Auch Ende Mai 2026 (Stand: 21.05.2026) melden sich weiterhin Betroffene bei unserer Kanzlei, nachdem sie eine urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte erhalten haben. In den uns aktuell vorliegenden Fällen werden Ansprüche wegen der angeblich unberechtigten Nutzung von Fotos der Bihlmayer Media bzw. von Fotograf Michael Bihlmayer geltend gemacht.
Die Schreiben betreffen dabei keineswegs nur große Unternehmen. In der Praxis sehen wir derzeit insbesondere Vorwürfe im Zusammenhang mit:
- Firmenwebseiten
- Blogs und redaktionellen Beiträgen
- Social-Media-Profilen
- älteren Webseiten
- Vereinsseiten
- Onlineshops
- eBay- oder Kleinanzeigen-Angeboten
Viele Betroffene sind überrascht, dass bereits die Nutzung einzelner Bilder erhebliche Zahlungsforderungen auslösen kann.
1. Worum geht es bei den aktuellen Foto-Abmahnungen von NIMROD?
Nach dem Inhalt der uns vorliegenden Schreiben wird Betroffenen vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Bilder ohne ausreichende Lizenz oder Nutzungsberechtigung im Internet veröffentlicht zu haben.
Im Mittelpunkt stehen dabei häufig folgende Konstellationen:
- Nutzung von Bildern aus Google-Suchergebnissen
- Verwendung angeblich „lizenzfreier“ Fotos
- fehlende Dokumentation von Bildrechten
- abgelaufene Nutzungsrechte
- Übernahme von Bildern aus Social Media
- ältere Fotos auf Webseiten oder Unterseiten
Gerade ältere Webseiten geraten dabei zunehmend in den Fokus. Viele Betroffene wissen oft gar nicht mehr, woher ein bestimmtes Bild ursprünglich stammt oder ob überhaupt eine wirksame Lizenz vorhanden war.
Wichtig zu wissen:
Nur weil ein Bild im Internet auffindbar ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass es frei verwendet werden darf.
2. Welche Forderungen enthält die Abmahnung typischerweise?
Die geltend gemachten Ansprüche entsprechen häufig klassischen urheberrechtlichen Foto-Abmahnungen.
Regelmäßig gefordert werden:
- Entfernung der beanstandeten Bilder
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- Auskunft über Nutzung und Veröffentlichungsdauer
- Zahlung von Schadensersatz
- Erstattung von Rechtsanwaltskosten
Teilweise verlangen die Abmahner zusätzlich detaillierte Angaben, etwa:
- Seit wann das Bild online war
- Auf welchen Plattformen es verwendet wurde
- Ob eine gewerbliche Nutzung vorlag
- Welche Reichweite erzielt wurde
Die geltend gemachten Beträge können — abhängig von Nutzungsdauer, Anzahl der Bilder und Reichweite — schnell mehrere tausend Euro betragen.
3. Warum Unterlassungserklärungen besonders riskant sein können
Besondere Vorsicht ist bei der beigefügten Unterlassungserklärung geboten.
Viele Betroffene unterschätzen, dass mit der Unterschrift regelmäßig ein langfristig bindender Vertrag geschlossen wird. Bereits spätere Verstöße können erhebliche Vertragsstrafen auslösen.
Das praktische Problem:
Fotos verschwinden trotz Löschung häufig nicht vollständig aus dem Internet.
In der anwaltlichen Praxis sehen wir immer wieder Fälle, in denen Bilder weiterhin auffindbar bleiben, beispielsweise:
- im Google-Cache
- auf Facebook oder Instagram
- in alten Social-Media-Beiträgen
- über Vorschaubilder
- in Suchmaschinen-Speichern
- auf archivierten Unterseiten
- über CDN- oder Cache-Systeme
Wer zuvor eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hat, riskiert dadurch erhebliche Folgekosten.
Deshalb sollte eine Unterlassungserklärung niemals ungeprüft unterschrieben werden.
4. Vorsicht bei Auskünften gegenüber NIMROD Rechtsanwälte
Viele Schreiben enthalten umfangreiche Fragen zur Nutzung der Bilder.
Dabei geht es häufig um:
- Dauer der Veröffentlichung
- Anzahl der Abrufe
- gewerbliche Nutzung
- technische Einbindung der Fotos
- verwendete Plattformen
Hier ist besondere Vorsicht geboten.
Denn vorschnelle Angaben können später:
- als Schuldeingeständnis gewertet werden
- die Höhe des Schadensersatzes beeinflussen
- die eigene Verteidigungsposition verschlechtern
Aus unserer Sicht sollten Auskünfte daher niemals ohne vorherige anwaltliche Prüfung erteilt werden.
5. Sind die Forderungen immer vollständig berechtigt?
Nein — das muss immer im Einzelfall geprüft werden.
Unsere praktische Erfahrung zeigt, dass bei Foto-Abmahnungen häufig Verteidigungsansätze bestehen.
Je nach Sachverhalt kommen unter anderem folgende Punkte in Betracht:
- vorhandene Lizenz oder Nutzungsberechtigung
- unklare Rechtekette
- falscher Adressat
- fehlerhafte Zuordnung der Bilder
- überhöhter Schadensersatz
- Verjährung einzelner Ansprüche
- fehlende gewerbliche Nutzung
- unzutreffende Nutzungsdauer
Auch die Höhe der geltend gemachten Forderungen ist keineswegs automatisch verbindlich.
6. Warum Ignorieren meist keine gute Idee ist
Die Abmahnung einfach unbeachtet zu lassen, führt häufig zu weiteren Problemen.
Mögliche Folgen können sein:
- einstweilige Verfügungen
- gerichtliche Klagen
- zusätzliche Gerichts- und Anwaltskosten
- langfristige Unterlassungstitel
Deshalb sollten gesetzte Fristen ernst genommen werden — gleichzeitig sollte aber auch keine vorschnelle Reaktion erfolgen.
7. Was Betroffene jetzt konkret tun sollten
Wenn Sie ein Schreiben von NIMROD Rechtsanwälte wegen angeblicher Fotorechtsverletzungen erhalten haben, empfehlen wir regelmäßig:
✔ Ruhe bewahren
✔ Fristen notieren
✔ Nicht vorschnell zahlen
✔ Keine Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben
✔ Keine vorschnellen Auskünfte erteilen
✔ Bildnutzung intern prüfen
✔ Rechtliche Ersteinschätzung einholen
8. Unsere Erfahrung bei urheberrechtlichen Foto-Abmahnungen
Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Urheberrecht, Medienrecht und der Abwehr von Abmahnungen tätig.
Gerade bei:
- Foto-Abmahnungen
- Bildagenturen
- Social-Media-Bildnutzung
- Webseiten-Fotos
- Stockfoto-Konflikten
- Fotografen-Abmahnungen
zeigen sich in der Praxis häufig Möglichkeiten, Risiken und Kosten deutlich zu reduzieren.
Selbst wenn eine Bildnutzung rechtlich problematisch war, lassen sich oft wirtschaftlich sinnvolle Lösungen erzielen.
9. Kostenlose Ersteinschätzung bei NIMROD-Abmahnungen wegen Fotos
Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung von NIMROD Rechtsanwälte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an Fotos oder Bildern erhalten haben, unterstützen wir Sie gerne bundesweit.
Unsere Kanzlei bietet:
- kostenlose schriftliche Ersteinschätzung
- bundesweite Vertretung
- transparente Festpreise
- langjährige Erfahrung im Urheber- und Medienrecht
0471 / 483 99 88 – 0
Gerne können Sie uns das Schreiben vorab per E-Mail zusenden.
FAQ – NIMROD-Abmahnung wegen Fotos / Bihlmayer Media
1. Sind Abmahnungen von NIMROD Rechtsanwälte echt?
Nach unserer Erfahrung handelt es sich regelmäßig um reale anwaltliche Schreiben und nicht um Fake-Abmahnungen.
2. Muss ich die geforderte Summe sofort bezahlen?
Nein. Die Forderungen sollten zunächst sorgfältig rechtlich geprüft werden.
3. Warum ist die Unterlassungserklärung problematisch?
Weil sie langfristige Verpflichtungen und erhebliche Vertragsstrafenrisiken auslösen kann.
4. Können Bilder trotz Löschung weiter online auftauchen?
Ja. Beispielsweise über Suchmaschinen-Caches, Social Media oder archivierte Inhalte.
5. Sind auch ältere Bildnutzungen noch riskant?
Ja. Unter Umständen kommen längere Verjährungsfristen in Betracht.
6. Betrifft das auch Facebook, Instagram oder LinkedIn?
Ja. Gerade Social-Media-Plattformen führen häufig zu urheberrechtlichen Konflikten.
7. Kann man sich gegen die Forderungen verteidigen?
Ja. Häufig bestehen Verteidigungs- oder Verhandlungsmöglichkeiten.
8. Was passiert bei Nichtreaktion?
Dann drohen gerichtliche Schritte und zusätzliche Kosten.
9. Sind auch kleine Webseiten oder Vereine betroffen?
Ja. Abmahnungen treffen inzwischen häufig auch kleinere Webseitenbetreiber oder Vereine.
10. Können Forderungen reduziert werden?
In vielen Fällen ja — insbesondere durch rechtliche Prüfung und außergerichtliche Verhandlungen.









