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Mai 2026: Abmahnung von BluePort Legal wegen Markenverletzung durch Fußballvereine ( Fortuna Düsseldorf („Fortuna“, „F95“) SG Dynamo Dresden FC Union Berlin Hamburger SV VfB Stuttgart VfL Wolfsburg 1. FC Nürnberg 1. FSV Mainz 05)

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(2 Bewertungen)21.05.2026 Gewerblicher Rechtsschutz

Auch im Mai 2026 (Stand 26.05.2026) erreichen uns weiterhin markenrechtliche Abmahnungen, bei denen die Kanzlei BluePort Legal im Auftrag verschiedener Fußballvereine tätig wird. Betroffen sind insbesondere Personen und Händler, die im Internet Fanartikel, Merchandise oder andere Produkte mit markenrechtlich geschützten Vereinskennzeichen anbieten.

Typische Vorwürfe betreffen dabei die unberechtigte Nutzung von Vereinsnamen, Logos oder Abkürzungen im geschäftlichen Verkehr – häufig im Zusammenhang mit Verkaufsangeboten auf Plattformen wie eBay, Etsy, Kleinanzeigen oder eigenen Online-Shops.

Für viele Betroffene kommt eine solche Abmahnung völlig unerwartet. Die finanziellen und rechtlichen Folgen können jedoch erheblich sein.

Auch heute (26.05.2026) haben wir wieder eine derartige BluePort Legal-Abmahnung von einem Betroffenen (ebay)Verkäufer zur Prüfung vorgelegt bekommen. Die aktuell uns vorgelegte Abmahnung datiert vom 21.05.2026 mit Fristsetzung bis zum 04.06.2026 und betrifft verschiedene HSV-Marken (einschließlich dem bekannten HSV-Emblem).

 

1. Worum geht es bei den Abmahnungen von BluePort Legal?

 

Im Kern geht es fast immer um den Vorwurf einer Markenrechtsverletzung.

Die betroffenen Zeichen sind regelmäßig bekannte Fußballmarken, unter anderem:

  • Fortuna Düsseldorf („Fortuna“, „F95“)
  • SG Dynamo Dresden
  • FC Union Berlin
  • Hamburger SV
  • VfB Stuttgart
  • VfL Wolfsburg
  • 1. FC Nürnberg
  • 1. FSV Mainz 05

 

Diese Vereine bzw. deren Merchandising-Gesellschaften besitzen eingetragene Markenrechte an Namen, Logos und Vereinskennzeichen. Diese dürfen im geschäftlichen Verkehr grundsätzlich nur mit Zustimmung genutzt werden.

Typische Fallkonstellationen sind:

  • Verkauf von Fanartikeln ohne Lizenz
  • Nutzung von Vereinslogos in Produktbildern
  • Verwendung der Vereinsnamen in Artikelüberschriften
  • Gestaltung von Merch oder Druckartikeln mit geschützten Zeichen
  • irreführende Werbung („offiziell“, „original“, etc.)

 

2. Welche Forderungen werden in der Regel von Blueport Legal für die oben genannten Fußballvereine gestellt?

 

Die Abmahnschreiben enthalten meist mehrere gleichgerichtete Ansprüche:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunft über Herkunft, Stückzahlen und Vertriebswege
  • Zahlung von Schadensersatz
  • Erstattung von Anwaltskosten
  • teilweise Vernichtung oder Rückruf der Ware

Die Gegenstandswerte werden dabei häufig im Bereich von 50.000 € und teilweise deutlich mehr angesetzt, was bereits zu erheblichen Kostenforderungen führen kann.

 

3. Warum Markenabmahnungen im Fußballbereich besonders streng sind

 

Fußballvereine vermarkten ihre Marken sehr konsequent. Dabei geht es nicht nur um klassische Trikots oder offizielle Fanartikel, sondern auch um:

  • T-Shirts mit Vereinslogos
  • Aufkleber und Sticker
  • Accessoires und Schmuck
  • Designartikel mit Vereinsbezug
  • Domainnamen oder Shop-Bezeichnungen

Gerade im Onlinehandel wird sehr genau geprüft, ob eine wirtschaftliche Nutzung vorliegt. Schon einzelne Angebote können ausreichen, um als „geschäftlich“ eingestuft zu werden.

 

4. Unterlassungserklärung: einer der größten Risikopunkte

Ein zentrales Element jeder Abmahnung ist die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Diese sollte keinesfalls ungeprüft unterschrieben werden.

Denn:

  • sie wirkt rechtlich meist viele Jahre, teilweise faktisch unbegrenzt
  • jeder zukünftige Verstoß kann Vertragsstrafen auslösen
  • die Vertragsstrafen liegen oft im vier- bis fünfstelligen Bereich
  • der Inhalt ist in der Regel sehr weit gefasst und einseitig formuliert

Wichtig ist außerdem: Auch nach einer Löschung der Produkte können Risiken bestehen, etwa durch:

  • alte eBay-Angebote im Cache
  • Social-Media-Posts
  • gespeicherte Produktbilder
  • Archivseiten oder Kopien
  • Google-Vorschauen

Daher ist in vielen Fällen eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll, die individuell angepasst wird.

 

5. Sind auch Fanartikelhändler betroffen?

Ja – besonders häufig.

Problematisch ist dabei oft die Abgrenzung zwischen:

  • zulässiger Beschreibung („passend für Verein XY“)
    und
  • markenmäßiger Nutzung („offizielles Produkt von XY“)

Im Ersatzteil- und Fanartikelbereich kommt es regelmäßig auf die konkrete Darstellung im Angebot an. Eine pauschale Bewertung ist nicht möglich.

 

6. Was passiert, wenn man nicht reagiert?

 

Wer auf eine Abmahnung nicht reagiert, riskiert erhebliche Konsequenzen:

  • einstweilige Verfügung durch das Gericht
  • hohe zusätzliche Gerichtskosten
  • Unterlassungstitel mit langjähriger Bindungswirkung
  • Eskalation der Schadensersatzforderungen

Gerade im Markenrecht werden Verfahren häufig sehr schnell vor Gericht gebracht.

 

7. Gibt es Verteidigungsmöglichkeiten?

Ja – und diese sind stark einzelfallabhängig.

Typische Ansatzpunkte sind:

  • keine markenmäßige Nutzung
  • fehlende Verantwortlichkeit
  • falsche Einordnung als gewerblicher Handel
  • fehlende oder unklare Rechtekette
  • überhöhte Streitwerte
  • fehlerhafte Anspruchsberechnung
  • zulässige beschreibende Nutzung

Auch eine deutliche Reduzierung der Forderung ist in vielen Fällen möglich.

 

8. Besonders relevant: private Verkäufer im Fokus

Auch Privatpersonen können betroffen sein, wenn Plattformen wie eBay oder Kleinanzeigen eine gewerbliche Tätigkeit annehmen.

Entscheidend sind dabei:

  • Anzahl der Verkäufe
  • Dauer der Verkaufstätigkeit
  • Auftreten als Händler
  • Art der Produkte
  • Wiederholungscharakter

Selbst einzelne Angebote können unter Umständen bereits ausreichen.

 

9. Was Sie bei einer BluePort-Legal-Abmahnung beachten sollten

✔ Ruhe bewahren
✔ Fristen ernst nehmen
✔ keine Zahlung ohne Prüfung leisten
✔ keine Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben
✔ keine Auskünfte erteilen
✔ Angebote sofort intern prüfen
✔ rechtliche Einschätzung einholen

 

10. Fazit

Abmahnungen von BluePort Legal im Bereich der Fußballvereine gehören zu den typischen Fällen im Markenrecht. Sie sind ernst zu nehmen, führen jedoch nicht automatisch dazu, dass die Forderungen in voller Höhe berechtigt sind.

Gerade bei Fanartikeln, Onlinehandel oder gelegentlichen Verkäufen kommt es entscheidend auf die Details des Einzelfalls an.

 

 

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FAQ – BluePort Legal Abmahnung (Fußball-Markenrecht)

1. Wer verschickt die Abmahnungen von BluePort Legal?


Die Kanzlei handelt im Auftrag verschiedener Fußballvereine bzw. deren Merchandising-Gesellschaften.

2. Welche Vereine sind häufig betroffen?


Unter anderem Fortuna Düsseldorf, Dynamo Dresden, Union Berlin, HSV, VfB Stuttgart, Mainz 05 und weitere.

3. Muss ich die geforderte Summe sofort zahlen?


Nein. Die Forderungen sollten immer zuerst rechtlich geprüft werden.

4. Ist die Unterlassungserklärung verpflichtend?


Nein. Sie sollte niemals ungeprüft unterschrieben werden.

5. Was ist das größte Risiko bei der Abmahnung?


Die langfristige Bindung durch die Unterlassungserklärung mit hohen Vertragsstrafen.

6. Können auch private Verkäufer betroffen sein?


Ja, wenn ein gewerbliches Verhalten angenommen wird.

7. Gibt es Möglichkeiten zur Verteidigung?


Ja, häufig bestehen rechtliche oder wirtschaftliche Ansatzpunkte zur Reduzierung oder Abwehr der Forderung.

 

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