Verkehrsrecht

MP3-Spieler ist kein Mobiltelefon

18.02.2015
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Zuletzt bearbeitet am: 31.07.2024

Waldbröl (jur). Angesichts der vielfältigen Funktionen leistungsfähiger Smartphones geraten MP3-Spieler etwas außer Mode. Doch für Autofahrer können sie eine durchaus gute Alternative sein, wie aus einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts Waldbröl vom 31. Oktober 2014 hervorgeht (Az.: 44 OWI-225 Js 1055/14-121/14). Danach wird für das Hantieren mit einem MP3-Spieler am Steuer kein Bußgeld fällig.

Damit sprach es einen Autofahrer frei, der beim Autofahren ein kleines Gerät in der Hand gehalten und hineingesprochen hatte. Wie sich herausstellte, war es allerdings kein Handy, sondern ein iPod – ein MP3-Spieler der Firma Apple. Diesen hatte er in der Hand gehalten, um etwas zu diktieren.

Mit Erfolg wehrte sich der Mann gegen den Vorwurf, er habe beim Autofahren verbotswidrig ein Mobiltelefon genutzt. Das Gerät sei kein Mobiltelefon, befand das Amtsgericht Waldbröl in Nordrhein-Westfalen. Denn telefonieren könne man damit allenfalls mit zusätzlicher Software und über das Internet. Eine Ausweitung des Verbots auch auf andere Geräte sei rechtlich unzulässig.

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

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