Arbeitsrecht

Massenentlassung bei Sana

Die Sana DGS pro.service GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Sana Immobilien Service GmbH und somit Teil der Sana Kliniken AG, einer der größten privaten Klinikgruppen in Deutschland.

Mit über 2.500 Arbeitnehmern ist DGS ein größerer Arbeitgeber.

Sana hatte im Frühjahr 2021 angekündigt mehr als 1.000 Arbeitnehmer zu entlassen.

Betroffen sind mehr als 1.000 Arbeitnehmer an 50 Standorten in Deutschland, in den Bereichen Hol- und Bringedienst, Patientenbegleitdienst, Info/Pforte/Empfang, Stationshilfsdienst, Wäscheservice, Archivdienstleistungen und Modulversorgung.

Drei Monate lang haben Sana und der Gesamtbetriebsrat verhandelt und nun eine Einigung erzielt und einen Sozialplan und Interessenausgleich vereinbart.

Ab dem 01.01.2022 werden die Bereiche Service und Logistik nicht mehr von DGS weitergeführt, sondern von der Sana-Catering-Service GmbH für den Service-Bereich und von der Sana-Logistik-GmbH für den Logistik-Bereich bearbeitet.

Sana begründet den Schritt mit gestiegenen Anforderungen im Dienstleistungsbereich, der eine Spezialisierung in den Bereichen Reinigung, Service und Logistik erfordert.

Die DGS wird zukünftig nur noch den Bereich Reinigung bedienen.

Die Arbeitnehmer der DGS erhalten – nach Auskunft von Sana – nun Beschäftigungsangebote bei der Sana-Catering-Service GmbH oder der Sana-Logistik-GmbH, die die Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen annehmen müssen.

Es ist davon auszugehen, dass lediglich 500 Arbeitnehmer das Angebot einer Weiterbeschäftigung in einer der zwei neuen Gesellschaften erhalten und 500 Arbeitnehmer die betriebsbedingte Kündigung erhalten oder befristete Arbeitsverhältnisse nicht verlängert werden.

Sana hofft, dass die Angebote der Arbeitnehmer größtenteils angenommen werden.

Ob die Betriebszugehörigkeit, der Lohn und die übrigen Vertragsbedingungen identisch bleiben, bleibt abzuwarten.

Arbeitnehmer die Weiterbeschäftigungsangebote bei den anderen Gesellschaften erhalten, haben nach dem Interessenausgleich eine Garantie für:

Standort Arbeitszeit

Sana beteuert, dass keine tarifabsenkende Wirkung in den neuen Angeboten enthalten sei, die schlechtere Bedingungen bieten.

Für die Sana-Catering-Service GmbH gilt ein Tarifverträge für das Gastgewerbe, während bei der Sana-Logistik-GmbH kein Tarifvertrag gilt.

Arbeitnehmer sollten hier keine voreilige Entscheidung treffen – vor allem nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung des neuen Arbeitsvertrages und Beratung durch einen Rechtsanwalt.

Ob insgesamt nicht alle Arbeitnehmer der DGS Angebote der neuen Gesellschaften erhalten, ist derzeit unklar.

Arbeitnehmer, die das Angebot nicht annehmen werden, voraussichtlich die Kündigung der DGS erhalten und können dann dagegen die Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben.

Auch ohne Kündigungsschutzklage soll es Abfindungsangebote geben.

Der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrates von Sana DGS Frank Ehrke hält die angebotenen Abfindungen für zufriedenstellend.

Der DGS-Geschäftsführer Klaus Wiendl hält die Bedingungen für die Arbeitnehmer für sozialverträglich.

Die Gewerkschaft Verdi ist verhaltener und hält das Sozialplan-Ergebnis für durchwachsen.

Aber auch für diejenigen Arbeitnehmer die weiterbeschäftigt werden, dürfte das Arbeitspensum nun weiter steigen.

Viele Arbeitnehmer stellen sich die Frage, ob ihnen eine Abfindung zu steht und wie sie die beste Abfindung erzielen.

Es gibt keine Vorschriften und schon gar keine gesetzlichen Regelungen darüber, wie hoch eine Abfindung sein sollte.

Die Höhe der Abfindung, die der Arbeitgeber an Sie zahlt, ist ausschließlich Verhandlungssache.

Es gibt aber eine sogenannte Regelabfindung die sich wie folgt berechnet:

Rechenformel: Bruttoarbeitslohn x Beschäftigungsjahre x 0,5

Hinweis: ab 6 Monate Beschäftigungsdauer auf ein Jahr aufrunden

Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach, LL.M. auf Wunsch die Kostenschutzanfrage bei der Rechtsschutzversicherung für Sie.

Die kanzlei JURA.CC arbeitet mit allen deutschen Rechtsschutzversicherungen zusammen.

Rechtsanwalt & Fachanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. mit den Tätigkeitsschwerpunkten Kündigungsschutz & Arbeitsrecht von der Schwerpunktkanzlei JURA.CC bearbeitet im Schwerpunkt das Kündigungsschutzrecht im Arbeitsrecht und vertritt Mandanten außergerichtlich bei Aufhebungsverträgen / Abwicklungsverträgen bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber und gerichtlich bei Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und dem Bundesarbeitsgericht mit dem Ziel für den Arbeitnehmer eine angemessene und möglichst hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes, ein sehr gutes Arbeitszeugnis für zukünftige Bewerbungen oder auch die Rücknahme der Kündigung und die Weiterbeschäftigung zu erzielen.

Mehr Informationen unter www.JURA.CC oder per Telefon: 0221-95814321

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