Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

LSG Berlin-Brandenburg: Kein Arbeitsunfall bei Fenstersturz nach Akku-Explosion

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 09.10.2025, Az. L 21 U 47/23) entschied, dass ein Softwareentwickler, der sich bei einem Sprung aus dem Fenster nach der Explosion von E-Roller-Akkus verletzte, keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hat. Der Vorfall stelle keinen Arbeitsunfall dar, da kein innerer Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit im Homeoffice bestand.

Explosion von E-Roller-Akkus im Homeoffice

Der Kläger arbeitete als Softwareentwickler und nutzte das Wohnzimmer seiner Berliner Wohnung als Homeoffice.

Im Januar 2021 befand er sich während einer laufenden Telefonkonferenz, als Rauch in den Raum eindrang. Er öffnete die Tür zum Flur, um die Ursache zu ermitteln. In diesem Moment explodierten zwei Akkus seines E-Rollers, die er neben der Wohnungstür gelagert hatte. Es entstand eine Stichflamme, und dichter Qualm breitete sich in der Wohnung aus. Aus Angst vor den Flammen und dem Rauch sprang der Kläger aus dem Fenster im ersten Obergeschoss in den Innenhof. Dabei zog er sich Brüche an beiden Füßen zu.

Die Feuerwehr stellte später fest, dass ein technischer Defekt in einem der Akkus den Brand verursacht hatte. Der Mann meldete den Vorfall seiner Berufsgenossenschaft als Arbeitsunfall. Diese lehnte eine Anerkennung ab, da kein Zusammenhang zwischen dem Unfall und der beruflichen Tätigkeit bestand.

Der Softwareentwickler erhob daraufhin Klage beim Sozialgericht Berlin, das jedoch seine Sicht nicht teilte und die Klage abwies. Er legte Berufung ein, doch auch das Landessozialgericht bestätigte die Entscheidung der Berufsgenossenschaft.

Sprung aus Fenster im Homeoffice kein Arbeitsunfall

Der 21. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg sah keinen inneren Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit des Klägers und dem Unfallgeschehen.

Zum Zeitpunkt der Verletzung – dem Sprung aus dem Fenster – habe der Kläger keine versicherte Handlung ausgeführt, sondern eine private Rettungsmaßnahme vorgenommen. Der Sprung diente in erster Linie dem Schutz seines Lebens und nicht der Fortsetzung seiner Arbeit oder der Erhaltung seiner Arbeitskraft. Selbst wenn der Kläger beim Öffnen der Tür noch in der Telefonkonferenz eingebunden gewesen sei, endete der sachliche Bezug zur Arbeit mit dem Entschluss, aus dem Fenster zu springen.

Der Unfall sei daher der privaten Lebenssphäre zuzurechnen. Auch die Berufung auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 21.03.2024, Az. B 2 U 14/21 R) blieb erfolglos.

Zwar können private Gegenstände im Homeoffice dann unter Versicherungsschutz stehen, wenn sie unmittelbar der beruflichen Tätigkeit dienen. Im vorliegenden Fall seien die E-Roller-Akkus jedoch privat genutzt worden. Sie dienten weder der beruflichen Kommunikation noch der Arbeitsausführung, sondern waren ausschließlich Teil eines privaten Fahrzeugs.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine Revision ließ der Senat nicht zu. Der Kläger kann jedoch beim Bundessozialgericht einen Antrag auf Zulassung der Revision stellen.

Tipp: Wer im Homeoffice arbeitet, sollte klar trennen, was dem privaten und was dem beruflichen Bereich zuzuordnen ist. Unfallversicherungsschutz besteht nur, wenn der Unfall in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Private Tätigkeiten – selbst wenn sie während der Arbeitszeit stattfinden – sind in der Regel nicht versichert. Arbeitnehmer sollten daher Gefahrenquellen im häuslichen Arbeitsbereich minimieren und sich über den Umfang des Versicherungsschutzes informieren.

Symbolgrafik:© momius - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
LSG Hessen bestätigt: Jugend-Fußballverletzung ist Arbeitsunfall
25.11.2025Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
LSG Hessen bestätigt: Jugend-Fußballverletzung ist Arbeitsunfall

Das Hessische Landessozialgericht hat mit dem Urteil (Az. L 9 U 65/23 ) entschieden, dass die Verletzung eines jugendlichen Fußballspielers im Nachwuchsleistungszentrum eines Bundesligavereins als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anzuerkennen ist. Die Berufung der Berufsgenossenschaft wurde zurückgewiesen. Ausgangslage und Details zum Sachverhalt Der 2006 geborene Kläger stand seit Sommer 2021 mit einem Fördervertrag bei einem in Nordrhein-Westfalen ansässigen Bundesligaverein unter Vertrag und spielte in dessen U16-Mannschaft. Am 31. Juli 2022 erlitt er bei einem Freundschaftsspiel einen Schlüsselbeinbruch. Die Berufsgenossenschaft erkannte den Unfall nicht als Arbeitsunfall an. Sie argumentierte, der Kläger befinde sich nicht in einem unfallversicherten Beschäftigungsverhältnis,...

weiter lesen weiter lesen

Hessisches LSG: Keine Kostenerstattung nach Räumungsklage
27.10.2025Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
Hessisches LSG: Keine Kostenerstattung nach Räumungsklage

Das Hessische Landessozialgericht Darmstadt (Az. L 4 SO 38/25 ) hat entschieden, dass ein 72-jähriger Sozialhilfeempfänger keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten einer Räumungsklage gegen die Stadt Kassel hat. Damit wurde das Urteil des Sozialgerichts Kassel bestätigt. Räumung nach Eigenbedarfskündigung und Streit um Prozesskosten Der Kläger, ein 72 Jahre alter Sozialhilfeempfänger, lebte über 36 Jahre in einer Mietwohnung in Kassel. Nachdem die Immobilie im Jahr 2021 den Eigentümer gewechselt hatte, kündigten die neuen Vermieter das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs. In dem darauf folgenden Räumungsprozess vor dem Amtsgericht Kassel wurde der Kläger verpflichtet, die Wohnung zu räumen und die Verfahrenskosten in Höhe von rund 1.270 Euro zu tragen. Diese Summe beglich er im Oktober 2022...

weiter lesen weiter lesen

LSG billigt Mietobergrenzen des Jobcenters Hannover
24.10.2025Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
LSG billigt Mietobergrenzen des Jobcenters Hannover

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az. L 11 AS 431/22, L 11 AS 245/24, L 11 AS 261/23 und L 11 AS 23/20 ) hat am 25.08.2025 entschieden, dass die vom Jobcenter Region Hannover festgelegten Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger rechtmäßig sind. Grundlage sei ein schlüssiges Konzept mit belastbaren Mietdaten. Streit um die Angemessenheit von Wohnkosten Jobcenter dürfen die Kosten für Unterkunft und Heizung von Beziehern des Bürgergeldes nur übernehmen, soweit diese als „angemessen“ gelten. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) müssen die Behörden hierfür innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs ein nachvollziehbares, sogenanntes schlüssiges Konzept erstellen, das realistische Mietobergrenzen festlegt. In der Region Hannover war dieses Konzept seit Jahren...

weiter lesen weiter lesen

Sozialgericht Oldenburg bestätigt Arbeitsunfall einer Tierheim-Helferin
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)17.10.2025Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
Sozialgericht Oldenburg bestätigt Arbeitsunfall einer Tierheim-Helferin

Das Sozialgericht Oldenburg (Az. S 73 U 162/21 ) hat mit Urteil vom 7. Mai 2025 entschieden, dass der Sturz einer ehrenamtlichen „Gassi-Geherin“ eines Tierheims als Arbeitsunfall zu werten ist. Damit gab das Gericht der Klage gegen die ablehnende Entscheidung der Berufsgenossenschaft statt. Hundespaziergang endet mit schwerer Verletzung Die Klägerin engagierte sich seit längerer Zeit ehrenamtlich in einem Tierheimverein und übernahm dort regelmäßig das Ausführen der untergebrachten Hunde. Zusätzlich war sie zeitweise als Kassenprüferin für den Verein tätig. Während eines Spaziergangs mit einem Tierheimhund stürzte sie auf einem unbefestigten Weg und zog sich dabei eine schwere Weber-C-Fraktur am Sprunggelenk zu. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung des Vorfalls als...

weiter lesen weiter lesen

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?