU-Ausland versicherten Angehörigen keine automatische Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen auslöst. Geklagt hatte ein Mann, der seine französischen Schwiegereltern in Deutschland nicht erwerbsmäßig pflegte. Da diese jedoch nicht Mitglied der deutschen Pflegeversicherung waren, lehnte das Gericht die Beitragszahlung durch die hiesige Pflegekasse ab. Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen: Die systemische Kopplung Die soziale Absicherung von Menschen, die Angehörige pflegen, ist im deutschen Recht an klare Bedingungen geknüpft. Gemäß § 3 Satz 1 Nummer 1a SGB VI entsteht eine Versicherungspflicht nur dann, wenn die gepflegte Person in der sozialen...

weiter lesen weiter lesen

Unfallversicherungsschutz: Warum die Rufbereitschaft an der Haustür endet
23.12.2025Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
Unfallversicherungsschutz: Warum die Rufbereitschaft an der Haustür endet

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 6. November 2025 ( Az. L 3 U 42/24 ) erkannt, dass Unfälle im häuslichen Treppenhaus während einer Rufbereitschaft nicht versichert sind. Werden Personen zu einem Noteinsatz gerufen und verletzen sich auf dem Weg zur Haustür, besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz in der Rufbereitschaft. Die Grenze zwischen privatem Lebensbereich und versichertem Arbeitsweg wird hierbei sehr streng gezogen. Unfallversicherungsschutz und Rufbereitschaft: Nächtlicher Einsatz mit tragischen Folgen Im Fokus des Verfahrens stand ein über 70-jähriger Fahrer eines Abschleppdienstes. Während seiner nächtlichen Rufbereitschaft in der eigenen Wohnung erhielt er gegen 2 Uhr morgens die Aufforderung zu einem Einsatz. Als er etwa eine halbe Stunde...

weiter lesen weiter lesen
Muss die Ehe zum Rentenverlust führen? BSG klärt Verfassungsmäßigkeit der Grundrente
18.12.2025Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
Muss die Ehe zum Rentenverlust führen? BSG klärt Verfassungsmäßigkeit der Grundrente

Mit Urteil vom 27. November 2025 ( Az. B 5 R 9/24 R ) hat das Bundessozialgericht (BSG) eine grundlegende Frage zur Einkommensanrechnung auf die Grundrente geklärt. Die Richter entschieden, dass die Berücksichtigung des Ehegatteneinkommens bei verheirateten Personen nicht gegen das Grundgesetz verstößt, obwohl Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft bessergestellt sind. Diese höchstrichterliche Bestätigung bietet Unternehmen und Selbstständigen, die sich um die Altersvorsorge kümmern, nun Rechtssicherheit. Der Kern der Entscheidung zur Grundrente: Ungleiche Behandlung vor Gericht Die Grundrente wurde zum 1. Januar 2021 eingeführt. Sie soll Versicherte unterstützen, die langjährig in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, aber nur eine geringe Rente erworben haben. Der Anspruch setzt...

weiter lesen weiter lesen

LSG Hessen bestätigt: Jugend-Fußballverletzung ist Arbeitsunfall
25.11.2025Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
LSG Hessen bestätigt: Jugend-Fußballverletzung ist Arbeitsunfall

Das Hessische Landessozialgericht hat mit dem Urteil (Az. L 9 U 65/23 ) entschieden, dass die Verletzung eines jugendlichen Fußballspielers im Nachwuchsleistungszentrum eines Bundesligavereins als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anzuerkennen ist. Die Berufung der Berufsgenossenschaft wurde zurückgewiesen. Ausgangslage und Details zum Sachverhalt Der 2006 geborene Kläger stand seit Sommer 2021 mit einem Fördervertrag bei einem in Nordrhein-Westfalen ansässigen Bundesligaverein unter Vertrag und spielte in dessen U16-Mannschaft. Am 31. Juli 2022 erlitt er bei einem Freundschaftsspiel einen Schlüsselbeinbruch. Die Berufsgenossenschaft erkannte den Unfall nicht als Arbeitsunfall an. Sie argumentierte, der Kläger befinde sich nicht in einem unfallversicherten Beschäftigungsverhältnis,...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?