Im aktuellen Fall des Landessozialgerichts Baden-Württemberg wurde entschieden, dass die Erkundungsfahrt eines Fahrtrainers als Arbeitsunfall gilt (Az.: L 8 U 3350/22).
Fahrtrainer-Unfall auf Erkundungsfahrt: Streit um Arbeitsunfall
Ein selbständiger Motorrad-Fahrtrainer verletzte sich schwer, als er allein auf Erkundungsfahrt für ein bevorstehendes Training stürzte. Der Unfall ereignete sich 50 km entfernt von seinem Zuhause.
Er argumentierte, dass die Fahrt zur Vorbereitung auf ein spezielles Training notwendig war, um die Straßenverhältnisse zu prüfen. Seine Unfallversicherung lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab, da sie die Fahrt als private Vorbereitung ansah.
LSG Baden-Württemberg: Erkundungsfahrt als Arbeitsunfall gewertet
Das LSG Baden-Württemberg gab dem Fahrtrainer recht und erkannte den Unfall als Arbeitsunfall an.
Das Gericht befand, dass die Erkundungsfahrt zur professionellen Vorbereitung gehörte und direkt mit der versicherten Tätigkeit verbunden war. Es betonte, dass die sorgfältige Auswahl der Trainingsstrecke zur Sicherheit und zur Vermeidung von Gefahren für die Fahrschüler beiträgt und somit integraler Bestandteil seiner beruflichen Aufgabe war.
Tipp: Berufstätige sollten darauf achten, dass alle Tätigkeiten, die direkt mit ihrer beruflichen Haupttätigkeit zusammenhängen, als Teil ihres Arbeitsbereiches anerkannt werden, um Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls zu gewährleisten.
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