"Wenn ich gekündigt werde, bekomme ich automatisch von meinem Arbeitgeber eine Abfindung."
Viele Arbeitnehmer sind davon überzeugt, dass sie Anspruch auf eine Abfindung haben und Arbeitgeber glauben teilweise ebenfalls, sie müssten immer „etwas“ bezahlen. Doch das ist ein hartnäckiger Mythos.
Die Realität
Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung. Sie ist keine automatische Leistung, sondern entsteht nur durch Vereinbarung oder besondere Umstände. Dennoch wird sie in der Praxis häufig gezahlt, was den Irrglauben nährt.
Typische Fälle mit einer Abfindungszahlung:
- Abfindung im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs
Häufig einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Kündigungsschutzprozess auf eine Abfindung, um den Rechtsstreit (zeitnah und rechtssicher) zu beenden.
- Abfindung nach § 1a KSchG
Kündigt der Arbeitgeber betriebsbedingt, kann er von sich aus eine Abfindung anbieten, wenn der Arbeitnehmer im Gegenzug auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet. Aber auch das ist freiwillig – kein Automatismus.
- Aufhebungsvertrag
Hier kann eine Abfindung zwischen den Parteien „freiwillig“ vereinbart werden.
- Abfindung in Sozialplänen
In einem Sozialplan werden meistens auch Abfindungen für die Arbeitnehmer vereinbart, die aufgrund einer Betriebsänderung ihre Arbeitsplätze verlieren. Die Höhe der Abfindung wird dabei individuell zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ausgehandelt und orientiert sich häufig an einer im Sozialplan festgelegten Formel. Diese Formel berücksichtigt Faktoren wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter und die Bruttomonatsvergütung des Arbeitnehmers.
Hinweis / Rechtstipp:
Für Arbeitgeber:
Bieten Sie nicht automatisch, sondern strategisch eine Abfindung an, um Risiken zu minimieren. So entkräften Sie den Mythos mit Fakten.
Für Arbeitnehmer:
Arbeitnehmer sollten Aufhebungsverträge oder Kündigungen grundsätzlich prüfen lassen, denn „die Chance“ auf eine Abfindung entsteht oftmals erst durch Verhandlungen oder im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses.
#Arbeitsrecht #Mythos #Abfindung #Kündigung #Aufhebungsvertrag #Berlin









