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LG München: Farbwelle auf Limo verletzt Markenrecht

Das Landgericht München I (Az. 33 O 14937/23) hat einer Brauerei verboten, ihre Cola-Mix-Limo in einer Farbgestaltung ähnlich der von „Spezi“ zu vertreiben.

Farbliche Gestaltung der Dose sorgt für Rechtsstreit

Eine bekannte Münchener Brauerei, die das Cola-Mix-Getränk „Paulaner Spezi“ vertreibt, klagte gegen ein Konkurrenzprodukt mit ähnlicher Farbaufmachung. Konkret ging es um eine sogenannte „Fünf-Farben-Welle“, die als Marke für „Spezi“ geschützt ist. 

Die Beklagte, ebenfalls eine Brauerei, brachte ihre Cola-Orangen-Limonade mit einer optisch vergleichbaren Farbwelle auf den Markt. Nach Ansicht der Klägerin besteht durch diese Gestaltung die Gefahr einer Verwechslung. Gerade bei Getränken, so argumentierte sie, seien Farben für viele Verbraucher ein zentrales Wiedererkennungsmerkmal, was durch die Ähnlichkeit die Markenidentität untergrabe.

Farbkombination wird als Herkunftshinweis verstanden

Das Landgericht München I gab der Klägerin Recht und bestätigte den markenrechtlichen Schutz der Farbkombination. 

Entscheidend sei, dass Farben in bestimmten Branchen – wie hier im Getränkebereich – durchaus als Hinweis auf die Herkunft eines Produkts wahrgenommen werden können. Die beanstandete Farbgestaltung der Beklagten sei nicht nur schmückendes Beiwerk, sondern präge maßgeblich das Erscheinungsbild der Verpackung. Die „Fünf-Farben-Welle“ sei so auffällig und flächig eingesetzt worden, dass sie als zentrales Erkennungsmerkmal erscheine – unabhängig von weiteren Markenkennzeichen der Beklagten. 

Das Gericht stellte klar, dass bei derart dominanter Farbverwendung die Farbkombination selbst als Marke wirken könne. Besonders deutlich werde dies durch die durchgängige Nutzung auf Produkten, Verpackungen und in Werbemitteln.

Tipp: Wer Produktverpackungen gestaltet, sollte prüfen, ob Designelemente anderer Marken übernommen oder zu ähnlich dargestellt werden. Farben können unter bestimmten Umständen selbst markenrechtlichen Schutz genießen – insbesondere bei starker visueller Präsenz. Wer auf ein aufmerksamkeitsstarkes Design setzt, sollte sich vorab rechtlich absichern, um teure Unterlassungsklagen zu vermeiden.

Symbolgrafik:© p365.de - stock.adobe.com

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