Strafrecht

Mit einer Vorstrafe in die USA einreisen

21.11.2023
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Zuletzt bearbeitet am: 21.11.2023

Eine Vorstrafe bzw. ein Eintrag im Führungszeugnis kann bei der Einreise in die USA für Probleme sorgen. Wer vorbestraft ist, darf in der Regel kein ESTA für die USA beantragen, sondern muss auf ein Visum zurückgreifen. Dieser Artikel bespricht, welche Vergehen und Straftaten Probleme verursachen können und wie man dennoch in die USA reisen kann.

Was ist eine Vorstrafe?

Man gilt in Deutschland als vorbestraft, wenn ein Eintrag im Führungszeugnis vorliegt. In das Führungszeugnis werden Vergehen eines bestimmten Ausmaßes eingetragen. Allerdings wird nicht jedes Vergehen automatisch in das Strafregister aufgenommen, also führt nicht jedes Vergehen zu einer Vorstrafe.

In der Praxis werden Vergehen nur dann in das Führungszeugnis eingetragen, wenn die dafür erteilte Geldstrafe mehr als 90 Tagessätze beträgt oder eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten erteilt wird. Für kleinere Vergehen, wie Verkehrsübertretungen, einfachen Körperverletzungen, Ruhestörungen oder kleineren Diebstählen, erfolgt daher in der Regel kein Eintrag ins Führungszeugnis.

Deutsche Staatsangehörige haben das Recht, ihr eigenes Führungszeugnis einzusehen. Dadurch kann man prüfen, ob eine Vorstrafe vorliegt. Die meisten Einträge werden nach 10, 15 oder 20 Jahren gelöscht und stehen danach nicht mehr im Führungszeugnis vermerkt. Wer also in der Vergangenheit für eine Straftat verurteilt und vorbestraft wurde, hat sie nicht zwangsläufig für den Rest des Lebens. Das Prüfen des Führungszeugnisses lohnt sich in diesem Fall.

Visumfrei in die USA reisen

In der Regel dürfen deutsche Staatsangehörige ohne Visum in die USA einreisen. In dem Fall muss jedoch vor der Abreise ein ESTA beantragt werden. Das ist eine elektronische Reisegenehmigung, die über ein digitales Formular beantragt und innerhalb weniger Tage ausgestellt wird. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitung jedoch etwas länger dauern. Das Beantragen eines ESTA ist an einige Anforderungen gebunden. Das ESTA ist nur für Reisende geeignet, die zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken in die USA reisen. Man darf also nicht für einen Arbeitgeber in den USA arbeiten.

Außerdem haben die US-Grenzschutzbehörden aus Sicherheitsgründen einige weitere Maßnahmen für die visumfreie Einreise gefällt. Das vereinfachte Screening-Verfahren bei der Einreise ohne Visum stellt nämlich ein mögliches Sicherheitsrisiko dar. Um das Risiko zu verringern, arbeiten die US-Behörden einerseits mit den Strafverfolgungsbehörden anderer Länder zusammen. Damit können sie Zugriff zu wichtigen Informationen und Datenbanken erhalten, wenn das nötig ist. Andererseits müssen Personen, die visumfrei einreisen möchten, einige Sicherheitsfragen beantworten. Dadurch soll versichert werden, dass keine Personen einreisen können, die ein mögliches Sicherheitsrisiko für das Land darstellen.

Einreisebestimmungen für die USA - Sicherheitsfragen

Im ESTA-Antragsformular müssen einige Sicherheitsfragen beantwortet werden, die sich unter anderem auf mögliche Vorstrafen des/der Antragsstellenden beziehen. Außerdem müssen Antragsstellende fragen zu ihrem Gesundheitszustand, möglichen früheren Aufenthalten in bestimmten Ländern, sowie unerlaubten Aufenthalten in den USA beantworten. Wer nicht alle Sicherheitsfragen wahrheitsgemäß mit „Nein“ beantworten kann, darf zumeist nicht mit einem ESTA in die USA einreisen. In dem Fall muss über das US-Konsulat oder die Botschaft ein Visum beantragt werden.

Bei welchen Vergehen ist ein ESTA-Antrag unmöglich?

Um visumfrei mit einem ESTA in die USA einreisen zu dürfen, müssen unter anderem die folgenden drei Fragen wahrheitsgemäß mit „Nein“ beantwortet werden:

  • Wurden Sie jemals wegen einer Straftat verhaftet oder verurteilt, die zu schweren Sachschäden gegenüber Privatpersonen oder öffentlichen Einrichtungen, oder zu schweren Körperverletzungen geführt hat?
  • Haben Sie jemals gegen ein Gesetz in Bezug auf den Besitz, den Konsum oder die Verteilung illegaler Betäubungsmittel verstoßen?
  • Beabsichtigen Sie sich an Terroranschlägen, Spionage, Sabotage oder Völkermord zu beteiligen, oder waren Sie jemals daran beteiligt?

Wenn man eine oder mehr dieser Fragen mit „Ja“ beantworten muss, wird der ESTA-Antrag in der Regel abgelehnt und wird einem somit die Einreise in die USA verwehrt. Man sollte bei diesen Fragen nicht lügen, denn das kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Eine Vorstrafe bedeutet daher in den meisten Fällen, dass die visumfreie Einreise in die USA nicht möglich ist. Bei kleineren Vergehen, die keinen Eintrag im Führungszeugnis zur Folge hatten, kann man in vielen Fällen jedoch beruhigt ein ESTA beantragen. Eine Ausnahme gilt hierbei für Drogendelikte. Wenn man jemals für ein Delikt mit Bezug auf Drogen/Betäubungsmittel bestraft wurde, sollte das im ESTA-Antragsformular angegeben werden. In dem Fall darf man nicht visumfrei in die USA reisen.

Trotz Vorstrafe in die USA reisen

Wenn man vorbestraft ist oder aus einem anderen Grund nicht alle Sicherheitsfragen im ESTA-Formular mit „Nein“ beantworten kann, bedeutet es nicht, dass man unter keinen Umständen in die USA reisen darf. In dem Fall darf man jedoch nicht visumfrei einreisen, sondern benötigt man ein US-Visum. Das Visum muss von einer befugten Botschaft oder einem Konsulat ausgestellt werden. Um ein Visum für die USA zu beantragen, muss man zunächst ein Formular ausfüllen und dann einen Termin für ein Interview bei einem Konsulat oder einer Botschaft vereinbaren. Während des Interviews kann man die Vorstrafe näher erläutern und kann in vielen Fällen ein Visum erteilt werden, mit dem man doch in die USA reisen darf. Für das Antragsverfahren für ein US-Visum sollte man mehrere Monate einplanen.

Wann kann man visumfrei in die USA einreisen?

Wer die oben genannten Sicherheitsfragen im ESTA-Antragsformular wahrheitsgemäß mit „Ja“ beantworten kann und alle übrigen Einreisebestimmungen mit einem ESTA USA erfüllt, darf ohne Visum in die USA einreisen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man in der Vergangenheit für kleinere Vergehen geahndet wurde, sofern sie keine Vorstrafe zur Folge hatten. Dadurch kann man sich einen Besuch an die US-Botschaft oder das Konsulat sparen. Um ohne Visum in die USA einreisen zu dürfen, muss jedoch vor der Reise online ein ESTA beantragt werden.

Autor: Fachanwalt.de

Symbolgrafik:© Björn Wylezich - stock.adobe.com

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