Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Landessozialgericht Bayern entscheidet: Keine Thrombose durch mRNA-Impfung

Das Bayerische Landessozialgericht (Az.: L 15 VJ 2/23) hat in einem jüngsten Urteil entschieden, dass keine kausale Verbindung zwischen einer mRNA-Covid-19-Impfung und einer Unterschenkelvenenthrombose besteht.

Thrombose nach mRNA-Impfung: Bayerisches Gericht lehnt Entschädigung ab

Ein im Jahr 1968 geborener Mann erhielt am 03. Juli 2021 die Comirnaty (BioNTech/Pfizer) Covid-19-Impfung. Kurze Zeit später, am 16. Juli, wurde bei ihm eine rechtsseitige Unterschenkelvenenthrombose festgestellt.

Der Mann beantragte daraufhin die Anerkennung und Entschädigung eines Impfschadens, was der Freistaat Bayern jedoch ablehnte. Diese Entscheidung basierte auf Daten des Paul-Ehrlich-Instituts, die keine signifikante Erhöhung des Thromboserisikos durch den Impfstoff bestätigen.

Sowohl sein ursprünglicher Antrag als auch der nachfolgende Widerspruch wurden abgelehnt. Ein Sachverständigengutachten eines Internisten, das vom Sozialgericht München in Auftrag gegeben wurde, dokumentierte keine gesundheitlichen Probleme unmittelbar nach der Impfung, woraufhin die Klage abgewiesen wurde.

Gericht weist Berufung ab: Kein Impfschaden durch mRNA-Impfstoff

Das Landessozialgericht wies die Berufung des Klägers ab.

In der Begründung des Gerichts hieß es, dass nach § 2 Nr. 11, 1. Halbsatz des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ein Impfschaden eine gesundheitliche Primärschädigung als Folge einer Schutzimpfung nachweisen müsse. Ein Gutachten einer Kardiologin, das vom Gericht berücksichtigt wurde, zeigte auf, dass die spezifischen Thrombosen, die bei Covid-19-Impfungen auftreten können, hauptsächlich durch Vektorimpfstoffe verursacht werden und mit der Bildung von Autoantikörpern gegen Thrombozytenfaktor 4 einhergehen.

Solche Autoantikörper wurden beim Kläger nicht festgestellt. Zudem erklärte die Expertin, dass mRNA-Impfstoffe typischerweise keine solche Thrombosen auslösen, was durch wissenschaftliche Belege gestützt wird.

Tipp: In Fällen, in denen eine Impfkomplikation als Impfschaden geltend gemacht wird, ist es essenziell, dass medizinische Gutachten nicht nur den Zeitpunkt der Symptome, sondern auch eine plausible kausale Verbindung zur Impfung aufzeigen. Bei der Beweisführung sollte besonders auf die Art des Impfstoffs und die spezifischen, dokumentierten Risiken geachtet werden.

Symbolgrafik:© weyo - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
LSG Niedersachsen-Bremen: Keine Kostenerstattung für Nierentransplantation im Ausland
29.01.2026Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
LSG Niedersachsen-Bremen: Keine Kostenerstattung für Nierentransplantation im Ausland

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat mit Urteil vom 20. Januar 2026 (Az. L 16 KR 452/23 ) entschieden, dass eine gesetzliche Krankenkasse nicht für die Kosten einer Nierentransplantation in den Niederlanden einstehen muss, obwohl dort kürzere Wartezeiten bestanden. Patient lässt OP in den Niederlanden durchführen – GKV lehnt Kostenerstattung ab Gegenstand des Verfahrens war die Klage eines 66 Jahre alten Mannes aus dem Emsland, der an einer weit fortgeschrittenen Nierenerkrankung litt und seit dem Jahr 2020 regelmäßig dialysiert werden musste. Bereits im Dezember 2018 hatte der Versicherte bei seiner gesetzlichen Krankenkasse beantragt, einer Nierentransplantation im niederländischen Groningen zuzustimmen. Zur Begründung führte er insbesondere die räumliche Nähe zur Klinik sowie die im...

weiter lesen weiter lesen

LSG Baden-Württemberg erkennt PTBS als Wie-BK bei Rettungssanitäter an
22.01.2026Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
LSG Baden-Württemberg erkennt PTBS als Wie-BK bei Rettungssanitäter an

Die posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) eines Rettungssanitäters kann als Berufskrankheit im Sinne einer „Wie-BK“ anerkannt werden. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden (Urteil vom 14.11.2025 – L 8 U 3211/23 ZVW ). Jahrelange Einsätze mit extremen Belastungen Der Kläger arbeitete nahezu drei Jahrzehnte als Rettungssanitäter im Raum Stuttgart. Während dieser langen Tätigkeit war er immer wieder mit besonders schweren Einsatzlagen konfrontiert. Dazu gehörten unter anderem die medizinische Versorgung von Opfern nach dem Amoklauf von Winnenden, Einsätze im Zusammenhang mit gewaltsamen Auseinandersetzungen im Bandenmilieu der „Black Jackets“ in Esslingen sowie wiederholt Suizidfälle, teilweise auch innerhalb des Kollegenkreises.Darüber hinaus wurde er bei...

weiter lesen weiter lesen
Das BSG zieht klare Grenzen bei Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen im EU-Ausland
15.01.2026Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
Das BSG zieht klare Grenzen bei Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen im EU-Ausland

Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 11. Dezember 2025 ( Az. B 10/12 R 4/23 R ) erkannt, dass die Pflege von im EU-Ausland versicherten Angehörigen keine automatische Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen auslöst. Geklagt hatte ein Mann, der seine französischen Schwiegereltern in Deutschland nicht erwerbsmäßig pflegte. Da diese jedoch nicht Mitglied der deutschen Pflegeversicherung waren, lehnte das Gericht die Beitragszahlung durch die hiesige Pflegekasse ab. Rentenversicherungspflicht für Pflegepersonen: Die systemische Kopplung Die soziale Absicherung von Menschen, die Angehörige pflegen, ist im deutschen Recht an klare Bedingungen geknüpft. Gemäß § 3 Satz 1 Nummer 1a SGB VI entsteht eine Versicherungspflicht nur dann, wenn die gepflegte Person in der sozialen...

weiter lesen weiter lesen

Unfallversicherungsschutz: Warum die Rufbereitschaft an der Haustür endet
23.12.2025Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
Unfallversicherungsschutz: Warum die Rufbereitschaft an der Haustür endet

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 6. November 2025 ( Az. L 3 U 42/24 ) erkannt, dass Unfälle im häuslichen Treppenhaus während einer Rufbereitschaft nicht versichert sind. Werden Personen zu einem Noteinsatz gerufen und verletzen sich auf dem Weg zur Haustür, besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz in der Rufbereitschaft. Die Grenze zwischen privatem Lebensbereich und versichertem Arbeitsweg wird hierbei sehr streng gezogen. Unfallversicherungsschutz und Rufbereitschaft: Nächtlicher Einsatz mit tragischen Folgen Im Fokus des Verfahrens stand ein über 70-jähriger Fahrer eines Abschleppdienstes. Während seiner nächtlichen Rufbereitschaft in der eigenen Wohnung erhielt er gegen 2 Uhr morgens die Aufforderung zu einem Einsatz. Als er etwa eine halbe Stunde...

weiter lesen weiter lesen

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?