Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

LG Koblenz: Gericht bestätigt wirksame Schenkung von Sparguthaben

SternSternSternSternStern
(7 Bewertungen)09.08.2024 Erbrecht

Das Landgericht (LG) Koblenz hat am 4. Juni 2024 eine wichtige Entscheidung getroffen, die Klarheit für Verbraucher schafft, die Sparbücher als Schenkung erhalten haben. In einem aktuellen Fall ging es um die Schenkung von zwei Sparbüchern im Wert von über 92.000 Euro, die eine Frau von ihrem verstorbenen Bruder erhalten hatte. Der Kläger, ein Testamentsvollstrecker, verlangte die Herausgabe der Sparbücher und argumentierte, dass die Schenkung aufgrund fehlender Abtretungserklärungen und notarieller Beurkundung unwirksam sei. Das LG Koblenz hat die Klage jedoch abgewiesen und die Schenkung als wirksam bestätigt.

Hintergrund des Falls

Die Beklagte besaß zwei Sparbücher, die auf ihren verstorbenen Bruder lauteten. Der Testamentsvollstrecker forderte die Herausgabe der Sparbücher, da keine Abtretungserklärungen bei der Bank vorlagen und die Schenkung nicht notariell beurkundet war. Er argumentierte, dass die Sparguthaben daher dem Nachlass zuzurechnen seien.

Die Beklagte hingegen behauptete, der Erblasser habe ihr die Sparbücher im Mai 2019 übergeben und ihr damit auch das Guthaben übertragen. Sie führte an, dass ihr Bruder ihr ausdrücklich sagte, sie könne über das Guthaben frei verfügen, und dass es sich um eine Schenkung handelte.

Die Entscheidung des Gerichts

Die 3. Zivilkammer des LG Koblenz entschied zugunsten der Beklagten und stellte fest, dass die Sparbücher und die dazugehörigen Guthaben durch Schenkung in ihr Eigentum übergegangen seien. Das Gericht erläuterte, dass eine mündliche Schenkung wirksam sei, wenn sie vollzogen wurde. Bei beweglichen Sachen werde die Schenkung durch Übergabe vollzogen.

Bei einem Sparbuch reicht die Übergabe allein jedoch nicht aus, da ein Sparbuch eine Forderung gegen die Bank verbrieft. Um diese Forderung auf einen Dritten zu übertragen, ist eine Abtretungsvereinbarung erforderlich. Eine solche Vereinbarung kann sowohl ausdrücklich als auch konkludent getroffen werden. Im vorliegenden Fall wurde angenommen, dass durch die Übergabe der Sparbücher eine konkludente Abtretungsvereinbarung zustande gekommen sei.

Entscheidende Faktoren

Das Gericht berücksichtigte die Umstände des Einzelfalls, insbesondere die Aussage der Beklagten, dass ihr Bruder ihr die Sparbücher mit der Erklärung übergeben habe, dass sie das Guthaben frei verwenden könne. Weiterhin stellte das Gericht fest, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass die Beklagte die Sparbücher anders als durch die Absicht des Erblassers erhalten habe.

Ein weiterer wichtiger Punkt war, dass keine Abtretungserklärungen bei der Bank hinterlegt waren. Das Gericht entschied jedoch, dass dies der Schenkung nicht entgegenstehe, da eine Abtretung auch durch konkludentes Verhalten erfolgen könne.

Bedeutung für Verbraucher

Diese Entscheidung verdeutlicht, dass die Schenkung von Sparbüchern auch ohne notarielle Beurkundung und formelle Abtretungserklärungen wirksam sein kann, wenn eine konkludente Abtretungsvereinbarung vorliegt. Verbraucher sollten sich jedoch darüber im Klaren sein, dass die genauen Umstände und Beweise entscheidend sind.

Falls Sie in einer ähnlichen Situation sind, ist es ratsam, sich rechtzeitig rechtlich beraten zu lassen und alle relevanten Unterlagen sorgfältig aufzubewahren. Insbesondere sollten Sie bei Schenkungen von bedeutenden Vermögenswerten klare Absprachen treffen und, wenn möglich, schriftlich festhalten beziehungsweise die Schenkung notariell beurkunden.

Die Entscheidung des LG Koblenz stärkt die Rechte derjenigen, die durch Schenkungen begünstigt werden, und schafft Klarheit in einem oft komplexen rechtlichen Bereich.

(LG Koblenz, Urteil vom 14.03.2024 – Az. 3 O 457/23)

Diesen Artikel bewerten: SternSternSternSternStern (7 Bewertungen)
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema

Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Mathias Nittel

*Pflichtfelder
Weitere Artikel des Autors
Grabpflegekosten mindern den Pflichtteil nicht
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)13.08.2024Mathias NittelErbrecht
Herr  Mathias Nittel

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 26. Mai 2021 (Az. IV ZR 174/20) eine für das Erbrecht bedeutende Entscheidung getroffen und eine lange streitige Frage geklärt. Dabei wurden zwei wesentliche Fragen zu den Kosten der Grabpflege geklärt, die insbesondere für Erbrechtspraktiker von großer Relevanz sind. Der BGH stellte klar, dass Grabpflegekosten keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB darstellen und somit den Pflichtteilsanspruch nicht mindern, selbst wenn der Erblasser in seiner letztwilligen Verfügung eine entsprechende Auflage zur Grabpflege an die Erben gerichtet hat. Amtliche Leitsätze des Urteils: Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten im Sinne von § 1968 BGB. Die Kosten für die Pflege und Instandhaltung...

weiter lesen weiter lesen

Erbschaft und der letzte gewöhnliche Aufenthalt – deutsches oder polnisches Recht?
09.08.2024Mathias NittelErbrecht
Herr  Mathias Nittel

Wenn es um grenzüberschreitende Erbfälle geht, kann der gewöhnliche Aufenthaltsort des Erblassers eine entscheidende Rolle spielen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat jetzt klargestellt, welche Kriterien für die Bestimmung dieses Aufenthaltsortes maßgeblich sind, insbesondere bei Pflegebedürftigen, die ins Ausland gebracht wurden. Hier erfahren Sie, worauf Sie in solchen Fällen achten sollten. Was ist der „gewöhnliche Aufenthaltsort“ und warum ist er wichtig? Der gewöhnliche Aufenthaltsort einer Person ist in Erbsachen von zentraler Bedeutung, da er darüber entscheidet, welches Land und welches Rechtssystem für die Abwicklung des Nachlasses zuständig ist . Die Europäische Erbrechtsverordnung (EuErbVO) regelt, dass die Gerichte des Landes...

weiter lesen weiter lesen

Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
OLG Zweibrücken: Anfechtung der Erbausschlagung nicht erfolgreich
23.12.2024Redaktion fachanwalt.deErbrecht
OLG Zweibrücken: Anfechtung der Erbausschlagung nicht erfolgreich

Das OLG Zweibrücken (Az. 8 W 102/23 ) entschied, dass eine Erbausschlagung nicht wegen Irrtums angefochten werden kann, wenn nur der Wert des Nachlasses falsch eingeschätzt wurde. Erblasserin hinterlässt Haus mit Grundschuld Die Erblasserin verstarb im Alter von 106 Jahren und hinterließ kein Testament. Sie lebte zuvor in einem Seniorenheim, dessen Kosten durch ein Darlehen der Kriegsopferfürsorge gedeckt wurden. Dieses Darlehen war durch eine Grundschuld auf ihr Haus abgesichert. Als gesetzliche Erben traten ihre Enkel und Urenkel in die Erbfolge ein. Eine Enkelin schlug die Erbschaft aus und begründete dies mit einer vermuteten Überschuldung des Nachlasses. Nach dem Verkauf des Hauses durch eine Nachlasspflegerin erfuhr die Enkelin von einem Bankguthaben und focht die Ausschlagung an, um sich als Miterbin...

weiter lesen weiter lesen

Erbschaftsausschlagung und Anfechtung bei Irrtum
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)02.09.2024Redaktion fachanwalt.deErbrecht
Erbschaftsausschlagung und Anfechtung bei Irrtum

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit einem aktuellen Beschluss entschieden, dass eine Erbschaftsausschlagung angefochten werden kann, selbst wenn der Erbe nicht alle möglichen Informationsquellen über die Zusammensetzung des Nachlasses genutzt hat. Dies gilt insbesondere, wenn der Erbe aufgrund einer Fehlvorstellung von einer Überschuldung ausgegangen ist. ( Az. 21 W 146/23 ) Erbschaftsausschlagung und die Rolle des Irrtums Eine Erbschaftsausschlagung kann unter bestimmten Umständen angefochten werden. Gemäß dem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juli 2024 ist dies möglich, wenn ein Erbe seine Ausschlagungserklärung aufgrund eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses abgegeben hat (§ 119 BGB). Dies setzt jedoch voraus, dass der Irrtum für die...

weiter lesen weiter lesen
OLG Oldenburg bestätigt: Testament auf Kneipenblock rechtsgültig
SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)15.03.2024Redaktion fachanwalt.deErbrecht
OLG Oldenburg bestätigt: Testament auf Kneipenblock rechtsgültig

Ein ungewöhnlicher Testamentfall, verhandelt vom 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg unter dem Aktenzeichen 3 W 96/23 , hat für Aufsehen gesorgt: Ein Gastwirt aus dem Ammerland verfasste sein Testament auf einem Kneipenblock, welches von seiner Partnerin, die sich als Alleinerbin sah, beim Nachlassgericht zur Erteilung eines Erbscheins eingereicht wurde. Kneipenblock-Testament: Gericht zweifelt letzten Willen an Ein Gastwirt hinterließ nach seinem Ableben ein Testament, das auf einem im Gastraum gefundenen Kneipenblock notiert war. Darauf stand unter Datum und Unterschrift der Spitzname einer Person – „X“ – mit dem Vermerk „X bekommt alles“. Seine Lebensgefährtin, überzeugt, dass sie mit „X“ gemeint sei, strebte nach dem Erbschein. Das Amtsgericht Westerstede erkannte in dem...

weiter lesen weiter lesen

Kein Erbe nach ignorierter Gerichtspost
SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen)20.06.2023Redaktion fachanwalt.deErbrecht
Kein Erbe nach ignorierter Gerichtspost

Karlsruhe (jur). Trotz aller Trauer nach dem Tod eines nahen Angehörigen sollte die Post vom Gericht nicht unbeantwortet liegenbleiben. Denn das kann dazu führen, dass man unverhofft ohne Erbe dasteht, wie ein am Montag, 12. Juni 2023, veröffentlichter Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe zeigt (Az.: IV ZB 11/22). Danach kann ein Gericht die „Erbunwürdigkeit“ auch in einem sogenannten Versäumnisurteil ohne jede Beteiligung der betroffenen Person aussprechen.  Im konkreten Fall war ein Mann aus dem Raum Köln am 9. November 2018 verstorben. Fünf Wochen später reichte seine Ehefrau beim Nachlassgericht ein von beiden Eheleuten unterzeichnetes Testament ein, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzten. Der Text über den Unterschriften war von der Ehefrau handschriftlich verfasst...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Mathias Nittel Premium
5,0 SternSternSternSternStern (4) Info Icon
Mathias Nittel
Rechtsanwalt Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Adresse Icon
Maximilianstraße 2
80539 München



Zum ProfilPfeil Icon Nachricht
Veröffentlicht von:
SternSternSternSternStern (4 Bewertungen)