Wer nach einem Unfall für die Reparaturzeit einen Ersatzwagen mietet, kann nicht automatisch jede Rechnung an die Gegenseite weiterreichen. Das gilt auch dann, wenn der Mietwagen niedriger eingestuft ist als das beschädigte Fahrzeug. Für Unfallgeschädigte ist die Entscheidung wichtig, weil sie zeigt: Auch bei einem klassenniedrigeren Fahrzeug kommt es auf die Erforderlichkeit der Mietwagenkosten an. Betroffen sind Autofahrer, die nach einem Verkehrsunfall einen Ersatzwagen anmieten.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Auch bei einem klassenniedrigeren Mietwagen gilt das Wirtschaftlichkeitsgebot.
- Erstattet werden nur die Kosten, die für das tatsächlich angemietete Fahrzeug erforderlich waren.
- Geschädigte können überhöhte Kosten nicht damit begründen, ein gleichwertiger Ersatzwagen wäre ähnlich teuer gewesen.
- Eine besondere Eil- oder Notsituation lag nach den Feststellungen nicht vor.
- Die Revision des Klägers blieb ohne Erfolg.
Der praktische Fall: kleineres Auto, trotzdem Streit um die Rechnung
Nach einem Verkehrsunfall war das Fahrzeug des Klägers beschädigt. Es handelte sich um einen VW Multivan, der nach der Schwacke-Liste der Fahrzeugklasse 9 zugeordnet war. Für die Reparaturdauer von fünf Tagen mietete der Kläger ein niedriger eingestuftes Fahrzeug, einen VW Tiguan der Fahrzeugklasse 7.
Das Mietwagenunternehmen berechnete dafür 1.604,57 Euro. Vorgerichtlich wurden 523 Euro gezahlt. Der Kläger machte die Differenz von 1.081,57 Euro geltend. Er argumentierte, die Rechnung liege nur knapp 10 Prozent über den Kosten, die sich bei einer Berechnung nach der höheren Klasse seines beschädigten Multivan ergeben hätten.
Was das Gericht entschieden hat und warum das wichtig ist
Der Bundesgerichtshof wies die Revision des Klägers mit Urteil vom 19. Mai 2026 unter dem Aktenzeichen VI ZR 67/25 zurück. Die Mitteilung dazu wurde am 18. Juni 2026 veröffentlicht. Der Kläger kann nur die Mietwagenkosten ersetzt verlangen, die für das tatsächlich angemietete Fahrzeug, also für die niedrigere Fahrzeugklasse, erforderlich waren.
Praktisch bedeutet das: Wer ein kleineres oder niedriger eingestuftes Ersatzfahrzeug nimmt, darf nicht auf die Kosten eines höherwertigen Unfallwagens verweisen. Maßgeblich ist, welche Kosten für den konkret gemieteten Wagen erforderlich waren.
Das ist für Unfallgeschädigte bedeutsam, weil die Erstattungsfähigkeit nicht nur davon abhängt, ob ein Ersatzwagen grundsätzlich zulässig war. Entscheidend ist auch, ob der gewählte Tarif für den tatsächlich genutzten Mietwagen wirtschaftlich war.
Warum der Bundesgerichtshof so entschieden hat
Rechtsgrundlage ist § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB. Danach kann der Geschädigte bei einer beschädigten Sache den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen.
Der Bundesgerichtshof betont den Grundsatz der Erforderlichkeit. Daraus folgt das Wirtschaftlichkeitsgebot: Der Geschädigte muss im Rahmen des Zumutbaren den wirtschaftlichsten Weg der Schadensbehebung wählen.
Zwar darf ein Geschädigter grundsätzlich einen gleichwertigen Ersatzwagen anmieten. Wenn er tatsächlich aber ein niedriger eingestuftes Fahrzeug nimmt, kommt es auf diese konkrete Maßnahme an. Die Kosten stehen nach der Entscheidung in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem, was der Geschädigte tatsächlich getan hat.
Der Kläger konnte deshalb nicht sagen: Die Kosten für das kleinere Fahrzeug mögen zu hoch gewesen sein, aber ein höherklassiger Ersatzwagen hätte die Gegenseite ähnlich belastet. Dieses Argument ließ der Bundesgerichtshof nicht gelten.
Kein Vergleich mit Werkstatt- und Sachverständigenrisiko
Der Bundesgerichtshof stellte außerdem klar, dass sich höhere Mietwagenkosten nicht aus den Grundsätzen zum Werkstatt- und Sachverständigenrisiko ableiten lassen.
Bei Mietwagenpreisen sieht der Bundesgerichtshof das anders. Die Preise eines Mietwagenunternehmens seien für Geschädigte in der Regel einfach zu ermitteln und zu vergleichen. Deshalb müssen Unfallgeschädigte auch hier auf wirtschaftliche Kosten achten, soweit ihnen das zumutbar ist.
Was Betroffene jetzt wissen müssen
Die Entscheidung betrifft Autofahrer, die nach einem Unfall für die Reparaturdauer einen Ersatzwagen anmieten. Wichtig ist: Ein niedriger eingestuftes Fahrzeug führt nicht automatisch dazu, dass jede Mietwagenrechnung ersetzt wird.
Wer nach einem Unfall mobil bleiben will, sollte deshalb wissen:
- Ein gleichwertiger Ersatzwagen kann grundsätzlich zulässig sein.
- Bei einem tatsächlich gemieteten kleineren Wagen zählt aber der angemessene Preis für genau diesen Wagen.
- Überhöhte Mietwagenkosten können gekürzt werden.
- Ein Hinweis auf hypothetische Kosten eines größeren Ersatzwagens hilft nicht, wenn der kleinere Mietwagen selbst zu teuer war.
- Besondere Eil- oder Notsituationen können eine Rolle spielen, lagen hier aber nicht vor.
Welche Fehler Unfallgeschädigte vermeiden sollten
Riskant ist die Annahme, dass ein niedrigeres Fahrzeug immer automatisch als wirtschaftlich gilt. Entscheidend ist nicht nur die Fahrzeugklasse, sondern auch der konkrete Preis.
Betroffene sollten außerdem nicht allein darauf vertrauen, dass eine Mietwagenrechnung vollständig erstattet wird, nur weil sie von einem Mietwagenunternehmen stammt. Nach dieser Entscheidung kann es darauf ankommen, ob die Kosten im Vergleich zu möglichen Alternativen erforderlich waren.
Ebenso wichtig: Wer später Erstattung verlangt, sollte nachvollziehen können, warum die Anmietung in der konkreten Situation nötig war. Im entschiedenen Fall stellte der Bundesgerichtshof ausdrücklich darauf ab, dass keine besondere Eil- oder Notsituation bestand.
Redaktions-Tipp
Nach einem Unfall kann ein Ersatzwagen für die Reparaturdauer nötig sein. Trotzdem lohnt es sich, vor der Anmietung auf den konkreten Tarif und die Fahrzeugklasse zu achten. Wer ein kleineres Fahrzeug nimmt, sollte nicht automatisch davon ausgehen, dass die Rechnung deshalb vollständig erstattet wird.
Häufige Fragen
Bekomme ich nach einem Unfall jeden Mietwagen bezahlt?
Nicht automatisch. Erstattet werden grundsätzlich nur die erforderlichen Mietwagenkosten. Der Geschädigte muss im zumutbaren Rahmen wirtschaftlich handeln.
Gilt das auch, wenn ich ein kleineres Auto miete?
Ja. Der Bundesgerichtshof stellt klar, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot auch bei einem klassenniedrigeren Ersatzfahrzeug gilt.
Kann ich die Kosten mit einem teureren gleichwertigen Ersatzwagen begründen?
Nach der Entscheidung nicht. Maßgeblich sind die Kosten des tatsächlich angemieteten Fahrzeugs, nicht die hypothetischen Kosten eines höherklassigen Mietwagens.
Was bedeutet Fahrzeugklasse nach Schwacke?
Die Schwacke-Einteilung ordnet Fahrzeuge bestimmten Klassen zu. Im entschiedenen Fall war das beschädigte Fahrzeug in Klasse 9 und der Mietwagen in Klasse 7 eingeordnet.
Spielt Zeitdruck bei der Anmietung eine Rolle?
Eine besondere Eil- oder Notsituation kann im Einzelfall bedeutsam sein. Im entschiedenen Fall lag eine solche Situation nach den Feststellungen aber nicht vor.
Entscheidungsdaten
- Gericht: Bundesgerichtshof
- Urteilsdatum: 19. Mai 2026
- Veröffentlichung: 18. Juni 2026
- Aktenzeichen: VI ZR 67/25
- Vorinstanzen: Landgericht Stuttgart, Urteil vom 5. April 2024, 47 C 2912/23; Amtsgericht Stuttgart, Urteil vom 22. Januar 2025, 5 S 79/24
- Rechtsgebiet: Schadensersatzrecht nach Verkehrsunfall
- Wichtige Norm: § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB
Symbolgrafik:© KI









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