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Missbrauch im Online-Banking!

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(8 Bewertungen)23.10.2022 Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Bankkunden aufgepasst!

Betrugsfälle durch Internetbetrüger verursachen zwischenzeitlich erhebliche Schäden bei geschädigten Bankkunden! 

Jüngst vertrat unsere Kanzlei zwei Mandanten mit einem Gesamtschaden von annähernd € 100.000,00.-.

Die Vorgehensweisen der Trickbetrüger sind mannigfaltig:

Angebliche Bankmitarbeiter rufen beim Kontoinhaber an und suggerieren Sicherheitslücken oder technische Probleme im Online-Banking. Gutgläubige Kunden geben dabei persönliche Bankdaten (PINs, TANs u.a.) preis oder bestätigen zugeschickte Links zu betrügerischen Seiten im Internet und legen damit den Grundstein für betrügerischer Abverfügungen von Girokonten.

Außerdem werden täterseitig häufig Spam-Mails an Bankkunden verschickt, verbunden mit einem Link, über diesen der Bankkunde - angeblich - auf Ihr Konto gelangen, um angeblich erforderliche Sicherheitsupdates durchzuführen. Tatsächlich landen die Bankkunden jedoch auf Seiten eines manipulierten Servers. Erschwerend kommt hinzu, dass die manipulierten Internetseiten häufig täuschend ähnlich sind mit jenen der eigenen Sparkasse, Postbank oder anderen kontoführenden Bank.

Besonders dreiste Täter ändern, sobald sich auf das Konto Zugriff haben, das ggf. vorgegebene Überweisungslimit und haben somit faktisch unbeschränkten Kontenzugriff für Abverfügungen, häufig ins Ausland.

Dabei ist in technischer Hinsicht zwischen Pishing-, Scanning-, Pharming- (Manipulation der DNS-Anfragen von Webbrowsern (z.B. durch DNS-Spoofing), Spoofing-, Man-in-the-Middle und Sniffing-/Mithör- und Scanning-Fällen zu unterscheiden.

Haftungsgrundlagen finden sich maßgeblich in den §§ 675 c ff. BGB, mithin den Vorschriften zu den Zahlungsdiensten und zum Zahlungsdiensterahmenvertrag.

Unsere Kanzlei vertritt Bankkunden bundesweit v.a. gegenüber der Postbank und den Sparkassen und anderen Banken.

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