Arbeitsrecht

Massenentlassung bei Caterpillar

Caterpillar ist der weltgrößte Hersteller von Baumaschinen.

Neben Baumaschinen stellt Caterpillar 

- schnell- und mittelschnelllaufende Diesel- und Gasmotoren

- Industriegasturbinen 

- über- und untertägige Bergbaumaschinen

- Forstmaschinen 

- Raupenfahrzeuge

her.

An den deutschen Standorten  in Dortmund, Lünen, Kiel, Mannheim und Rostock beschäftigte Caterpillar bis zu 4.500 Arbeitnehmer.

Das Caterpillar-Werk in Dortmund, sowie die Werke in Lünen und Wuppertal werden im Jahr 2021 geschlosse

In Deutschland plant Caterpillar nun an den Standorten in Kiel, Henstedt-Ulzburg und Rostock einen massiven Stellenabbau.

750 Arbeitnehmer von insgesamt 950 Arbeitnehmern an den Standorten in Kiel, Henstedt-Ulzburg und Rostock sollen den Arbeitsplatz verlieren und nur 200 Arbeitsplätze verbleiben.

Als Grund wird die Umstellung vom Motorenbau auf Dienstleistungen am Standort Kiel bis 2022 und die vollständige Aufgabe des Standorts in Rostock genannt.

Das Logistikzentrum in Henstedt-Ulzburg wird bis 2023 vollständig geschlossen; nur die Möglichkeit, dass das Logistikzentrum durch einen anderen Betreiber fortgeführt wird und eventuell Arbeitnehmer übernommen werden, wird derzeit noch geprüft.

Caterpillar hat mit dem Betriebsrat und der Gewerkschaft IG Metall die Pläne beraten.

Caterpillar will Arbeitnehmer, deren Arbeitsplatz wegfällt bei der Vorbereitung und Unterstützung der beruflichen Neuausrichtung und Umschulung helfen.

Es sei beabsichtigt soziale Härten abzumildern.

Außerdem werde ein Sozialplan mit dem Betriebsrat ausgehandelt.

In dem auszuhandelnden Sozialplan will der Betriebsrat und Caterpillar den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile für die Arbeitnehmer regeln, dies umfasst zum Beispiel 

- die Gründung einer Transfergesellschaft, 

- Abfindungszahlungen 

- und Hilfen bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz.

Im Wege der Sozialauswahl muss der Arbeitgeber auch prüfen und entscheiden, welche Arbeitnehmer von dem Stellenabbau umfasst werden.

Insbesondere Schwerbehinderte, Arbeitnehmer in Mutterschutz oder Elternzeit oder auch Arbeitnehmer mit sehr langer Betriebszugehörigkeit sind dabei besonders geschützt.

Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC informiert Sie gern zum Kündigungsschutzrecht bei einer Kündigung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber auch zur Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht, um eine angemessene und möglichst hohe Abfindungs-Zahlung durch den Arbeitgeber zu erhalten und ggf. auch noch ein sehr gutes Arbeitszeugnis, damit Sie einen neuen tollen Job bekommen können!

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