Bankrecht und Kapitalmarktrecht

Mögliches Schneeballsystem bei insolventer GPG

19.02.2021
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Eine sichere Geldanlage mit hohen Renditen hatte das Anlagemodell der German Property Group (GPG) versprochen, in welches auch zahllose deutsche wie internationale Anleger investierten. Doch seit der Insolvenz 2020 häufen sich die Vorwürfe des vorsätzlichen Anlagebetrugs.

Mit einem Anlagemodell, das die Investition in denkmalgeschützte Gebäude in Deutschland vorsah, hatte die German Property Group (GPG) Renditen von 10 bis 15 Prozent in Aussicht gestellt und damit Investoren aus verschiedenen Ländern überzeugt. Mit den Geldern sollten Altbauten zu günstigen Steuerkonditionen erworben, saniert und schließlich vermietet werden. Zunächst brachte das Konzept tatsächlich hohe Zinsen ein, doch im Jahr 2018 blieben die Zahlungen an die Investoren zum ersten Mal aus. 

Im Juli 2020 war die GPG insolvent. Seitdem häufen sich von vielen Seiten die Betrugsvorwürfe. Es geht dabei um einen Betrag in Milliardenhöhe. Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover gegen den Chef der German Property Group Charles Smethurst und seine Geschäftspartner. Die Vorwürfe: Anlagebetrug, Untreue sowie illegales Betreiben eines Bankengeschäfts.

Bislang ist noch nicht klar, wie viele der Anleger von dem Betrug betroffen sind. Über 1.500 Anleger haben sich aber schon in Großbritannien zusammengetan, um Charles Smethurst, und auch die deutschen Behörden, zur Rechenschaft zu ziehen.

Immobilienwert deckt Investitionen nicht ab

Smethurst hat sich zunächst nicht zu den Vorwürfen geäußert, soll aber schließlich Mitte Dezember 2020 in einer Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft eingeräumt haben, die Anleger zumindest über die Missstände der Gruppe um 2018 getäuscht zu haben. Demnach sollen ihm und seinen Geschäftspartnern die finanziellen Missstände im Unternehmen bewusst gewesen sein.  Dennoch haben sie weiteres Kapital in Höhe von 100 Millionen € von den Investoren angenommen. 

Ende des Jahres 2018 hatte die German Property Group Verbindlichkeiten in Höhe von 1 Milliarde €. Allein das investierte Kapital der Anleger belief sich schon auf 800 Millionen €. Das Problem: Die Sicherheiten – also der Wert der Immobilien, die die Investitionen absichern sollten – deckten lediglich 700 Millionen Euro ab. Die GPG hätte dementsprechend gar keine neuen Gelder mehr annehmen dürfen. Wie Smethurst inzwischen zugab, waren er und seine Geschäftspartner sich durchaus bewusst, dass die Sicherheiten, die in den Grundbüchern der Immobilien zugunsten der Investoren eingetragen waren, nicht ausreichten. Den Investoren haben sie diesen Umstand jedoch verschwiegen.

Anlagemodell als Schneeballsystem konzipiert?

Aus den Reihen der Investoren wird laut Medien berichtet, die Probleme hätten schon früher begonnen. Offenbar hatten die Anleger bereits vor dem Jahr 2018 keine Informationen darüber, welche Immobilien die Grundschuld für ihr Darlehen trugen. Es besteht also die Vermutung, dass das Investmentmodell von Anfang an auf Anlagebetrug ausgerichtet war.

Auch Gerrit Hölzle, der erste Insolvenzverwalter, soll bereits früh im Verfahren einen systematischen Betrug vermutet haben. Er gab den Medien gegenüber an, dass die im Sommer 2020 vorliegenden Erkenntnisse auf ein mögliches Schneeballsystem hingedeutet hätten. Beispielsweise verfügte die German Property Group zu dem Zeitpunkt lediglich über eine Liquidität von unter 200.000 €. Auch stellte sich heraus, dass das Immobilien-Portfolio der Gesellschaft bis auf vereinzelte wertvolle Altbauten hauptsächlich „nahezu wertlose Äcker“ enthielt.

Ein weiteres Indiz für vorsätzlichen Anlagebetrug ist das Fehlen ordentlicher Abläufe in den rund 200 Firmen der Gruppe. So kamen verschiedene Medien bei Recherchen im Bilanzregister zu dem Ergebnis, dass im Firmengeflecht der GPG ganze 700 Jahresabschlüsse fehlten. Scheinbar war von der Muttergesellschaft seit 2014 keine Bilanz mehr vorgelegt worden.

Leider bringen Betrüger Anleger mit solchen Schneeballsystemen immer wieder um ihr Geld. Die Anwaltskanzlei Lenné steht betroffenen Investoren zur Seite und kämpft dafür, möglichst viel des investierten Kapitals noch zu retten. Vor allem bei Insolvenzen sind Gläubiger gut beraten, sich anwaltliche Unterstützung zu suchen, um ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen. Betroffene können sich in der Anwaltskanzlei Lenné bei einem kostenlosen Erstgespräch unverbindlich beraten lassen.

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Über den Autor

Guido Lenné
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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