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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Staatsschutzverfahren am 14.08.2024 einen 50-jährigen Mann aus dem Kreis Mettmann wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig (Aktenzeichen: III-2 St 2/24).
Sachverhalt
Der Angeklagte schloss sich im Januar 2022 einer Gruppe an, die als "Kaiserreichsgruppe" bekannt wurde. Diese Gruppierung hatte das Ziel, die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu stürzen. Im Rahmen dieser Umsturzpläne wurde die Entführung des Bundesgesundheitsministers Prof. Dr. Karl Lauterbach sowie ein Anschlag auf das Stromnetz geplant. Dieser Anschlag sollte einen wochenlangen Blackout verursachen, um bürgerkriegsähnliche Zustände herbeizuführen und eine autoritäre Regierungsform nach dem Vorbild des Deutschen Kaiserreichs von 1871 zu etablieren. Der Angeklagte, der über den Messenger-Dienst Telegram mit den Hauptakteuren in Kontakt stand, nahm an mehreren Treffen teil und war aktiv an den Plänen beteiligt.
Entscheidungsbegründung
Das Gericht berücksichtigte zugunsten des Angeklagten, dass dieser weitgehend geständig war und bisher keine Vorstrafen hatte. Außerdem wurde positiv gewertet, dass er in anderen Verfahren als Zeuge aussagte und sich von der Gruppe zu distanzieren begann. Strafmildernd wirkte sich auch aus, dass die "Kaiserreichsgruppe" nicht mit Gruppen wie dem IS verglichen werden kann, was die Durchführung von Anschlägen betrifft. Belastend für den Angeklagten war jedoch die Tatsache, dass er sich über einen längeren Zeitraum der Gruppe angeschlossen hatte und der geplante Blackout erhebliche Gefahren für Leben und Gesundheit dargestellt hätte. Das Urteil ist rechtskräftig, da sowohl der Angeklagte als auch die Generalstaatsanwaltschaft auf Rechtsmittel verzichtet haben.
Tipp: Personen, die in Ermittlungen wegen terroristischer Vereinigungen verwickelt sind, sollten im Falle einer möglichen Aussagebereitschaft sorgfältig abwägen. Kooperation mit den Ermittlungsbehörden und frühe Geständnisse können strafmildernd wirken. Auch die rechtzeitige Distanzierung von solchen Gruppen ist vorteilhaft und sollte dokumentiert werden. Es ist wichtig, das eigene Verhalten reflektiert darzustellen und die persönliche Reue zu betonen.
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