Die Bundesregierung hat am 3. September 2025 mit dem vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Gesetzentwurf einen entscheidenden Schritt unternommen. Mit der geplanten Einführung eines elektronischen Widerrufsbuttons soll der Widerruf von Online-Verträgen für Verbraucher deutlich einfacher und transparenter gestaltet werden. Die Neuerung ist Teil einer umfassenden EU-weiten Richtlinie.
Elektronischer Widerrufsbutton vereinfacht das Verbraucherrecht
Die neue EU-Richtlinie 2023/2673 macht Schluss mit komplizierten Widerrufsprozessen! Wer künftig online bestellt, soll genauso leicht widerrufen können – direkt, transparent und ohne Stolpersteine. Das stärkt das Vertrauen ins digitale Einkaufen und sorgt dafür, dass Fernabsatzverträge über Waren, Dienstleistungen und sogar Finanzprodukte endlich verbraucherfreundlich werden.
Wichtig! Ausnahmen sind B2B-Geschäfte und individuell angefertigte Produkte.
Die nationalen Umsetzungsfristen enden am 19. Dezember 2025, die Anwendung beginnt EU-weit am 19. Juni 2026.
Die gesetzlichen Anforderungen an den Widerrufsbutton
Für die technische Umsetzung des Widerrufsbuttons gelten klare Vorgaben. Er muss auf derselben Webseite wie der Vertragsschluss integriert, leicht zugänglich und ständig verfügbar sein. Ein Verstecken in Untermenüs ist nicht erlaubt. Die Beschriftung soll eindeutig auf den Zweck hinweisen, etwa "Vertrag widerrufen" oder "Widerruf einreichen".
Die Abwicklung erfolgt in einem zweistufigen Prozess:
- Nach dem ersten Klick auf den Button folgt eine Bestätigungsseite. Dort werden die minimal notwendigen Daten für den Widerruf erfasst.
- Ein zweiter Button, zum Beispiel "Jetzt widerrufen", übermittelt die Erklärung.
Nach erfolgreicher Übermittlung muss der Unternehmer dem Verbraucher unverzüglich eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, wie etwa per E-Mail, zusenden. Diese Bestätigung muss den Eingang samt Datum und Uhrzeit festhalten.
Herausforderungen und rechtliche Risiken für Unternehmen
Die Einführung des Widerrufsbuttons bedeutet für Händler und App-Anbieter einen erheblichen technischen und organisatorischen Aufwand, da der Button während der gesamten Widerrufsfrist stets verfügbar und individuell angezeigt werden muss.
Fehler bei der Umsetzung können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dazu gehören:
- Abmahnungen durch Konkurrenten oder Verbraucherverbände.
- Unterlassungsklagen, die zu hohen Kosten führen können.
- Eine Verlängerung der Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage, wenn die Belehrung nicht ordnungsgemäß erfolgt.
Der elektronische Widerrufsbutton im Fokus: Eine Herausforderung für die Praxis
Eine der zentralen Herausforderungen ist, sicherzustellen, dass tatsächlich die berechtigte Person den Widerruf veranlasst. Da der elektronische Button als rechtsverbindliche Erklärung gilt, stellt sich für Unternehmen die Frage, wie sie gewährleisten können, dass nicht etwa Unbefugte davon Gebrauch machen. Besonders kompliziert wird dies bei Bestellungen ohne Kundenkonto, also bei sogenannten Gastbestellungen, wo bislang keine klaren Vorgaben zur technischen Umsetzung existieren.
Weitere wichtige Änderungen im Verbraucherschutz
Der Gesetzentwurf bringt noch mehr Änderungen mit sich. Zum Beispiel endet das „ewige Widerrufsrecht“ nun spätestens nach 12 Monaten und 14 Tagen, außer bei Lebensversicherungen, wo eine längere Frist gilt. Außerdem werden Tricks im Webdesign, sogenannte „Dark Patterns“, stärker eingeschränkt. Neue Informationspflichten, etwa zur Reparierbarkeit von Produkten oder zur Dauer von Softwareupdates, sollen die Verbraucher besser schützen und für mehr Klarheit beim Onlinekauf sorgen.
Tipp für die Praxis: Unternehmen sollten ihre Online-Auftritte und die zugrundeliegende Software dringend auf die neuen Vorgaben hin überprüfen. Es empfiehlt sich, die genauen Anforderungen juristisch zu bewerten und die technische Umsetzung frühzeitig planen zu lassen, um teure Fehler und Abmahnungen zu vermeiden.
Zusammenfassung
Mit dem geplanten elektronischen Widerrufsbutton will die Bundesregierung das Widerrufsrecht für Verbraucher vereinfachen. Dies bringt für Unternehmen neue Pflichten bei der Gestaltung ihrer Online-Prozesse mit sich. Insbesondere die korrekte Platzierung und die reibungslose technische Abwicklung des Widerrufs werden zur Herausforderung. Die Gesetzesänderungen sind Teil eines umfassenden Verbraucherschutzpakets, das auf EU-Ebene beschlossen wurde und unter anderem auch das "ewige Widerrufsrecht" beendet und neue Informationspflichten einführt.
Symbolgrafik:© jamdesign - stock.adobe.com








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