Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Nackter Vermieter im Hof nicht immer Grund für Mietminderung

Zuletzt bearbeitet am: 05.03.2024

Frankfurt/Main (jur). Ein sich in einem Hof nackt sonnender Vermieter muss nicht immer ein Mietmangel sein. Ergibt sich durch das Sonnen im Adamskostüm keine „gezielt sittenwidrige Einwirkung“ auf das Grundstück, liegt keine „grob ungehörige Handlung“ vor, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Mittwoch, 26. April 2023, bekanntgegebenen Urteil (Az.: 2 U 43/22). Nur weil das „ästhetische Empfinden“ eines Nachbarn gestört wird, werde die Gebrauchstauglichkeit der Mietsache nicht beeinträchtigt. 

Im Streitfall hatte der Kläger eine Büroetage im Frankfurter Westend vermietet. Der Vermieter nutzte das Gebäude auch selbst als Wohnung. Doch nach knapp einjähriger Mietzeit kam es zwischen Mieter und Vermieter zum Streit, bei dem wegen verschiedener Mietmängel die Miete gemindert wurde. Der Vermieter klagte und forderte die Rückzahlung der einbehaltenen Miete. 

In seinem Urteil vom 18. April 2023 gab das OLG dem Mieter nur teilweise recht. Allerdings könne er nicht die Miete mindern, weil der Vermieter sich im Hof des Hauses nackt sonnt. Das Sonnen im Adamskostüm hab sich nicht „gezielt gegen den anderen gerichtet“, befand das Gericht. So sei der nackte Körper auch nur zu sehen gewesen, wenn der Mieter sich „weit aus dem Fenster“ herausbeuge. Eine gezielte Einwirkung auf das Grundstück habe es nicht gegeben.

Auch habe der Vermieter glaubhaft versichert, dass er auf dem Weg durch das Treppenhaus zum Hof stets einen Bademantel trage, den er erst vor der Sonnenliege ablege. „Ein sich zufällig zu diesem Zeitpunkt auf der Treppe befindlicher Bewohner oder Besucher“ werde daher nicht mit der Nacktheit des Vermieters konfrontiert. Nur weil der Mieter sein rein ästhetisches Empfinden verletzt sehe, liege mit dem nackten Sonnenbaden noch keine „grob ungehörige Handlung“ vor. 

Auch die vom Mieter angeführten Mietmängel, dass Küchengerüche und ein „muffiger Geruch“ im Haus auftreten würden und der Erdgeschossbereich mit „Gerümpel“ zugestellt seien, stellten kein Grund für eine Mietminderung dar. Es sei normal, dass es beim Kochen „gelegentlich auch riecht“. Sozialadäquat seien auch die abgestellten Sachen im Hausflur wie Kinderwagen, Schuhe, Ranzen oder Ähnliches. 

Allerdings könne die Miete für drei Monate um 15 Prozent gemindert werden, weil Baumaßnahmen in der Nachbarschaft zu Lärm und Staubimmissionen geführt haben. Dadurch sei die Nutzbarkeit des Mietobjekts beeinträchtigt worden, urteilte das OLG. 

Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage

Symbolgrafik:© MQ-Illustrations - stock.adobe.com

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock

Diesen Artikel bewerten
Über den Autor





Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Neuregelung der Kostenverteilung bei WEG laut BGH zulässig

In zwei Urteilen hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) unter bestimmten Voraussetzungen die Kostentragung für Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum zu Lasten einzelner Eigentümer ändern dürfen (Az.:  V ZR 81/23 und V ZR 87/23 ). Diese Entscheidung basiert auf dem 2020 reformierten Wohnungseigentumsgesetz. Doppelparker und Dachfenster im Fokus In dem Verfahren V ZR 81/23 ging es um die Kostenverteilung der Reparatur von Doppelparkern, die aufgrund eines Defekts nur eingeschränkt nutzbar waren. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beschloss, dass nicht alle, sondern nur die Teileigentümer der ... weiter lesen

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Landgericht Hanau: Vermieter kann bei sporadischer Nutzung nicht kündigen

Ein Urteil des Landgerichts Hanau (Az.: 2 S 107/22 ) macht deutlich, dass ein Vermieter, der in einem Zweifamilienhaus lebt und die zweite Wohnung nur gelegentlich nutzt, dem anderen Mieter nicht ohne triftigen Grund kündigen darf. Amtsgericht weist Räumungsklage ab Eine Vermieterin, die überwiegend im Ausland residiert, hat mit den Mietern einen Vertrag über eine Wohnung in einem Haus mit zwei Einheiten abgeschlossen. Ihre eigene Wohnung im selben Haus nutzt sie nur vereinzelt im Jahr. Sie sprach eine Kündigung gemäß § 573a BGB aus, die besagt, dass der Eigentümer einer Wohnung in einem selbst bewohnten Gebäude mit höchstens zwei Wohneinheiten das ... weiter lesen

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Insolvenzverfahren bleibt im Grundbuch sichtbar

Karlsruhe (jur). Zwangseintragungen im Grundbuch, etwa zur Anordnung einer Zwangsversteigerung oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, bleiben auch nach ihrer „Löschung“ sichtbar. Das geht aus einem aktuell veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vom 21. September 2023 hervor (Az.: V ZB 17/22).  Die Beschwerdeführerin im Streitfall ist Eigentümerin mehrerer Wohnungen in Berlin. Über ihr Vermögen war ein Insolvenzverfahren eröffnet und die Zwangsversteigerung der Wohnungen angeordnet worden. Beides wurde entsprechend gesetzlichen Vorgaben zwangsweise in die Grundbücher eingetragen. Die Eigentümerin konnte aber beide ... weiter lesen

Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Anspruch auf Untervermietung gilt auch für Nebenwohnung

Karlsruhe (jur). Mieterinnen und Mieter einer Nebenwohnung können aus Kostengründen vom Vermieter die Zustimmung zur Untervermietung verlangen. Voraussetzung hierfür ist ein „berechtigtes Interesse“ des Mieters, und dass dieser die Nebenwohnung teilweise selbst weiter nutzt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag, 21. November 2023, veröffentlichten Urteil (Az.: VIII ZR 88/22). Für das Recht auf Untervermietung sei es nicht erforderlich, dass die Wohnung nach der Untervermietung noch Lebensmittelpunkt des Mieters bleibt, stellten die Karlsruher Richter klar.  Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Mieter vom Vermieter verlangen, dass ... weiter lesen

Ihre Spezialisten