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LG Göttingen: Rekord-Schmerzensgeld nach Geburtsschaden

Das Landgericht Göttingen (Az. nicht genannt) sprach am 14. August 2025 einer Patientin ein Schmerzensgeld von einer Million Euro zu. Es handelt sich um die bislang höchste Summe, die dieses Gericht jemals zugesprochen hat.

Schwere Fehler während der Entbindung

Die Arzthaftungskammer kam nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis, dass auf der Geburtsstation der beklagten Klinik im Jahr 2016 gravierende Versäumnisse geschahen. Weder die zuständige Hebamme noch der behandelnde Gynäkologe hätten in der kritischen Phase einen dringend notwendigen Kaiserschnitt eingeleitet, obwohl eindeutige Hinweise auf eine Gefährdung des ungeborenen Kindes vorlagen. Nach der Geburt unterblieb zudem die angemessene Kontrolle sowie die ausreichende Versorgung mit Sauerstoff. Auch der erforderliche Einsatz des neonatologischen Notdienstes der Universitätsmedizin Göttingen wurde nicht veranlasst. Diese Versäumnisse hatten zur Folge, dass die Klägerin schwerste gesundheitliche Schäden davontrug.

Begründung der Kammer für die Höhe des Schmerzensgeldes

Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin infolge der ärztlichen Fehlleistungen lebenslang auf fremde Hilfe angewiesen sein wird. Sie könne nicht sprechen, keine Nahrung selbstständig zu sich nehmen und benötige kontinuierliche Betreuung rund um die Uhr. Eine Aussicht auf Verbesserung ihres Zustands bestehe nicht. Aufgrund der Schwere und Dauer der Beeinträchtigungen hielt die Kammer ein Schmerzensgeld von einer Million Euro für gerechtfertigt. Damit setzte das Landgericht Göttingen einen neuen Maßstab, da es zuvor noch nie eine derart hohe Summe zugesprochen hatte. Die betroffene Geburtshilfeabteilung des beklagten Hauses ist mittlerweile geschlossen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Tipp: Wer medizinische Leistungen anbietet, sollte höchste Standards bei Notfallmaßnahmen und Überwachung einhalten. Werden notwendige Eingriffe versäumt oder spezialisierte Notdienste nicht rechtzeitig hinzugezogen, drohen nicht nur schwerwiegende Folgen für Patienten, sondern auch erhebliche finanzielle Konsequenzen für das Krankenhaus.

Symbolgrafik:© eyetronic - stock.adobe.com

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