Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Leiharbeitnehmer im Vorteil bei Fahrtkosten

Stuttgart (jur). Leiharbeitnehmer können die Fahrtkosten zum Entleihbetrieb in voller Höhe für Hin- und Rückweg steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Es gilt hier nicht die nach dem einfachen Weg bemessene Entfernungspauschale, wie das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil entschied, auf das es in seinem Newsletter vom Montag, 22. Oktober 2012, hingewiesen hat (Az.: 3 K 1226/11).

Der Kläger hatte einen Arbeitsvertrag mit einer Leihfirma und arbeitete für „unbestimmte“ Dauer in der Schweiz. In seiner Steuererklärung setzte er die Fahrtkosten in voller Höhe für Hin- und Rückweg als Werbungskosten an. Das Finanzamt dagegen wollte nur die hälftige Entfernungspauschale anerkennen.

Das FG Stuttgart gab nun dem Arbeitnehmer recht. Es stützte sich dabei auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München vom 13. Juni 2012 (Az.: VI R 47/11). Darin hatte der BFH die vollen Fahrtkosten eines dauerhaft in einem bestimmten Kraftwerk eingesetzten Elektromonteurs voll als Werbungskosten anerkannt.

Nach dem Stuttgarter Urteil vom 24. Mai 2012 gilt dies gleichermaßen auch für Leiharbeit. Entscheidend sei dabei allein, dass die Entleihfirma keine „betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers“ sei. Unerheblich sei dagegen, ob der Arbeitnehmer nach Art und Dauer der Tätigkeit Möglichkeiten habe, seine Fahrtkosten zu senken, etwa durch Fahrgemeinschaften oder gar durch einen Umzug.

Quelle:© www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Tankkarten im Kleinunternehmen: Rechtliche Aspekte und steuerliche Behandlung
08.04.2026Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht
Tankkarten im Kleinunternehmen: Rechtliche Aspekte und steuerliche Behandlung

Effizientes, wirtschaftliches Handeln entscheidet heute mehr denn je über den Unternehmenserfolg. Unter diesen Umständen erstaunt es nicht, dass immer mehr Firmen auf Tankkarten setzen. Lesen Sie nach, wieso kleinere und mittlere Unternehmen von diesem Bezahlmittel profitieren. Bargeldlos und flexibel mit Tankkarte bezahlen Dieses Bezahlmittel ist so groß wie eine Kreditkarte und funktioniert nach dem gleichen Prinzip. Der einzige Unterschied – bei der Tankkarte handelt es sich um eine zweckgebundene Zahlungslösung. Mit einer solchen Plastikkarte können Sie in erster Linie die Tankkosten, manchmal auch noch weitere Dienstleistungen rund ums Fahrzeug wie Autowäsche oder Ölwechsel begleichen. Ein Vorteil dieses Zahlungsmittels liegt auf der Hand: Sie zahlen komfortabel und sicher bargeldlos. Besonders...

weiter lesen weiter lesen

Firmenwagen und Geschäftsausstattung: Rechtsaspekte der Betriebsmittel
11.03.2026Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht
Firmenwagen und Geschäftsausstattung: Rechtsaspekte der Betriebsmittel

Wer ein Unternehmen führt, kommt an der Frage nicht vorbei: Wie lassen sich Firmenwagen und andere Betriebsmittel rechtssicher beschaffen, nutzen und steuerlich korrekt behandeln? Die Überlassung eines Dienstwagens an Mitarbeitende gehört zu den beliebtesten Zusatzleistungen im Arbeitsmarkt 2026, bringt aber zugleich eine Fülle an rechtlichen Fallstricken mit sich. Von der korrekten Versteuerung über Haftungsfragen bis hin zur Vertragsgestaltung – wer Firmenwagen als Betriebsmittel einsetzt, muss zahlreiche Vorschriften beachten. Gleiches gilt für weitere Geschäftsausstattung wie Laptops, Mobiltelefone oder Werkzeuge, die Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden.  TL;DR – Das Wichtigste in Kürze Dieser Artikel beleuchtet die wesentlichen Rechtsaspekte rund um die Bereitstellung, Nutzung und Rückgabe...

weiter lesen weiter lesen
Formfehler bei der Rechnungsstellung: Die Verweigerung des Vorsteuerabzugs durch das Finanzamt vermeiden
SternSternSternSternStern
(12 Bewertungen)06.03.2026Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht
Formfehler bei der Rechnungsstellung: Die Verweigerung des Vorsteuerabzugs durch das Finanzamt vermeiden

Der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG stellt für Unternehmen eine essenzielle Liquiditätsposition dar. Doch die rechtlichen Hürden für dessen Inanspruchnahme sind hoch und unterliegen einer stetigen Verschärfung durch Gesetzgebung und Rechtsprechung. Im Zentrum der steuerlichen Betriebsprüfung steht dabei regelmäßig die ordnungsmäßige Rechnung gemäß §§ 14, 14a UStG. Formale Mängel können hier bereits dazu führen, dass das Finanzamt den Vorsteuerabzug rückwirkend versagt. Dies löst nicht nur erhebliche Nachzahlungen aus, sondern zieht auch hohe Nachzahlungszinsen nach § 233a AO nach sich. Seit dem 1. Januar 2025 hat sich die Situation durch die Einführung der E-Rechnungspflicht im B2B Bereich grundlegend verändert. Der juristische Deep-Dive: Anforderungen des § 14 UStG und der digitale Wandel...

weiter lesen weiter lesen

Besteuerung von Krypto-Lending: Keine Kapitalerträge nach § 20 EStG
03.03.2026Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht
Besteuerung von Krypto-Lending: Keine Kapitalerträge nach § 20 EStG

Mit Urteil vom 10.09.2025 (Az. 3 K 194/23 ) hat das Finanzgericht Köln zur steuerlichen Behandlung von Erträgen aus der entgeltlichen Überlassung von Bitcoin (sog. Krypto-Lending) Stellung genommen. Das Gericht verneinte eine Qualifikation als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG und ordnete die Vergütungen stattdessen den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG zu. Steuerliche Ausgangslage bei Krypto-Lending: Kapitalertrag oder sonstige Einkünfte? Krypto-Lending bezeichnet die zeitweise Überlassung von Kryptowerten – etwa Bitcoin – an Dritte oder Plattformen gegen Entgelt. Die Gegenleistung wird regelmäßig als „Zins“ bezeichnet, ist rechtlich jedoch nicht ohne Weiteres mit klassischen Darlehenszinsen vergleichbar. Für die Anwendung der Abgeltungsteuer nach § 32d Abs. 1...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?
Fall in wenigen Worten schildern
Kostenlose KI-Einschätzung erhalten
Jetzt Hilfe erhalten