Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Mögliches Schneeballsystem bei insolventer GPG

19.02.2021
 (1)

Eine sichere Geldanlage mit hohen Renditen hatte das Anlagemodell der German Property Group (GPG) versprochen, in welches auch zahllose deutsche wie internationale Anleger investierten. Doch seit der Insolvenz 2020 häufen sich die Vorwürfe des vorsätzlichen Anlagebetrugs.

Mit einem Anlagemodell, das die Investition in denkmalgeschützte Gebäude in Deutschland vorsah, hatte die German Property Group (GPG) Renditen von 10 bis 15 Prozent in Aussicht gestellt und damit Investoren aus verschiedenen Ländern überzeugt. Mit den Geldern sollten Altbauten zu günstigen Steuerkonditionen erworben, saniert und schließlich vermietet werden. Zunächst brachte das Konzept tatsächlich hohe Zinsen ein, doch im Jahr 2018 blieben die Zahlungen an die Investoren zum ersten Mal aus. 

Im Juli 2020 war die GPG insolvent. Seitdem häufen sich von vielen Seiten die Betrugsvorwürfe. Es geht dabei um einen Betrag in Milliardenhöhe. Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover gegen den Chef der German Property Group Charles Smethurst und seine Geschäftspartner. Die Vorwürfe: Anlagebetrug, Untreue sowie illegales Betreiben eines Bankengeschäfts.

Bislang ist noch nicht klar, wie viele der Anleger von dem Betrug betroffen sind. Über 1.500 Anleger haben sich aber schon in Großbritannien zusammengetan, um Charles Smethurst, und auch die deutschen Behörden, zur Rechenschaft zu ziehen.

Immobilienwert deckt Investitionen nicht ab

Smethurst hat sich zunächst nicht zu den Vorwürfen geäußert, soll aber schließlich Mitte Dezember 2020 in einer Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft eingeräumt haben, die Anleger zumindest über die Missstände der Gruppe um 2018 getäuscht zu haben. Demnach sollen ihm und seinen Geschäftspartnern die finanziellen Missstände im Unternehmen bewusst gewesen sein.  Dennoch haben sie weiteres Kapital in Höhe von 100 Millionen € von den Investoren angenommen. 

Ende des Jahres 2018 hatte die German Property Group Verbindlichkeiten in Höhe von 1 Milliarde €. Allein das investierte Kapital der Anleger belief sich schon auf 800 Millionen €. Das Problem: Die Sicherheiten – also der Wert der Immobilien, die die Investitionen absichern sollten – deckten lediglich 700 Millionen Euro ab. Die GPG hätte dementsprechend gar keine neuen Gelder mehr annehmen dürfen. Wie Smethurst inzwischen zugab, waren er und seine Geschäftspartner sich durchaus bewusst, dass die Sicherheiten, die in den Grundbüchern der Immobilien zugunsten der Investoren eingetragen waren, nicht ausreichten. Den Investoren haben sie diesen Umstand jedoch verschwiegen.

Anlagemodell als Schneeballsystem konzipiert?

Aus den Reihen der Investoren wird laut Medien berichtet, die Probleme hätten schon früher begonnen. Offenbar hatten die Anleger bereits vor dem Jahr 2018 keine Informationen darüber, welche Immobilien die Grundschuld für ihr Darlehen trugen. Es besteht also die Vermutung, dass das Investmentmodell von Anfang an auf Anlagebetrug ausgerichtet war.

Auch Gerrit Hölzle, der erste Insolvenzverwalter, soll bereits früh im Verfahren einen systematischen Betrug vermutet haben. Er gab den Medien gegenüber an, dass die im Sommer 2020 vorliegenden Erkenntnisse auf ein mögliches Schneeballsystem hingedeutet hätten. Beispielsweise verfügte die German Property Group zu dem Zeitpunkt lediglich über eine Liquidität von unter 200.000 €. Auch stellte sich heraus, dass das Immobilien-Portfolio der Gesellschaft bis auf vereinzelte wertvolle Altbauten hauptsächlich „nahezu wertlose Äcker“ enthielt.

Ein weiteres Indiz für vorsätzlichen Anlagebetrug ist das Fehlen ordentlicher Abläufe in den rund 200 Firmen der Gruppe. So kamen verschiedene Medien bei Recherchen im Bilanzregister zu dem Ergebnis, dass im Firmengeflecht der GPG ganze 700 Jahresabschlüsse fehlten. Scheinbar war von der Muttergesellschaft seit 2014 keine Bilanz mehr vorgelegt worden.

Leider bringen Betrüger Anleger mit solchen Schneeballsystemen immer wieder um ihr Geld. Die Anwaltskanzlei Lenné steht betroffenen Investoren zur Seite und kämpft dafür, möglichst viel des investierten Kapitals noch zu retten. Vor allem bei Insolvenzen sind Gläubiger gut beraten, sich anwaltliche Unterstützung zu suchen, um ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen. Betroffene können sich in der Anwaltskanzlei Lenné bei einem kostenlosen Erstgespräch unverbindlich beraten lassen.

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor

Guido Lenné
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Max-Delbrück-Str. 18
51377 Leverkusen

Telefon: 0214 90 98 40 0


Diesen Rechtsanwalt bewerten
Vereinbaren Sie hier eine Rechtsberatung zum Artikel-Thema:
Kontaktieren Sie hier Fachanwalt Guido Lenné:
* Pflichtfeld
Ja, ich willige ein, dass meine im „Kontaktformular“ eingetragenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Angebotsvermittlung per Fax und E-Mail an den zu kontaktierenden Anwalt übermittelt und gespeichert werden. Diese jederzeit widerrufliche Einwilligung sowie die Verarbeitung und Datenübermittlung durch Dritte erfolgen gem. unserer Datenschutzerklärung.
Kontaktieren
Weitere Artikel des Autors
Bankrecht und Kapitalmarktrecht BGH: Online-Glücksspielverbot verstößt nicht gegen EU-Recht
20.08.2021

Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs stärkt die Erfolgsaussichten von Spielern, die Geld in illegalen Online-Casinos verloren haben: Dieser hat jetzt bestätigt, dass das deutsche Online-Glücksspielverbot mit geltendem EU-Recht vereinbar ist. Online-Casinobetreiber können sich daher vor Gericht nicht mehr auf das Argument des Rechtsverstoßes berufen. Der BGH-Beschluss vom 22.07.2021 bestätigt, dass das deutsche Online-Glücksspielverbot laut § 4 Abs. 4 GlüstV mit europäischem Recht vereinbar ist. Eine Vorlage vor den EuGH hält das oberste deutsche Gericht nicht für notwendig, denn der hatte schon im Jahr ... weiter lesen

Bankrecht und Kapitalmarktrecht Guido Lenné in der WDR Servicezeit zum fragwürdigen neuen Glücksspielstaatsvertrag
19.03.2021

Im Juli tritt der neue Glücksspielstaatsvertrag in Kraft und es wird befürchtet, dass dadurch das Risiko der krankhaften Spielsucht steigen könnte. Guido Lenné, der schon vielen geschädigten Spielern geholfen hat, ihr Geld zurückzubekommen, gibt in der WDR Servicezeit seine Einschätzung als Experte ab. Er blickt den neuen Regelungen skeptisch entgegen. Unzählige Existenzen wurden bereits durch illegales Glücksspiel ruiniert. Es ist ein schmaler Grat zwischen „ein bisschen zocken“ und krankhafter Spielsucht. Mindestens 200.000 Menschen gelten bundesweit als krankhaft glücksspielsüchtig. Das extrem breite Angebot ... weiter lesen

Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Bankrecht und Kapitalmarktrecht Überwiesenes Geld zurückholen – diese 6 Möglichkeiten gibt es

Es kann vorkommen, dass eine Überweisung fehlerhaft ausgeführt wird oder man Opfer eines Betrugs wird. Überwiesenes Geld zurückholen steht dann im Vordergrund der Bemühungen. Abhängig von der Zahlungsmethode und der Reaktionszeit gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, wie Betroffene ihr Geld zurückerhalten können. Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen und der spezifischen Prozesse bei Banken und Zahlungsdienstleistern sind entscheidend. Kann man falsch überwiesenes Geld zurückholen? Das hängt im Wesentlichen von der Schnelligkeit der Reaktion und der verwendeten Methode ab. Die rechtlichen Grundlagen eröffnen mögliche Spielräume:  § ... weiter lesen

Bankrecht und Kapitalmarktrecht Das rechtliche 1x1 der Aktienanlage: Wichtige Gesetze und Verordnungen

In der Welt der Finanzinvestitionen bieten Aktien eine der aufregendsten Möglichkeiten für Anleger, ihr Kapital zu vermehren und an der wirtschaftlichen Entwicklung von Unternehmen teilzuhaben. Doch der Weg zum erfolgreichen Aktieninvestor ist gepflastert mit komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen, die sowohl Neulinge als auch erfahrene Anleger berücksichtigen müssen. Der vorliegende Artikel dient als umfassender Leitfaden für die Anlage in Aktien und beleuchtet die wichtigsten gesetzlichen und regulatorischen Aspekte, die für jeden Aktienanleger von Bedeutung sind. Ziel ist es, ein solides Verständnis für die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, die den Aktienmarkt formen ... weiter lesen

Bankrecht und Kapitalmarktrecht Ist die Verwendung eines Geschäftskontos gesetzlich vorgeschrieben?

Wer ein Unternehmen gründet, muss sich mit einigen bürokratischen Angelegenheiten auseinandersetzen. Viele Selbstständige und Freiberufler stehen vor allem zu Beginn ihrer  Gründung vor der Frage, ob sie ein Geschäftskonto eröffnen sollen oder nicht. Ein Geschäftskonto ist eine Sonderform des Girokontos und bietet für Unternehmer einige Vorteile mit sich. Häufig herrscht jedoch Unsicherheit darüber, ob die Verwendung eines Geschäftskontos verpflichtend ist oder nicht. Welche Vorteile hat ein Geschäftskonto? Unabhängig davon, ob man ein Einzelunternehmen, eine GmbH oder eine AG gründen möchte - ein Geschäftskonto hilft Selbstständigen und ... weiter lesen

Bankrecht und Kapitalmarktrecht Ratgeber Immobilien: Wie werden Maklerprovision & Maklercourtage definiert?

Im Segment der Immobilien gibt es zahlreiche Wege und Möglichkeiten, wie man die Hilfe eines Maklers in Anspruch nehmen kann. Für den erfolgreichen Verkauf oder für die Vermietung einer Immobilie wird eine so genannte Maklerprovision, oder aber auch Maklercourtage erhoben. Wie hoch die Courtage ausfällt und was erfüllt sein muss, damit sie wirklich fällig wird, ist vielen Kunden unklar. Viele Menschen wissen darüber hinaus nicht, dass es sogar gesetzliche Vorgaben beim Thema Maklerprovision und Maklercourtage gibt. In der Praxis bedeutet dies, dass seit dem 23. Dezember des Jahres 2020 ein neues Provisionsgesetz in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz schreibt vor, dass die ... weiter lesen

Ihre Spezialisten