Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

LSG: Ohne Arbeitsbeginn kein Anspruch auf Sozialversicherung

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az.: L 16 KR 61/24) entschied, dass ein Arbeitsverhältnis erst mit dem Beginn der Entgeltfortzahlung und nicht allein durch die Vertragsunterzeichnung entsteht. Die Klage eines Mannes auf Sozialversicherungsanmeldung wurde abgewiesen.

Kein Anspruch auf Sozialversicherung ohne Arbeitsbeginn

Ein 36-jähriger Mann aus dem Landkreis Cuxhaven hatte Anfang Oktober 2023 einen Arbeitsvertrag als Lagerist mit einem Reinigungsunternehmen unterzeichnet. Sein Monatsgehalt sollte 3.000 Euro brutto betragen. Bevor er die Tätigkeit aufnehmen konnte, meldete er sich jedoch krank. Zwei Wochen nach dem geplanten Arbeitsbeginn kündigte ihn der Arbeitgeber innerhalb der Probezeit.

Da sein Anspruch auf Arbeitslosengeld bereits Ende Oktober 2023 ausgelaufen war, beantragte der Mann Krankengeld bei seiner Krankenkasse. Diese lehnte die Zahlung mit der Begründung ab, dass kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestanden habe, da er keine Arbeitsleistung erbracht und keinen Lohn erhalten habe.

Daraufhin klagte der Mann gegen das Unternehmen und forderte seine Anmeldung zur Sozialversicherung ab dem Zeitpunkt des Vertragsbeginns. Er argumentierte, dass durch die Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags bereits ein rechtlich wirksames Arbeitsverhältnis entstehe. Dies müsse auch gelten, wenn der Arbeitsantritt krankheitsbedingt nicht möglich sei, da er andernfalls ohne finanzielle Absicherung bleibe.

Kein Arbeitsverhältnis ohne Entgeltfortzahlungsanspruch

Das Landessozialgericht wies die Klage zurück und stellte klar, dass eine bloße Vertragsunterzeichnung kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis begründet. 

Entscheidend sei, dass ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestehe, der jedoch erst nach einer vierwöchigen Wartezeit entstehe.

Die gesetzliche Regelung solle Arbeitgeber davor schützen, sofort nach Einstellung eines neuen Mitarbeiters die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall übernehmen zu müssen. Die Konsequenz einer sofortigen Versicherungspflicht ohne geleistete Arbeit habe der Gesetzgeber als unzumutbar angesehen.

Zudem müsse der Kläger zunächst gegen seine Krankenkasse vorgehen, bevor er den Arbeitgeber verklagen könne. Da kein Anspruch auf Lohn bestanden habe, sei auch die Pflicht zur Sozialversicherungsanmeldung nicht gegeben. Das Gericht entschied daher zugunsten des Arbeitgebers.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Tipp: Wer kurz nach Vertragsabschluss erkrankt, sollte wissen, dass ein Anspruch auf Lohnfortzahlung erst nach vier Wochen entsteht. In solchen Fällen ist es ratsam, sich frühzeitig mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen, um mögliche Ansprüche auf Leistungen zu klären. Ein Beschäftigungsverhältnis beginnt nicht allein mit der Unterzeichnung des Vertrags, sondern setzt eine tatsächliche Arbeitsaufnahme oder eine Vergütung voraus.

Symbolgrafik:© Zerbor - stock.adobe.com

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Keine 1:1-Schulbegleitung: Wann ein Pool-System reichen kann
28.07.2026Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
Keine 1:1-Schulbegleitung: Wann ein Pool-System reichen kann

Wenn ein Kind im Schulalltag auf feste Hilfe angewiesen ist, kann der Wechsel von einer individuellen 1:1-Schulbegleitung zu einem Pool-System für Familien als Risiko erscheinen. Der Fall zeigt: Entscheidend kann auch sein, ob der bisherige Bedarf künftig durch ein anderes schulisches Unterstützungssystem gedeckt wird. Betroffen ist die Organisation von Schulassistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe. Das Sozialgericht Gelsenkirchen hat im Eilverfahren den Antrag abgelehnt, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Aufhebung der bisherigen Einzelbegleitung anzuordnen. Die Bewilligung der 1:1-Schulbegleitung wurde ab dem 01.08.2026 aufgehoben; der Träger ging davon aus, dass der Bedarf ab diesem Zeitpunkt durch eine systemische Schulassistenz gedeckt wird. Das Wichtigste in Kürze Ein Schüler...

weiter lesen weiter lesen

Berufskrankheit an den Händen: Anerkennung reicht nicht für eine Rente
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)16.06.2026Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
Berufskrankheit an den Händen: Anerkennung reicht nicht für eine Rente

Wer wegen schwerer Hautprobleme an den Händen seinen Beruf aufgeben muss, rechnet oft mit einer Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Doch eine anerkannte Berufskrankheit führt nicht automatisch zu einer Verletztenrente . Entscheidend ist, wie stark die beruflich verursachten Folgen nach Aufgabe der belastenden Tätigkeit noch die Erwerbsmöglichkeiten einschränken. Für Beschäftigte mit Hauterkrankungen, etwa bei handwerklichen, gärtnerischen oder hausmeisterlichen Tätigkeiten, ist diese Entscheidung deshalb besonders wichtig. Das Wichtigste in Kürze Ein früherer Gärtner und Hausmeister hatte eine anerkannte Berufskrankheit 5101 wegen einer schweren Hauterkrankung an den Händen. Er verlangte eine Verletztenrente ab 20. April 2020, weil er seine Tätigkeit aufgegeben hatte und weiter...

weiter lesen weiter lesen
Privatklinik selbst gewählt: Krankenkasse muss nicht immer zahlen
SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)15.06.2026Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
Privatklinik selbst gewählt: Krankenkasse muss nicht immer zahlen

Wer in einer psychischen Krise schnell Hilfe sucht und sich für eine Privatklinik entscheidet, erwartet häufig Unterstützung von der gesetzlichen Krankenkasse. Riskant wird es aber, wenn die Behandlung bereits organisiert oder begonnen wurde, bevor die Kasse über einen konkreten Antrag entscheiden konnte. Genau daran scheiterte eine Versicherte, die die Kosten einer akutpsychiatrischen Privatbehandlung erstattet bekommen wollte. Die Entscheidung ist besonders wichtig für gesetzlich Versicherte, die bei langen Wartezeiten oder abgelehnter Aufnahme selbst nach einer Klinik suchen. Das Gericht wies die Klage ab. Nach seiner Auffassung lag weder eine unrechtmäßige Leistungsablehnung der Krankenkasse noch eine unaufschiebbare Leistung im Sinne des Gesetzes vor. Außerdem stellte es klar: Wenn tatsächlich ein echter Notfall...

weiter lesen weiter lesen

SGB-II-Widerspruch: Fehlende Vollmacht kann den Fall stoppen
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)12.05.2026Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
SGB-II-Widerspruch: Fehlende Vollmacht kann den Fall stoppen

Wer gegen einen Bescheid über SGB-II-Leistungen Widerspruch einlegt, rechnet oft mit einer inhaltlichen Prüfung: Stimmt die Berechnung, wurde der Zeitraum richtig bewertet, sind Leistungen zu niedrig angesetzt? Doch schon eine fehlende Vollmacht kann das Verfahren stoppen, wenn ein Bevollmächtigter handelt und die Behörde einen schriftlichen Nachweis verlangt. Für Leistungsbezieher ist das praktisch wichtig, weil dann nicht über die Sache selbst entschieden wird, sondern der Widerspruch als unzulässig scheitern kann. Das Landessozialgericht Hamburg hat in einem Verfahren zum Aktenzeichen L 4 AS 254/24 die Berufung zurückgewiesen. Im Kern ging es darum, dass eine aktuelle Vertretungsvollmacht im Widerspruchsverfahren trotz Aufforderung und Frist nicht eingereicht wurde. Das Wichtigste in Kürze Eine...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?
Fall in wenigen Worten schildern
Kostenlose KI-Einschätzung erhalten
Jetzt Hilfe erhalten