Das Bayerische Landessozialgericht (Az.: L 15 VJ 2/23) hat in einem jüngsten Urteil entschieden, dass keine kausale Verbindung zwischen einer mRNA-Covid-19-Impfung und einer Unterschenkelvenenthrombose besteht.
Thrombose nach mRNA-Impfung: Bayerisches Gericht lehnt Entschädigung ab
Ein im Jahr 1968 geborener Mann erhielt am 03. Juli 2021 die Comirnaty (BioNTech/Pfizer) Covid-19-Impfung. Kurze Zeit später, am 16. Juli, wurde bei ihm eine rechtsseitige Unterschenkelvenenthrombose festgestellt.
Der Mann beantragte daraufhin die Anerkennung und Entschädigung eines Impfschadens, was der Freistaat Bayern jedoch ablehnte. Diese Entscheidung basierte auf Daten des Paul-Ehrlich-Instituts, die keine signifikante Erhöhung des Thromboserisikos durch den Impfstoff bestätigen.
Sowohl sein ursprünglicher Antrag als auch der nachfolgende Widerspruch wurden abgelehnt. Ein Sachverständigengutachten eines Internisten, das vom Sozialgericht München in Auftrag gegeben wurde, dokumentierte keine gesundheitlichen Probleme unmittelbar nach der Impfung, woraufhin die Klage abgewiesen wurde.
Gericht weist Berufung ab: Kein Impfschaden durch mRNA-Impfstoff
Das Landessozialgericht wies die Berufung des Klägers ab.
In der Begründung des Gerichts hieß es, dass nach § 2 Nr. 11, 1. Halbsatz des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ein Impfschaden eine gesundheitliche Primärschädigung als Folge einer Schutzimpfung nachweisen müsse. Ein Gutachten einer Kardiologin, das vom Gericht berücksichtigt wurde, zeigte auf, dass die spezifischen Thrombosen, die bei Covid-19-Impfungen auftreten können, hauptsächlich durch Vektorimpfstoffe verursacht werden und mit der Bildung von Autoantikörpern gegen Thrombozytenfaktor 4 einhergehen.
Solche Autoantikörper wurden beim Kläger nicht festgestellt. Zudem erklärte die Expertin, dass mRNA-Impfstoffe typischerweise keine solche Thrombosen auslösen, was durch wissenschaftliche Belege gestützt wird.
Tipp: In Fällen, in denen eine Impfkomplikation als Impfschaden geltend gemacht wird, ist es essenziell, dass medizinische Gutachten nicht nur den Zeitpunkt der Symptome, sondern auch eine plausible kausale Verbindung zur Impfung aufzeigen. Bei der Beweisführung sollte besonders auf die Art des Impfstoffs und die spezifischen, dokumentierten Risiken geachtet werden.
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