Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Musikunterricht in der Wohnung kann zur Mietkündigung führen

Karlsruhe (jur). Geben Mieter in ihrer Wohnung regelmäßig Musikunterricht, muss dies der Vermieter nicht dulden. Geht solch eine „geschäftliche Tätigkeit“ über die „übliche Wohnnutzung“ hinaus, ist hierfür die Erlaubnis des Vermieters erforderlich, urteilte am Mittwoch, 10. April 2013, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VIII ZR 213/12). Ohne Zustimmung des Vermieters droht danach die Mietkündigung.

Damit muss ein Gitarrenlehrer aus Berlin seine Wohnung räumen. Der Vermieter hatte ihm gekündigt, weil er mehrere Jahre in der Wohnung ohne Erlaubnis Gitarrenunterricht erteilt habe. Dadurch sei der Hausfrieden gestört worden. Mehrere Mitmieter hätten sich wegen des Gitarrenlärms beschwert.

Der BGH bestätigte nun die Mietkündigung. Werde eine Wohnung für geschäftliche Aktivitäten freiberuflicher oder gewerblicher Art genutzt, müsse der Vermieter zuvor um Erlaubnis gefragt werden. Dies gelte dann, wenn die Tätigkeiten „nach außen in Erscheinung treten“ und damit über den „üblichen Wohnzweck“ hinausgehen.

Hier habe der Gitarrenlehrer in der Wohnung wöchentlich an drei Werktagen rund zwölf Musikschülern Gitarrenunterricht erteilt. Dies entspreche nicht mehr dem Wohnzweck der Mietsache, so dass der Vermieter dem hätte zustimmen müssen.

Der Vermieter könne zwar im Einzelfall nach Treu und Glauben verpflichtet sein, die teilgewerbliche Nutzung der Wohnung zu erlauben. Der Mieter müsse hierfür aber beweisen, dass die beabsichtigte Nutzung die Mietsache oder andere Mitmieter nicht beeinträchtigt.

Quelle:© www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage



 

Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
AG Hannover: Rassistische Beleidigung führt zu Kündigung
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)01.10.2025Redaktion fachanwalt.deMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
AG Hannover: Rassistische Beleidigung führt zu Kündigung

Das Amtsgericht Hannover (Az.: 465 C 781/25 ) hat mit Urteil vom 10.09.2025 entschieden, dass eine Wohnung nach einer schwerwiegenden rassistischen Beleidigung des Vermieters fristlos gekündigt und geräumt werden darf. Vermieter kündigt Mieterin fristlos und erhebt Räumungsklage Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in Hannover-Badenstedt hatte seiner Mieterin nach einem Vorfall im Dezember 2024 das Mietverhältnis fristlos beendet. Er erklärte, dass die Frau ihn während einer Begegnung vor Ort massiv rassistisch beschimpft habe. Laut seiner Darstellung äußerte sie dabei Formulierungen wie „Ihr Kanacken!“, „Bald kommt die AfD, euer Leben endet wie bei den Juden!“ sowie „Scheiß Ausländer!“. Die Beklagte bestritt das Geschehen und gab an, zum angeblichen Zeitpunkt nicht anwesend...

weiter lesen weiter lesen

AG Hanau: Änderung des Betriebskostenschlüssels unzulässig
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)12.09.2025Redaktion fachanwalt.deMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
AG Hanau: Änderung des Betriebskostenschlüssels unzulässig

Das Amtsgericht Hanau (Az. 32 C 16/25 ) entschied, dass Vermieter den im Mietvertrag festgelegten Betriebskostenschlüssel nur bei Vorliegen gewichtiger Gründe ändern dürfen. Streit um geänderte Betriebskostenabrechnungen Die Vermieterin verlangte von ihrem Mieter ausstehende Mietzahlungen sowie Nachforderungen aus mehreren Betriebskostenabrechnungen. Der Mieter verweigerte die Zahlung mit der Begründung, dass in den Abrechnungen ohne seine Zustimmung neue Verteilungsschlüssel angewandt worden seien, die seine Kostenanteile erhöht hätten. Nach seiner Berechnung hätten sich bei Anwendung des ursprünglichen Personenschlüssels teilweise Guthaben ergeben, die er zusammen mit angefallenen Rechtsanwaltskosten für die Überprüfung der Abrechnungen mit den geforderten Miet- und Nebenkostenzahlungen...

weiter lesen weiter lesen
AG München: Blumenkästen müssen nach innen
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)13.06.2025Redaktion fachanwalt.deMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
AG München: Blumenkästen müssen nach innen

Das Amtsgericht München (Az. 1293 C 12154/24 WEG ) hat entschieden, dass eine WEG anordnen darf, Blumenkästen nur innen am Balkongeländer zu befestigen – sofern dies ordnungsgemäßer Verwaltung dient. Streit um Blumenschmuck am Balkon Eine Wohnungseigentümerin, die seit Jahrzehnten Blumenkästen außen am Balkongeländer angebracht hatte, sah sich plötzlich mit einer neuen Regelung ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) konfrontiert. Die Eigentümerversammlung beschloss 2024, dass alle Blumenkästen künftig nur noch an der Innenseite der Balkone hängen dürfen. Hintergrund war ein Umbau des darunterliegenden Balkons durch eine andere Eigentümerin, bei dem dieser verglast und mit einer Wärmedämmung versehen wurde. Seitdem führte überlaufendes Wasser aus den Blumenkästen der Klägerin bei...

weiter lesen weiter lesen

BGH: Eigenbedarfskündigung bei DDR-Altmietverträgen rechtens
30.12.2024Redaktion fachanwalt.deMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
BGH: Eigenbedarfskündigung bei DDR-Altmietverträgen rechtens

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 13. November 2024 (Az.: VIII ZR 15/23 ) entschieden, dass Eigenbedarfskündigungen bei DDR-Altmietverträgen unter dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) möglich sind. Die Entscheidung klärt die Rechtslage für Vermieter und Mieter solcher Altverträge. DDR-Altmietvertrag und Kündigung Im Jahr 1990 schlossen die Beklagten mit einem volkseigenen Betrieb (VEB) in Ost-Berlin einen unbefristeten Mietvertrag für eine Dreizimmerwohnung. Der Vertrag orientierte sich an den Vorschriften des Zivilgesetzbuchs der DDR (ZGB-DDR) und regelte die Beendigung des Mietverhältnisses durch gegenseitige Vereinbarung, Kündigung des Mieters oder gerichtliche Aufhebung. Nach dem Eigentumswechsel erklärte der neue Vermieter 2020 und 2022 die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Während das...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?