Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln hat am 9. Juli 2025 die Berufung eines Unternehmens zurückgewiesen und die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses gegen eine hohe Abfindung bestätigt. Das Urteil ist ein klares Signal gegen den Machtmissbrauch des Geschäftsführers und unterstreicht die Pflicht von Unternehmen, ein sicheres und respektvolles Arbeitsumfeld zu gewährleisten.
Machtmissbrauch durch den Geschäftsführer: Der Fall vor dem Landesarbeitsgericht Köln
Hintergrund des Verfahrens war das Verhalten eines Geschäftsführers, der eine Mitarbeiterin wiederholt sexistisch und demütigend behandelte. Nach einer Kündigung durch den Arbeitgeber beantragte die Arbeitnehmerin die gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses, da ihr die Rückkehr an den Arbeitsplatz unzumutbar erschien.
Das Arbeitsgericht Bonn gab ihr Recht und beschloss die Auflösung gegen eine Abfindungszahlung. Das beklagte Unternehmen legte Berufung ein.
Das LAG Köln (Az. 4 SLa 97/25) bestätigte die grundsätzliche Entscheidung des Vorgerichts. Lediglich die Höhe der Abfindung wurde aufgrund einer leicht abweichenden Berechnungsweise auf 68.154 € korrigiert.
Das Urteil und seine Begründung
Das Gericht befand, dass die Kündigung der Arbeitnehmerin sozialwidrig und damit unwirksam war. Dennoch löste es das Arbeitsverhältnis gemäß § 9 KSchG auf, da die Fortsetzung der Tätigkeit für die betroffene Person unmöglich war. Das Urteil unterstrich, dass das Verhalten des Geschäftsführers eine wesentliche Pflichtverletzung darstellt, die das Vertrauensverhältnis nachhaltig zerstört.
Rechtliche Einordnung des Fehlverhaltens
Die Entscheidung des LAG Köln verdeutlicht, dass die Pflichten von Vorgesetzten weit über die rein arbeitsvertraglichen Aspekte hinausgehen. Eine Führungsperson trägt Verantwortung für das Arbeitsklima und das Wohlbefinden ihrer Mitarbeitenden. Sexistisches oder übergriffiges Verhalten stellt eine erhebliche Verletzung dieser Pflicht dar. Das Arbeitsrecht ermöglicht in solchen Fällen eine gerichtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses, um die betroffene Person vor unzumutbaren Zuständen zu schützen.
Die Höhe der Abfindung: Ein klares Signal
Die festgelegte Abfindungssumme von 68.154 € ist bemerkenswert hoch und unterstreicht die Schwere des Fehlverhaltens. Der Betrag soll nicht nur den Verlust des Arbeitsplatzes kompensieren, sondern auch als Ausgleich für die erlittenen persönlichen Beeinträchtigungen dienen. Das Gericht hat die Abfindung mit einem Faktor von 2,0 bemessen, was im deutschen Arbeitsrecht ungewöhnlich hoch ist. Sie wurde auch als eine Art Schmerzensgeld für die Verletzung der Würde der Mitarbeiterin ausgestaltet.
Praktische Auswirkungen für Unternehmen und Führungskräfte
Für Unternehmen, die ihre Mitarbeitenden halten und rechtliche Risiken vermeiden möchten, ergeben sich aus diesem Urteil wichtige Konsequenzen:
- Klare Verhaltenskodizes: Etablieren und verbindlich durchsetzen. Regelmäßige Schulungen und Kommunikation sind dabei unerlässlich.
- Beschwerdestellen: Es müssen interne Anlaufstellen geschaffen werden, an die sich Mitarbeitende bei Fehlverhalten vertrauensvoll wenden können.
- Schulungen: Führungspersonen benötigen regelmäßige Schulungen zu Themen wie Sensibilität, respektvollem Umgang und der Vermeidung von Diskriminierung.
- Sorgfaltspflicht: Unternehmen müssen ihrer Fürsorgepflicht nachkommen und bei Missbrauchsverdacht sofort handeln.
Tipp für die Praxis: Sorgen Sie als Unternehmer oder Führungskraft für eine Kultur, die auf Respekt und gegenseitiger Wertschätzung basiert. Überprüfen Sie Ihre internen Richtlinien und stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeitenden wissen, an wen sie sich im Bedarfsfall wenden können. Eine proaktive Prävention von Fehlverhalten minimiert nicht nur das Risiko von Gerichtsverfahren, sondern stärkt auch die Loyalität und Produktivität Ihrer Belegschaft.
Zusammenfassung
Das Urteil des LAG Köln sendet ein klares Signal: Unternehmen riskieren hohe finanzielle Einbußen und Reputationsverlust, wenn sie Fehlverhalten von Führungskräften dulden. Die hohe Abfindung verdeutlicht, dass der Schutz der Mitarbeitenden nicht nur eine moralische, sondern auch eine rechtliche Pflicht ist. Proaktive Maßnahmen wie Verhaltenskodizes und Beschwerdestellen sind unumgänglich, um juristische Risiken zu minimieren und eine positive Arbeitskultur zu fördern.
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