Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Mitbewohner müssen Vermieter über Tod der Mieterin informieren

München (jur). Stirbt die Mieterin einer Wohnung, sollten nicht in den Vertrag aufgenommene Mitbewohner den Vermieter zeitnah darüber informieren. Ein einjähriges schweigen erschüttert das Vertrauen in die Zuverlässigkeit des Mitbewohners und rechtfertigt daher eine Kündigung seitens des Vermieters, wie das Amtsgericht München in einem am Montag, 22. Mai 2023, bekanntgegebenen Urteil entschied (Az.: 417 C 9024/22). 

Danach muss ein Mann aus München nach Jahrzehnten eine Zweizimmerwohnung im Stadtteil Milbertshofen räumen. Den Mietvertrag hatte 1975 seine Lebensgefährtin abgeschlossen. Als sie im September 2020 starb, hüllte er sich in Schweigen. Erst mehr als ein Jahr später ließ er über den Mieterverein mitteilen, dass die ursprüngliche Mieterin verstorben sei. 

Daraufhin kündigte der Vermieter den alten Mietvertrag und verlangte die Räumung der Wohnung. Wegen der unterlassenen Mitteilung vom Tod der ursprünglichen Mieterin bestünden erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit und künftigen Vertragstreue des Mitbewohners. 

Dem ist das Amtsgericht München gefolgt. Die Zweifel an der Zuverlässigkeit des Mitbewohners seien berechtigt. Dies sei auch ein „wichtiger Grund“, der laut Gesetz die Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertige. 

„Es ist als Bestandteil der vertraglichen Nebenpflichten anzusehen, dass der eintretende neue Mieter den Vermieter zeitnah über den Tod der Mietpartei in Kenntnis setzt“, heißt es zur Begründung in dem bereits rechtskräftigen Urteil vom 12. Oktober 2022. Sollte er dies nicht gewusst haben, hätte er sich erkundigen müssen. Die Pflicht zur Information des Vermieters sei beispielsweise auch in im Internet verfügbaren Checklisten aufgeführt. 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© vegefox - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Teich vor der Terrasse darf bepflanzt werden: Was Eigentümer wissen müssen
30.06.2026Redaktion fachanwalt.deMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Teich vor der Terrasse darf bepflanzt werden: Was Eigentümer wissen müssen

Ein Teich direkt vor der eigenen Terrasse kann den Wohnwert spürbar prägen. Viele Wohnungseigentümer gehen deshalb davon aus, dass eine solche Anlage nicht ohne ihre Zustimmung verschwinden darf. Der Fall aus München zeigt: Das kann anders sein, wenn der Teich zum Gemeinschaftseigentum gehört und nicht ausdrücklich in den Wohnungsunterlagen abgesichert ist. Betroffen sind vor allem Eigentümer in Wohnanlagen, wenn Grünflächen, Teiche oder ähnliche Außenanlagen durch Mehrheitsbeschluss verändert werden sollen. Das Wichtigste in Kürze Eine Wohnungseigentümerin scheiterte mit ihrer Klage gegen die Stilllegung und Bepflanzung eines Teichs vor ihrer Terrasse. Das Amtsgericht München sah den früheren WEG-Beschluss aus dem Jahr 2018 als bestandskräftig an, weil er nicht angefochten worden war. Der...

weiter lesen weiter lesen

Mieträume im falschen Bezirk: Verweisung darf berichtigt werden
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)05.05.2026Redaktion fachanwalt.deMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Mieträume im falschen Bezirk: Verweisung darf berichtigt werden

Wer um ein gewerbliches Mietverhältnis streitet, landet nicht immer dort vor Gericht, wo die Klage zuerst eingereicht wurde. Bei Mieträumen zählt häufig der Ort, an dem die Räume liegen. Wird dieser Ort versehentlich dem falschen Gerichtsbezirk zugeordnet, kann das den Prozess verzögern und die Beteiligten vor die Frage stellen: Ist die falsche Verweisung endgültig? Genau darum ging es in einem Verfahren, in dem Mieträume in Bottrop lagen, der Rechtsstreit aber zunächst an das Landgericht Frankenthal verwiesen wurde. Nach Hinweis auf die offensichtliche Unzuständigkeit wurde die Verweisung auf das Landgericht Essen berichtigt. Die sofortige Beschwerde der Beklagten blieb ohne Erfolg. Das Wichtigste in Kürze Bei Streitigkeiten aus einem Mietverhältnis kann nach § 29a ZPO der Ort der Mieträume...

weiter lesen weiter lesen
Veränderungen am Fenster in Mietwohnungen: Was erlaubt ist und wo rechtliche Grenzen liegen
SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)16.03.2026Redaktion fachanwalt.deMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Veränderungen am Fenster in Mietwohnungen: Was erlaubt ist und wo rechtliche Grenzen liegen

Fenster gehören zu den wichtigen Bestandteilen einer Wohnung. Sie sorgen für Licht, Lüftung und beeinflussen auch das Raumklima. Viele Mieter möchten ihre Fenster anpassen, etwa durch zusätzlichen Sichtschutz, technische Ergänzungen oder Schutzvorrichtungen gegen Insekten. Auch im Zuge einer Modernisierung der Wohnung stellt sich für viele Mieter die Frage, welche Veränderungen an Fenstern erlaubt sind und wo rechtliche Grenzen bestehen. Dabei stellt sich häufig die Frage, welche Veränderungen rechtlich zulässig sind und wann eine Zustimmung des Vermieters erforderlich wird. Grundsatz im Mietrecht: Veränderungen nur im erlaubten Rahmen Im Mietrecht gilt ein klarer Grundsatz. Mieter dürfen ihre Wohnung grundsätzlich so nutzen, wie es dem üblichen Gebrauch entspricht. Größere bauliche Veränderungen sind...

weiter lesen weiter lesen

AG München: WEG muss Eigentümern Zugang zum Online-Portal gewähren
12.03.2026Redaktion fachanwalt.deMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
AG München: WEG muss Eigentümern Zugang zum Online-Portal gewähren

Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 26. Juni 2025 (Az. 1291 C 23031/24 WEG ) entschieden, dass ein Wohnungseigentümer Anspruch auf Zugang zum Internetportal der WEG hat. Ein Anspruch auf Aushang eigener Anzeigen in den Glaskästen des Hauses besteht dagegen nicht. WEG-Streit: Eigentümer kämpft um Portal-Zugang und Aushang Ein Wohnungseigentümer aus München stritt mit seiner Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über das Aushängen eigener Anzeigen im Eingangsbereich des Gebäudes sowie den Zugang zum Mitgliederbereich eines Internetportals. Im Haus befinden sich zwei Infotafeln in Glaskästen, auf denen üblicherweise Mitteilungen der Hausverwaltung ausgehängt werden. Ein von einem Hausmeister einmal eigenmächtig angebrachter Aushang eines Beiratsmitglieds für einen TG-Stellplatz begründete keine...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?
Fall in wenigen Worten schildern
Kostenlose KI-Einschätzung erhalten
Jetzt Hilfe erhalten