Köln (jur). Die Femen-Aktivistin Josephine Witt muss für ihren Oben-Ohne-Protest während des Weihnachtsgottesdienstes im Kölner Dom eine Geldbuße in Höhe von 1.200 Euro bezahlen. Dies hat das Amtsgericht Köln am Mittwoch, 3. Dezember 2014 entschieden und die Heranwachsende nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt (Az.: 647 Ds 240/14).
Am 25. Dezember 2013 wollte die damals 20-jährige Witt beim Weihnachtsgottesdienst gegen die Macht der Kirche protestieren. Barbusig und nur mit einer Art Lendenschurz bekleidet sprang die Frau nach Beginn des Gottesdienstes auf den Hauptaltar. Der mittlerweile emeritierte Erzbischof und Kardinal Joachim Meisner konnte so seine Weihnachtsansprache zunächst nicht beginnen.
Vom Altar aus rief Witt politische Parolen. Auf ihren nackten Brüsten stand der Schriftzug „I am God“. Die Aufseher im Dom, die sogenannten Domschweizer, zogen Witt vom Altartisch und entfernten die Frau aus dem Innenraum der Kirche. Der Gottesdienst konnte danach fortgesetzt werden.
Das Amtsgericht stellte nun fest, dass die Frau den im Kölner Dom abgehaltenen Weihnachtsgottesdienst „absichtlich und in grober Weise gestört hat“. Nach dem Strafgesetzbuch kann die Störung eines Gottesdienstes mit einer Geldbuße oder einer bis zu dreijährigen Freiheitsstrafe geahndet werden. Hier verurteilte das Gericht die Frau zu 60 Tagessätzen zu je 20 Euro, insgesamt 1.200 Euro.
Die Femen Organisation, zu der Witt gehört, setzt sich gegen Sexismus und für Frauenrechte ein. Proteste werden oft oben-ohne und mit Parolen auf dem Oberkörper durchgeführt.
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