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Mai 2026: KSP-E-Mail im Auftrag der dpa Picture-Alliance erhalten? So prüfen Betroffene die Echtheit und reagieren richtig

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(6 Bewertungen)22.05.2026 Urheberrecht und Medienrecht

Auch im Mai 2026 (Stand: 22.05.2026) melden sich weiterhin zahlreiche Unternehmen, Vereine, Webseitenbetreiber und auch Privatpersonen bei uns, die eine E-Mail oder ein Schreiben der Kanzlei KSP im Namen der dpa Picture-Alliance GmbH erhalten haben.

Hintergrund sind regelmäßig angebliche Urheberrechtsverletzungen wegen der Nutzung von Fotos im Internet.

Viele Betroffene sind im ersten Moment verunsichert oder halten die Nachricht für eine betrügerische E-Mail. Die Unsicherheit ist nachvollziehbar – denn die Forderungen werden inzwischen häufig auch per einfacher E-Mail versendet und nicht mehr ausschließlich per Post.

Typische Fragen lauten dabei:

  • Ist diese E-Mail wirklich von einer Kanzlei?
  • Oder handelt es sich um Spam oder Phishing?
  • Warum werde ich überhaupt von der dpa angeschrieben?
  • Muss ich sofort reagieren oder zahlen?
  • Welche Risiken entstehen, wenn ich nicht antworte?

Nach unserer Erfahrung handelt es sich in einer Vielzahl der Fälle tatsächlich um echte anwaltliche Forderungsschreiben, die ernst genommen werden sollten.

Im Folgenden geben wir einen verständlichen Überblick, wie Sie solche E-Mails einordnen, worauf Sie achten müssen und wie Sie sinnvoll reagieren können.

 

1. Warum versendet KSP im Auftrag der dpa überhaupt solche E-Mails?

 

Die KSP Kanzlei ist seit Jahren damit beauftragt, Ansprüche der dpa Picture-Alliance GmbH im Bereich des Urheberrechts durchzusetzen.

Gegenstand der Forderungen sind meist angeblich unberechtigt verwendete Fotos oder Bilddateien im Internet.

Typische betroffene Bereiche sind:

  • Unternehmenswebseiten
  • Vereinsauftritte
  • Blogs und Online-Magazine
  • Facebook- und Instagram-Profile
  • ältere Webseiteninhalte
  • News- und Pressebereiche
  • Onlineshops

In vielen Fällen stammen die beanstandeten Bilder aus älteren Veröffentlichungen, bei denen keine oder keine ausreichende Lizenz vorliegen soll.

Typische Aussagen der Betroffenen sind häufig:

  • „Das Bild war doch frei zugänglich im Internet.“
  • „Es wurde nur in einem alten Facebook-Post verwendet.“
  • „Ich wusste nicht, dass eine Lizenz erforderlich ist.“
  • „Das Bild war schon seit Jahren online.“

Rechtlich schützt diese Einschätzung jedoch in vielen Fällen nicht vor einer Inanspruchnahme.

 

2. E-Mail von KSP im dpa-Kontext: echt oder Betrug?

 

Diese Frage wird derzeit besonders häufig gestellt.

Nach unserer Erfahrung handelt es sich bei den uns vorgelegten Schreiben in der Regel nicht um Spam oder Phishing, sondern um echte anwaltliche Forderungsschreiben.

Ein Hinweis auf ein echtes Schreiben sind insbesondere:

  • Verwendung des offiziellen Briefkopfs der KSP Kanzlei
  • konkrete Nennung der dpa Picture-Alliance GmbH
  • nachvollziehbare Aktenzeichen
  • detaillierte Beschreibung des betroffenen Bildes
  • klare Zahlungsaufforderung
  • gesetzte Fristen
  • plausible Bankverbindung

Wichtig:


Dass die Nachricht per E-Mail kommt, spricht nicht automatisch gegen ihre Echtheit.

 

3. Woran lässt sich eine echte KSP-/dpa-E-Mail besser erkennen?

 

Um eine erste Einschätzung vorzunehmen, sollten folgende Punkte geprüft werden:

a) Absender und Kanzleidaten

Echte Schreiben enthalten die vollständige Bezeichnung:

KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Achten Sie auf:

  • vollständige Kontaktdaten
  • professionelle Signatur
  • konsistente Absenderstruktur

 

b) Bankverbindung und Zahlungsaufforderung

Ein sehr wichtiger Prüfpunkt ist die Kontoverbindung.

  • wirkt der Zahlungsempfänger plausibel?
  • passt die IBAN zur Kanzlei?
  • gibt es Auffälligkeiten im Zahlungsweg?

Gerade hier lassen sich unseriöse Nachrichten häufig erkennen.

 

c) Konkreter Bezug zum Bild

Echte Forderungen enthalten in der Regel:

  • URL oder Screenshot des Bildes
  • Angaben zur Plattform (z. B. Facebook, Webseite)
  • Zeitpunkt der Nutzung
  • Aktenzeichen

 

d) Sprache und Druck

Vorsicht bei:

  • ungewöhnlich aggressiver Sprache
  • auffällig vielen Fehlern
  • Forderungen in Kryptowährungen
  • ausländischen Zahlungswegen

Solche Merkmale sind für echte KSP-Schreiben eher untypisch.

 

4. Welche Forderungen werden typischerweise gestellt?

 

Inhaltlich geht es meist um folgende Positionen:

  • Schadensersatz wegen Bildnutzung
  • Dokumentationskosten
  • Rechtsanwaltskosten
  • Zinsen
  • Entfernung der Inhalte

Je nach Fall kann sich die Forderung schnell im vierstelligen Bereich bewegen.

 

5. Warum gerade Facebook und alte Webseiten häufig betroffen sind

 

Ein Großteil der Fälle betrifft Inhalte, die schon länger online sind.

Typische Problemquellen:

  • alte Facebook-Beiträge
  • veraltete Unternehmenswebseiten
  • Archivseiten und Pressebereiche
  • nicht aktualisierte Blogs

Das Problem:
Auch vergessene Inhalte bleiben häufig weiterhin öffentlich abrufbar und können automatisiert gefunden werden.

 

6. Ignorieren oder reagieren?

 

Von einem Ignorieren der E-Mail ist in der Regel abzuraten.

Denn es kann zu folgenden Schritten kommen:

  • gerichtliche Mahnbescheide
  • Klageverfahren
  • zusätzliche Kosten
  • Vollstreckungstitel

Uns werden regelmäßig Fälle vorgelegt, in denen es bereits zu gerichtlichen Verfahren gekommen ist.

 

7. Sollte man sofort an KSP zahlen?

 

Eine sofortige Zahlung ohne Prüfung ist meist nicht sinnvoll.

Vorab sollte geklärt werden:

  • besteht überhaupt eine Urheberrechtsverletzung?
  • ist die dpa berechtigt, die Forderung geltend zu machen?
  • ist die Höhe nachvollziehbar?
  • besteht eine Lizenz?
  • ist möglicherweise Verjährung eingetreten?

In vielen Fällen bestehen zumindest Ansatzpunkte für eine Reduzierung.

 

8. Vorsicht bei eigener Kommunikation mit KSP

Viele Betroffene reagieren zunächst selbst auf die E-Mail.

Dabei besteht ein Risiko:

Unüberlegte Angaben zu:

  • Nutzungsdauer
  • Verantwortlichkeit
  • Reichweite
  • Webseitenbetrieb

können später gegen Sie verwendet werden und die Forderung verstärken.

 

9. Welche Verteidigungsmöglichkeiten gibt es?

 

Ob und wie eine Verteidigung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab.

Typische Ansatzpunkte sind:

  • fehlende Verantwortlichkeit
  • vorhandene Lizenz
  • falsche Zuordnung des Bildes
  • Verjährung
  • fehlerhafte Schadensberechnung
  • fehlende Anspruchsberechtigung
  • zulässige Nutzung nach Urheberrechtsschranken
  • journalistische oder zitierende Nutzung

Auch wirtschaftliche Vergleiche sind häufig möglich.

 

10. Was Sie jetzt konkret tun sollten

 

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • keine vorschnellen Zahlungen leisten
  • keine Erklärungen ohne Prüfung abgeben
  • Unterlagen sichern
  • Nutzung intern überprüfen
  • rechtliche Einschätzung einholen

 

11. Kostenfreie Ersteinschätzung bei KSP-/dpa-E-Mails

 

Wenn Sie eine E-Mail oder ein Schreiben der KSP Kanzlei im Auftrag der dpa Picture-Alliance erhalten haben, prüfen wir Ihren Fall gerne bundesweit.

Wir klären unter anderem:

  • ob das Schreiben echt ist
  • ob die Forderung berechtigt erscheint
  • ob Verjährung relevant ist
  • ob die Höhe angreifbar ist
  • welche Strategie sinnvoll ist

 

Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenfreie Ersteinschätzung:

 0471 / 483 99 88 – 0


 info@drnewerla.de

 

Gerne können Sie uns das KSP-Schreiben vorab zusenden.

 

FAQ – KSP / dpa Picture-Alliance per E-Mail erhalten ?

 

1. Ist eine KSP-E-Mail im Auftrag der dpa echt?


In vielen Fällen ja. Häufig handelt es sich tatsächlich um echte anwaltliche Forderungen.

2. Woran erkenne ich die Echtheit eines Schreibens?


Wichtige Hinweise sind Aktenzeichen, konkrete Bildangaben, Kanzleidaten und nachvollziehbare Zahlungsinformationen.

3. Muss ich sofort reagieren oder zahlen?


Nein. Vor jeder Zahlung sollte eine rechtliche Prüfung erfolgen.

4. Kann es sich auch um Betrug oder Abzocke handeln?


Das ist möglich (Falls die E-Mail tatsächlich nicht von KSP stammen sollte), aber nicht der Regelfall. Eine Prüfung ist dennoch sinnvoll.

 

5. Warum fordert die dpa überhaupt Geld?


Weil sie Bildrechte verwertet und bei unlizenzierter Nutzung Schadensersatz geltend macht.

6. Was passiert bei Nichtreaktion?


Es drohen Mahnbescheide, Klagen und zusätzliche Kosten.

7. Sind alte Facebook-Beiträge wirklich problematisch?


Ja, auch ältere Inhalte können weiterhin rechtlich relevant sein.

8. Gibt es Verteidigungsmöglichkeiten?


Ja, je nach Einzelfall bestehen häufig rechtliche oder wirtschaftliche Ansatzpunkte.

 

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