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Mai 2026: Abmahnung der MO Streetwear GmbH durch VON HAVE FEY erhalten? Jetzt richtig reagieren bei Marken-Abmahnungen für ISHA, FELIPA, GAYA oder myMO

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(5 Bewertungen)13.05.2026 Gewerblicher Rechtsschutz

Auch im Mai 2026 werden weiterhin zahlreiche markenrechtliche Abmahnungen im Namen der MO Streetwear GmbH ausgesprochen. Besonders häufig betroffen sind Händler auf eBay, Online-Shops, Händler auf Plattformen wie Etsy oder Kleinanzeigen sowie gewerbliche Verkäufer im Fashion-Bereich.

Uns wurde auch aktuell wieder (Stand: 13.05.2026) eine Abmahnung der Kanzlei VON HAVE FEY Rechtsanwälte vorgelegt. Gegenstand war diesmal die angeblich unzulässige Nutzung der Marke „ISHA“ im Zusammenhang mit Bekleidungsartikeln. Das Abmahnschreiben datierte vom 11.05.2026 und setzte bereits eine sehr kurze Frist bis zum 19.05.2026.

Viele Betroffene fragen sich nach Erhalt eines solchen Schreibens:
Wie ernst ist die Abmahnung? Muss sofort gezahlt werden? Droht ein Gerichtsverfahren?

Die wichtigste Information vorab:


Eine Abmahnung der MO Streetwear GmbH sollte keinesfalls ignoriert werden – gleichzeitig bestehen aber häufig gute Möglichkeiten, die Forderungen rechtlich überprüfen, reduzieren oder teilweise abzuwehren.

 

Wer ist die MO Streetwear GmbH?

 

Die MO Streetwear GmbH aus Hamburg ist im Bereich Mode, Schuhe und Accessoires tätig und Inhaberin zahlreicher eingetragener Marken. Zu den bekannten Zeichen gehören unter anderem:

  • ISHA
  • FELIPA
  • GAYA
  • myMO
  • YUKA
  • Homebase

In den letzten Monaten werden markenrechtliche Ansprüche zunehmend über die Kanzlei VON HAVE FEY Rechtsanwälte geltend gemacht.

In Bezug auf die Marke "MO" werden die Abmahnungen ebenfalls von der Kanzlei VON HAVE FEY, jedoch für die Leo E-Commerce Ltd. ausgesprochen, die insoweit Markeninhaberin in Bezug auf eine deutsche Marke "MO" sowie eine Unionsmarke "Mo" ist.

 

Was wird in den aktuellen Abmahnungen vorgeworfen?

 

Im Mittelpunkt steht regelmäßig der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung.

Den Betroffenen wird typischerweise vorgeworfen:

  • geschützte Markenbegriffe in Verkaufsangeboten verwendet zu haben
  • Bekleidungsstücke unter markenidentischen oder ähnlichen Bezeichnungen angeboten zu haben
  • Markenbegriffe im geschäftlichen Verkehr ohne Zustimmung genutzt zu haben
  • Produkte über eBay, Amazon, Etsy oder eigene Shops angeboten zu haben

Besonders häufig betroffen sind Händler, die Produktbezeichnungen verwenden, ohne zuvor eine markenrechtliche Prüfung vorgenommen zu haben.

 

Welche Forderungen stellt die Kanzlei VON HAVE FEY?

 

Die Abmahnschreiben enthalten meist mehrere rechtliche und finanzielle Forderungen.

Typischerweise verlangt die Gegenseite:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunft über Verkaufszahlen und Umsätze
  • Anerkennung von Schadensersatzansprüchen
  • Erstattung von Rechtsanwaltskosten
  • teilweise Erstattung von Testkaufkosten

Die Anwaltskosten werden häufig aus Gegenstandswerten von 25.000 € oder mehr berechnet. Dadurch entstehen schnell Forderungen im vierstelligen Bereich.

In einzelnen Fällen haben wir auch deutlich höhere Streitwerte gesehen.

 

Warum besondere Vorsicht bei der Unterlassungserklärung geboten ist

 

Besonders kritisch ist die beigefügte Unterlassungserklärung.

Viele Betroffene unterschätzen, dass eine solche Erklärung regelmäßig lebenslange Verpflichtungen auslösen kann. Bereits ein späterer Verstoß kann erhebliche Vertragsstrafen nach sich ziehen.

Deshalb gilt:
Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte niemals ungeprüft unterschrieben werden.

In vielen Fällen kann eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll sein, die rechtlich angepasst wird und unnötige Risiken reduziert.

 

Droht wirklich ein Gerichtsverfahren, falls ich die Abmahnung ignorieren sollte?

 

Ja – und zwar häufig schneller als viele erwarten.

Nach unserer Erfahrung werden Fristen in markenrechtlichen Abmahnungen sehr konsequent verfolgt. Uns sind Fälle bekannt, in denen bereits kurz nach Fristablauf eine einstweilige Verfügung beantragt wurde.

Ein Ignorieren der Abmahnung ist daher regelmäßig keine sinnvolle Strategie.

 

Was Betroffene jetzt tun sollten

 

Wenn Sie eine Abmahnung der MO Streetwear GmbH oder der Kanzlei VON HAVE FEY erhalten haben, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  • Ruhe bewahren
  • Fristen unbedingt beachten
  • keine vorschnellen Zahlungen leisten
  • keine direkte Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • nichts ungeprüft unterschreiben
  • die Vorwürfe anwaltlich prüfen lassen

Entscheidend ist immer die konkrete Einzelfallprüfung:
Nicht jede Abmahnung ist automatisch vollständig berechtigt.

 

Auch bei berechtigtem Vorwurf bestehen oft gute Verteidigungsmöglichkeiten

 

Selbst wenn tatsächlich eine Markenverletzung vorliegen sollte, bedeutet das nicht automatisch, dass sämtliche Forderungen in voller Höhe akzeptiert werden müssen.

Oft lassen sich:

  • Schadensersatzforderungen reduzieren
  • Unterlassungserklärungen entschärfen
  • Kosten verhandeln
  • außergerichtliche Vergleiche erzielen

Gerade im Markenrecht ist eine strategische Verteidigung häufig wirtschaftlich sinnvoll.

 

Unterstützung bei MO Streetwear-Abmahnungen

 

Wir beraten bundesweit Betroffene bei markenrechtlichen Abmahnungen – insbesondere im Bereich Fashion, E-Commerce und Onlinehandel.

Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem:

  • Prüfung der Abmahnung
  • Verteidigung gegen Unterlassungsansprüche
  • Anpassung von Unterlassungserklärungen
  • Verhandlungen mit der Gegenseite
  • Vermeidung gerichtlicher Verfahren
  • Reduzierung finanzieller Risiken

Auch wenn sich die Vorwürfe teilweise als berechtigt herausstellen sollten, ist häufig eine deutlich günstigere Lösung möglich als zunächst gefordert.

 

Kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Dr. Newerla nutzen

 

Wenn Sie eine Abmahnung der MO Streetwear GmbH, von VON HAVE FEY Rechtsanwälte oder wegen Marken wie ISHA, FELIPA, GAYA, YUKA oder myMO erhalten haben, können Sie uns das Schreiben gerne unverbindlich zusenden:

Schreiben Sie uns: info@drnewerla.de


Rufen Sie uns an: 0471 / 483 99 88 – 0

 

Nach Übersendung der Unterlagen erhalten Sie auf Wunsch eine kostenlose schriftliche Ersteinschätzung oder ein kostenloses telefonisches Erstgespräch.

Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten bundesweit zum transparenten Festpreis.

 

Autor:
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Spezialist für Abmahnungsverteidigung

 

 

FAQ – MO Streetwear GmbH Abmahnung / VON HAVE FEY

 

1. Ist eine Abmahnung der MO Streetwear GmbH ernst zu nehmen?

Ja. Markenrechtliche Abmahnungen sollten keinesfalls ignoriert werden, da sonst gerichtliche Schritte drohen können.

 

2. Warum habe ich eine Abmahnung wegen ISHA, FELIPA oder GAYA erhalten?

Meist wird vorgeworfen, dass eine geschützte Marke im geschäftlichen Verkehr ohne Zustimmung verwendet wurde.

 

3. Muss ich die geforderte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Nicht ungeprüft. Die vorformulierten Erklärungen sind oft sehr weit gefasst und können langfristige Risiken enthalten.

 

4. Kann man sich gegen die Forderungen verteidigen?

Ja. In vielen Fällen bestehen Ansatzpunkte zur Reduzierung oder teilweisen Abwehr der Ansprüche.

 

5. Was passiert, wenn ich nicht reagiere?

Dann drohen einstweilige Verfügungen, Klagen und zusätzliche Kosten.

 

6. Können die geforderten Kosten reduziert werden?

Häufig ja. Gerade im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen lassen sich Forderungen oft deutlich senken.

 

7. Wie schnell sollte ich handeln?

Möglichst sofort. Die gesetzten Fristen sind im Markenrecht häufig sehr kurz und sollten ernst genommen werden.

 

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