Der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 19. März 2025 (Az. 1 StR 431/24) entschieden, dass das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 2. Mai 2024 gegen ein Ehepaar sowie einen Mitangeklagten wegen zweifachen Mordes rechtskräftig ist. Der Senat wies alle Revisionen zurück.
Hintergrund: Familiärer Streit eskaliert tödlich
Nach den Feststellungen des Landgerichts Memmingen entwickelte sich zwischen einem Ehepaar und dem Vater des Mannes ein schwerer familiärer Konflikt. Der Vater hatte seinem Sohn eine Immobilie geschenkt, die dieser mit seiner Familie bewohnte.
Als der Vater die Rückübertragung gerichtlich geltend machte, gerieten die Beteiligten in erbitterten Streit. Die Auseinandersetzung schürte bei dem Paar intensive Feindseligkeit, die sich auch auf die Ehefrau des Vaters übertrug. Schließlich reifte der Entschluss, beide zu töten, um die Rückforderung der Immobilie zu verhindern.
In der Nacht vom 21. auf den 22. April 2023 drangen die beiden in das Haus des Vaters ein. Sie töteten den Mann durch Würgen über mehrere Minuten und fügten seiner Frau 44 Messerstiche zu. Beide starben am Tatort. Die Täter arrangierten die Leiche des Vaters und das Tatmesser so, dass der Eindruck eines erweiterten Suizids entstehen sollte.
Revisionsgericht bestätigt die Schuldsprüche
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs überprüfte die Entscheidung des Landgerichts umfassend und stellte fest, dass das Urteil keinen rechtlichen Fehler enthält. Die Haupttäter wurden wegen heimtückisch und aus Habgier begangenen Mordes jeweils zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Zusätzlich stellte das Landgericht die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen ist. Der mitangeklagte Bekannte, der den Eheleuten ein Alibi verschaffte, ihnen ein Fahrzeug zur Verfügung stellte und die Tötung zumindest billigend in Kauf nahm, erhielt wegen Beihilfe zum Mord eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Der Bundesgerichtshof bestätigte alle Schuldsprüche und verwarf die Revisionen.
Tipp: Bei familiären Schenkungen mit hohen Vermögenswerten sollte rechtlich vorausschauend gehandelt werden, insbesondere wenn Rückforderungsansprüche denkbar sind. Emotionale Eskalationen in Verbindung mit wirtschaftlichen Interessen können schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Es empfiehlt sich, solche Konflikte frühzeitig außergerichtlich oder rechtlich begleiten zu lassen.
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