Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Nacktauftritt im Weihnachtsgottesdienst hat teures Nachspiel für Femen-Aktivistin

Köln (jur). Die Femen-Aktivistin Josephine Witt muss für ihren Oben-Ohne-Protest während des Weihnachtsgottesdienstes im Kölner Dom eine Geldbuße in Höhe von 1.200 Euro bezahlen. Dies hat das Amtsgericht Köln am Mittwoch, 3. Dezember 2014 entschieden und die Heranwachsende nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt (Az.: 647 Ds 240/14).

Am 25. Dezember 2013 wollte die damals 20-jährige Witt beim Weihnachtsgottesdienst gegen die Macht der Kirche protestieren. Barbusig und nur mit einer Art Lendenschurz bekleidet sprang die Frau nach Beginn des Gottesdienstes auf den Hauptaltar. Der mittlerweile emeritierte Erzbischof und Kardinal Joachim Meisner konnte so seine Weihnachtsansprache zunächst nicht beginnen.

Vom Altar aus rief Witt politische Parolen. Auf ihren nackten Brüsten stand der Schriftzug „I am God“. Die Aufseher im Dom, die sogenannten Domschweizer, zogen Witt vom Altartisch und entfernten die Frau aus dem Innenraum der Kirche. Der Gottesdienst konnte danach fortgesetzt werden.

Das Amtsgericht stellte nun fest, dass die Frau den im Kölner Dom abgehaltenen Weihnachtsgottesdienst „absichtlich und in grober Weise gestört hat“. Nach dem Strafgesetzbuch kann die Störung eines Gottesdienstes mit einer Geldbuße oder einer bis zu dreijährigen Freiheitsstrafe geahndet werden. Hier verurteilte das Gericht die Frau zu 60 Tagessätzen zu je 20 Euro, insgesamt 1.200 Euro.

Die Femen Organisation, zu der Witt gehört, setzt sich gegen Sexismus und für Frauenrechte ein. Proteste werden oft oben-ohne und mit Parolen auf dem Oberkörper durchgeführt.

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik: © etfoto - Fotolia.com

Diesen Artikel bewerten: SternSternSternSternStern
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Verwendung von Anom-Chat-Daten im Strafverfahren zulässig: BGH-Urteil stärkt Ermittlungsbehörden
03.02.2025Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
Verwendung von Anom-Chat-Daten im Strafverfahren zulässig: BGH-Urteil stärkt Ermittlungsbehörden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 9. Januar 2025 klargestellt, dass Daten der verschlüsselten Kommunikationsplattform "Anom" in Strafverfahren verwertbar sind. Dies gilt insbesondere, wenn sie zur Aufklärung schwerer Straftaten verwendet werden. Die Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für Strafverfahren, in denen digitale Beweise eine zentrale Rolle spielen. Der Anom-Fall: Drogenhandel und verschlüsselte Kommunikation Das Landgericht (LG) Tübingen hatte am 20. Oktober 2023 den Angeklagten wegen 35 Fällen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Zudem wurde die Einziehung von Taterlösen in Höhe von mehr als 500.000 Euro angeordnet.  In neun dieser Fälle waren die entscheidenden Beweise...

weiter lesen weiter lesen

Die Rolle des Fachanwalts im Sexualstrafrecht: Warum spezialisierte Unterstützung entscheidend ist
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)07.11.2024Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
Die Rolle des Fachanwalts im Sexualstrafrecht: Warum spezialisierte Unterstützung entscheidend ist

Im Sexualstrafrecht stehen Beschuldigte, aber auch Opfer häufig vor einer extrem belastenden Situation. Die rechtlichen Herausforderungen sind komplex und die emotionale Belastung kann enorm sein. Hier kommt die besondere Bedeutung eines Fachanwalts für Sexualstrafrecht ins Spiel. Solch ein spezialisierter Anwalt versteht die sensiblen Aspekte dieser Delikte und kann auf die speziellen Bedürfnisse seiner Mandanten eingehen. Eine umfassende rechtliche Beratung und Verteidigung sind entscheidend – nicht zuletzt, um die eigenen Rechte zu schützen. Was macht die Arbeit eines Fachanwalts für Sexualstrafrecht aus? Sexualstrafverfahren zeichnen sich durch ein hohes Maß an Sensibilität und oft schwierigen Beweislagen aus. Für Betroffene, sei es als Beschuldigter oder Opfer, ist es wichtig, einen Anwalt an ihrer Seite zu...

weiter lesen weiter lesen
BGH bestätigt Urteil gegen Göttinger Hochschullehrer
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)17.09.2024Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
BGH bestätigt Urteil gegen Göttinger Hochschullehrer

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 05.09.2024 (Az. 6 StR 263/24 ) das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 22.02.2024, Az. 2 KLs 45 Js 17173/18 (15/23), gegen einen Hochschullehrer wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt bestätigt. Das Verfahren ist damit rechtskräftig. Sachverhalt Im Jahr 2022 verurteilte das Landgericht Göttingen einen Hochschullehrer wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt, Nötigung und Freiheitsberaubung. Insgesamt wurde er in vier Fällen dieser Straftaten und in acht weiteren Fällen der Körperverletzung im Amt, teilweise in Tateinheit mit Nötigung und Freiheitsberaubung, für schuldig befunden. Zudem wurde er wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Das Landgericht verhängte eine Gesamtstrafe von elf Monaten, setzte jedoch die Vollstreckung zur Bewährung...

weiter lesen weiter lesen

BayObLG-Beschluss: Klarstellungen zur Belehrungspflicht bei Verständigung im Strafverfahren
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)17.09.2024Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
BayObLG-Beschluss: Klarstellungen zur Belehrungspflicht bei Verständigung im Strafverfahren

Am 11. September 2024 hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) mit einem richtungsweisenden Beschluss ( Az.: 206 StRR 286/24 ) die Revision eines Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 11. März 2024 abgewiesen. Der Beschluss bietet wichtige Klarstellungen zu den Anforderungen an die Belehrungspflicht und die Bindungswirkung von Verständigungen ("Deal") in Strafverfahren, die auch für künftige Verfahren von Bedeutung sind. Kernpunkte des Beschlusses zum Deal Verständigung nach § 257c StPO : Im erstinstanzlichen Verfahren hatte eine Verständigung (auch als "Deal" bekannt) zwischen den Verfahrensbeteiligten stattgefunden. Dabei wurde der Strafrahmen festgelegt, um das Verfahren zu vereinfachen. Bindungswirkung bei Berufungsverhandlung : Nach der allgemeinen Rechtsauffassung...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Rechtsanwalt gesucht?
Sie haben Fragen?