Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Leasingvertrag fürs Auto widerrufen und Auto zurückgeben

01.07.2019

Autokredit kündigen und Geld zurückbekommen

 

Unwirksame Widerrufsbelehrung – fehlende Pflichtangaben

Ist der Leasingnehmer beim Abschluss des Vertrages nicht zutreffend über das Widerrufsrecht belehrt worden, kann er den Leasingvertrag noch heute widerrufen. Auch Finanzierungsverträge wie Kreditverträge bzw. Autokredite können aufgrund einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung noch immer widerrufen werden.

Dabei kann die Widerrufsbelehrung aufgrund einer Vielzahl von Möglichkeiten Fehlern unwirksam sein. Das ist sie auch häufig, da die Autobanken bei der Gestaltung der Widerrufsbelehrungen oftmals von den gesetzlichen Vorgaben abgewichen sind. Zudem muss der Leasingvertrag wie auch der Kreditvertrag eine Vielzahl an Pflichtangaben gemäß dem EGBGB enthalten, woran es regelmäßig mangelt, insbesondere bei Leasingverträgen und Kreditverträgen der Volkswagen Bank, Audi Bank und Seat Bank.

Leasingvertrag widerrufen und Auto zurückgeben

Im Falle eines wirksamen Widerrufs wird der Leasingvertrag oder der Kreditvertrag rückgängig gemacht. Der Leasingnehmer erhält alle seine geleisteten Zahlungen inklusive einer etwaigen Anzahlung von der Bank zurück. Dafür muss er das geleaste oder finanzierte Fahrzeug an die Bank zurückgeben. Wichtig ist, dass er sich mit dem Autohändler im Falle eines Widerrufs nicht auseinander zu setzen braucht, da die Bank in die Rechte und Pflichten des Händlers tritt und die Rückabwicklung nur zwischen der Bank und dem Leasingnehmer bzw. Kreditnehmer stattfindet.

Keine Nutzungsentschädigung

Wurde der Autoleasingvertrag oder der Kreditvertrag nach dem 13.06.2014 geschlossen, fällt im günstigen Fall noch nicht einmal die Zahlung des Nutzungsersatzes an. Der Leasingnehmer hat das Fahrzeug in diesem Fall kostenlos genutzt.

Diese Banken sind betroffen

Betroffen sind zahlreiche Banken, wie z.B. die Mercedes Bank AG, Volkswagen Bank, Santander Bank, Commerz Finanz, Ford Bank, Audi Bank, Targobank, MKG Bank, Toyota Kreditbank,  Deutsche Bank, Seat Bank usw.

Leasingvertrag widerrufen und Geld zurückbekommen

Es ist den Leasingnehmern zu empfehlen, sich an spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien mit einem Fachanwalt für Bankrecht zu wenden. So ist sichergestellt, dass alle Ansprüche umfänglich berücksichtigt und bestmöglich durchgesetzt werden, sagt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Ginter von der bundesweit tätigen Kanzlei Ginter Schiering Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Die Kanzlei bietet zudem eine kostenfreie Prüfung des Leasingvertrages bzw. des Kreditvertrages auf Widerrufsmöglichkeiten an.

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Über den Autor

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Leonid Ginter
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Moritz-Bacharach-Straße 5
59071 Hamm

Telefon: 02381 - 49 10 696


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