Auch im Mai 2026 (Stand: 17.05.2026) werden weiterhin zahlreiche Abmahnungen der Kanzlei FROMMER LEGAL im Zusammenhang mit angeblichem Filesharing verschickt. Betroffene berichten regelmäßig von Forderungsschreiben oder bereits eingeleiteten gerichtlichen Mahnverfahren.
Aktuell geht es insbesondere um die angebliche unerlaubte Verbreitung neuerer Filme und Serien, darunter unter anderem:
- One Battle After Another
- Weapons
- The White Lotus
- Welcome to Derry
- The Long Walk
- Warfare
- Smiling Friends
- Blood & Sinners
sowie weitere aktuelle Produktionen großer internationaler Rechteinhaber.
Viele Betroffene reagieren überrascht, da sie sich der Nutzung oder Weitergabe der Inhalte nicht bewusst sind oder andere Haushaltsmitglieder als mögliche Nutzer in Betracht kommen.
1. Worum geht es bei den FROMMER LEGAL-Abmahnungen?
FROMMER LEGAL macht im Auftrag großer Film- und Medienunternehmen Ansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen geltend.
Kernvorwurf ist regelmäßig:
Die öffentliche Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke über Tauschbörsen (Peer-to-Peer-Netzwerke wie BitTorrent).
Dabei wird technisch eine IP-Adresse ermittelt, die einem Internetanschluss zugeordnet wird. Im Anschluss erfolgt die Inanspruchnahme des Anschlussinhabers.
Typische Rechteinhaber sind unter anderem:
- Warner Bros. Entertainment Inc.
- LEONINE Licensing GmbH
- Constantin Film
- Studiocanal
- Paramount Pictures
- Sony Music Entertainment
2. Welche Ansprüche werden geltend gemacht?
In den Abmahnschreiben werden regelmäßig mehrere Forderungen kombiniert:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Zahlung von Schadensersatz
- Erstattung von Rechtsanwaltskosten
- kurze Fristsetzungen zur Reaktion
Die finanziellen Forderungen bewegen sich häufig im dreistelligen bis niedrigen vierstelligen Bereich pro Werk.
Besonders relevant ist dabei die Unterlassungserklärung, da diese weitreichende rechtliche Bindungen für die Zukunft begründen kann.
3. Erste Reaktion nach Erhalt der Frommer Legal-Abmahnung
Nach Erhalt eines solchen Schreibens ist eine strukturierte Vorgehensweise entscheidend.
Empfohlen wird insbesondere:
- keine vorschnellen Zahlungen
- keine ungeprüfte Unterschrift der Unterlassungserklärung
- keine direkte Kommunikation mit der Gegenseite
- Fristen unbedingt beachten
Die Erfahrung zeigt, dass vorschnelle Reaktionen häufig zu nachteiligen Ergebnissen führen.
4. Haftung des Anschlussinhabers – nicht immer eindeutig
Die bloße Tatsache, dass eine IP-Adresse einem Anschluss zugeordnet wurde, bedeutet nicht automatisch eine persönliche Täterschaft.
Im Einzelfall ist insbesondere zu prüfen:
- Wer hatte Zugriff auf den Internetanschluss?
- Gibt es weitere mögliche Nutzer im Haushalt?
- Wurde der Anschluss ausreichend gesichert?
- Liegen konkrete Beweise für eine eigene Handlung vor?
Die rechtliche Bewertung hängt stark vom Einzelfall ab und ist häufig differenziert zu betrachten.
5. Risiken bei der Unterlassungserklärung
Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ungeprüft unterzeichnet werden.
Sie kann unter anderem folgende Folgen haben:
- langfristige rechtliche Bindung (oft lebenslang)
- Vertragsstrafen bei zukünftigen Verstößen
- Anerkennung weitreichender Verpflichtungen
In vielen Fällen ist daher eine modifizierte Unterlassungserklärung sinnvoll, um Risiken zu begrenzen.
6. Was passiert bei Nichtreaktion?
Ein Ignorieren der Abmahnung ist nicht zu empfehlen.
Mögliche Folgen sind:
- gerichtliche Mahnbescheide
- Klageverfahren
- einstweilige Verfügungen
- deutlich höhere Gesamtkosten
FROMMER LEGAL verfolgt Ansprüche erfahrungsgemäß konsequent weiter.
7. Sind die Forderungen immer in voller Höhe berechtigt?
Nein, nicht unbedingt.
Selbst wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegen sollte, bedeutet dies nicht automatisch, dass sämtliche Forderungen in voller Höhe durchsetzbar sind.
Je nach Fallkonstellation kommen in Betracht:
- Reduzierungen der Vergleichssumme
- Anpassungen der Unterlassungserklärung
- außergerichtliche Einigungen
- vollständige oder teilweise Zurückweisung einzelner Ansprüche
Eine anwaltliche Prüfung kann hier erhebliche Unterschiede im Ergebnis bewirken.
8. Warum gerade aktuelle Filme und Serien betroffen sind
Abmahnungen konzentrieren sich häufig auf aktuelle Veröffentlichungen, da hier der wirtschaftliche Schaden für Rechteinhaber besonders hoch eingeschätzt wird.
Typisch betroffen sind:
- neue Kinoveröffentlichungen
- Streaming-Serien großer Plattformen
- international vermarktete Produktionen
Fazit
FROMMER LEGAL-Abmahnungen im Bereich Filesharing sind ernst zu nehmen und sollten keinesfalls ignoriert werden. Gleichzeitig handelt es sich um komplexe rechtliche Verfahren, bei denen häufig Verteidigungsansätze oder zumindest deutliche Verhandlungsspielräume bestehen.
Eine frühzeitige, strukturierte Prüfung ist entscheidend, um finanzielle und rechtliche Risiken zu minimieren.
9. Kostenlose Ersteinschätzung der Kanzlei Dr. Newerla bei FROMMER LEGAL-Abmahnung nutzen
Wenn auch Sie eine Abmahnung von FROMMER LEGAL erhalten haben, unterstützen wir Sie gerne bundesweit bei der rechtlichen Prüfung und Verteidigung.
Nutzen Sie gerne unsere kostenlose schriftliche Ersteinschätzung.
Rufen Sie an: 0471 / 483 99 88 – 0
oder
schreiben Sie uns: info@drnewerla.de
Gerne können Sie uns Ihr Abmahnschreiben vorab per E-Mail zusenden.
Wir vertreten Mandanten bundesweit und bieten transparente Festpreise.
FAQ – FROMMER LEGAL Filesharing-Abmahnung
1. Ist eine Abmahnung von FROMMER LEGAL rechtlich ernst zu nehmen?
Ja. Es handelt sich um etablierte urheberrechtliche Anspruchsschreiben großer Rechteinhaber.
2. Warum wird gerade mir eine Abmahnung zugestellt?
Meist aufgrund einer ermittelten IP-Adresse, die einem Internetanschluss zugeordnet wurde.
3. Muss ich die Forderung sofort bezahlen?
Nein. Vor jeder Zahlung sollte eine rechtliche Prüfung erfolgen.
4. Ist die Unterlassungserklärung verpflichtend?
Nein, sie ist verhandelbar und sollte nicht ungeprüft unterschrieben werden.
5. Was passiert, wenn ich nicht reagiere?
Es drohen gerichtliche Schritte mit zusätzlichen Kosten.
6. Bin ich automatisch verantwortlich als Anschlussinhaber?
Nicht zwingend. Die Haftung ist vom Einzelfall abhängig.
7. Kann man die Höhe der Forderung reduzieren?
Ja, in vielen Fällen bestehen deutliche Verhandlungsspielräume.
8. Wie schnell sollte ich reagieren?
Unverzüglich, da die gesetzten Fristen regelmäßig sehr kurz sind.
Autor:
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Spezialist für Abmahnungsverteidigung









