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Mir wurde der Führerschein entzogen. Werde ich nun gekündigt?

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(4 Bewertungen)19.05.2025 Arbeitsrecht

Ist – wie regelmäßig bei Außendienstmitarbeitern oder Kraftfahrern – das Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr die hauptsächliche oder wesentliche Arbeitsaufgabe, kann die Entziehung der Fahrerlaubnis eine personenbedingte Kündigung rechtfertigen. Voraussetzung dafür: Die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist zeitlich nicht absehbar und eine anderweitige Beschäftigung ist im Betrieb auf Dauer nicht möglich. Das bestätigt das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in seinem Urteil vom 17.1.2023, 5 Sa 82/22.

Ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot genügt im Umkehrschluss regelmäßig nicht als Grund für eine personenbedingte Kündigung. Das eventuelle Bestehen verhaltensbedingter Kündigungsgründe - bspw. beim vorangegangenen Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss - ist im Einzelfall aber gesondert zu prüfen.   

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. Timo Didier LL.M.

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