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Nebenbeschäftigung durch Detektei aufgedeckt – was Arbeitgeber jetzt beachten müssen

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(3 Bewertungen)14.11.2024 Arbeitsrecht

Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und -geber ist wichtig, Vertrauen allein reicht aber oft nicht aus. Zu den häufigsten Zwischenfällen gehört die Ausübung einer nicht genehmigten Nebentätigkeit durch den Arbeitnehmer. Grundsätzlich ist der Hauptarbeitgeber verpflichtet, einen Nebenjob zu gewähren, sofern die eigenen Interessen davon nicht betroffen sind. So muss der Arbeitnehmer weiterhin mit seiner vollen Arbeitskraft verfügbar sein und darf nicht in konkurrierenden Betrieben arbeiten. Heimlich ausgeführt ist eine Nebentätigkeit nicht erlaubt. Die Aufdeckung erfolgt regelmäßig durch erfahrene Wirtschaftsdetektive, aber was passiert dann? 

Anzeichen für eine unerlaubte Nebenbeschäftigung rechtzeitig erkennen

Schlechte Leistungen am Arbeitsplatz sind nicht automatisch ein Hinweis auf eine unerlaubte Nebentätigkeit. Persönliche Probleme oder Schwierigkeiten im Team sind ebenfalls denkbar. Es gibt jedoch klare Anzeichen und Signale, dass der Arbeitnehmer nicht nur bei seinem Hauptarbeitgeber tätig ist. In diesem Fall sind eigene Ermittlungen oder direkte Gespräche zu vermeiden. Rechtliche Handhabe hat der Arbeitgeber nur, wenn er die vermutete Tätigkeit nachweisen kann. An dieser Stelle kommen Profis ins Spiel, die einen regionalen Bezug haben und unbemerkt observieren. Als besonders erfahren gelten Detekteien, die in Ballungszentren und Großstädten tätig sind. 

Sie haben viel Erfahrung mit unerlaubten Nebentätigkeiten und entsprechende Erfahrung. Es lohnt sich, in den Großstädten nach Hilfe zu suchen, selbst wenn das eigene Unternehmen in einer kleineren Stadt ansässig ist. So deckt eine Wirtschaftsdetektei z.B. in Frankfurt oft auch Städte wie Hanau, Aschaffenburg, Mainz und Wiesbaden ab. Da Frankfurt zu den wichtigsten Metropolen Deutschlands gehört, haben Detektive hier viel Potenzial, um Erfahrungen zu sammeln. Diese sind wertvoll, wenn es gilt, die Anzeichen für einen Nebenerwerb nachzuweisen. Misstrauen ist immer dann sinnvoll laut der Wirtschaftsdetektei Lentz in Frankfurt, wenn folgende Probleme auftreten: 

  • Persönliche Sichtung des Arbeitnehmers in einem anderen Unternehmen während der Urlaubszeit. 
  • Häufige Krankmeldung und Verdacht auf einen nicht erlaubten Nebenerwerb. 
  • Nebenberufliche Selbstständigkeit in Konkurrenz zum eigenen Betrieb. 
  • Müdigkeit, unkonzentriertes Arbeitsverhalten und mangelnde Leistungen während der Arbeit. 
  • Bei einem genehmigten Nebenjob werden die Maximalzeiten überschritten
  • Einsatz der eigenen Firmenfahrzeuge für die Ausführung einer Nebentätigkeit. 

Beweisführung bei unerlaubtem Nebenerwerb durch fachlich versierte und im Arbeitsrecht geschulte Ermittler nötig 

Als Arbeitgeber selbst heimlich Fotos schießen ist problematisch, denn das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers leidet darunter. Wirtschaftsdetekteien kennen die Gesetzeslage exakt und sind dazu in der Lage, legale Beweise für eine ungenehmigte Nebentätigkeit zu sammeln.

Observationen sind dabei ein wichtiges Hilfsmittel. Die diskret agierenden Wirtschaftsdetektive überwachen die Wohnung der verdächtigen Person und prüfen beispielsweise, ob diese bei einer Krankmeldung beim Hauptarbeitgeber auch wirklich zu Hause bleiben. Kinobesuche, Treffen mit Freunden im Park oder ein Einkauf sind je nach Krankheit unproblematisch. Arbeitet der Arbeitnehmer hingegen während einer offiziellen Krankmeldung, verstößt er damit gegen das Arbeitsrecht. 

Wichtig zu wissen: Die Privatsphäre jedes Arbeitnehmers ist ein schützenswertes Gut. Beeinträchtigungen dürfen nur dann erfolgen, wenn die Arbeitgeberrechte durch Fehlverhalten in Gefahr sind. Eigene Ermittlungen sind problematisch, da Rechtsbrüche dazu führen, dass Beweise und Informationen vor Gericht nicht anerkannt werden. 

Wurden alle Beweise unter Berücksichtigung der DSGVO zusammengetragen, hat der Arbeitgeber eine Handhabe gegen seinen betrügerisch agierenden Arbeitnehmer. 

Konsequenzen für den Arbeitnehmer bei unerlaubter Nebentätigkeit 

Die unerlaubte Aufnahme eines Nebenjobs ist aus Sicht des Arbeitgebers nicht hinnehmbar. Stellt die Observation fest, dass der Verdacht begründet war, wird eine umfassende Dokumentation vorgenommen. Gesammeltes Videomaterial, Bilder und schriftliche Beobachtungen dienen im Falle eines Rechtsstreits als Beweise

Grundsätzlich steht es dem Arbeitgeber frei, selbst über die Konsequenzen zu entscheiden. Möglich ist eine Abmahnung, wenn der Arbeitnehmer sein Fehlverhalten bereut und der Hauptfirma nicht exzessiv geschadet hat. Alternativ ist aufgrund des missbrauchten Vertrauensverhältnisses eine fristlose Kündigung möglich, beispielsweise wenn Werkzeuge oder Materialien entwendet oder Wissen weitergegeben wurde. Voraussetzung ist: Die Arbeitstätigkeit hätte laut Arbeitsvertrag angemeldet oder genehmigt werden müssen. 

Nebentätigkeit für Arbeitnehmer nicht grundsätzlich verboten 

Ob eine nicht angemeldete, nebenberufliche Tätigkeit zur Abmahnung oder Kündigung führt, hängt von den Umständen ab. Wurde im Arbeitsvertrag keine Regelung getroffen, darf der Arbeitnehmer ehrenamtlich, selbstständig oder angestellt im Rahmen der Maximalarbeitszeit tätig werden. Voraussetzung ist, er arbeitet nicht in direkter Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber. Eine Genehmigung ist nicht erforderlich, wenn sie im Arbeitsvertrag nicht verzeichnet wurde. 

Sobald der Hauptarbeitsvertrag jedoch nicht mehr ordnungsgemäß erfüllt wird (durch Überarbeitung, zu wenig Zeit oder mangelndes Engagement), sind die Rechte des Arbeitgebers gefährdet. In diesem Fall hat der Arbeitgeber das Recht, die Beendigung zu fordern. Gleiches gilt, wenn die Nebentätigkeit bei einem konkurrierenden Betrieb ausgeübt wird. Selbst wenn ein solides Vertrauensverhältnis vorhanden ist, besteht die Gefahr einer Datenweitergabe. Auch hier ist das Gesetz aufseiten des Arbeitgebers. 

Wichtig zu wissen: Kündigt der Arbeitgeber auf Basis der detektivischen Ermittlungen fristlos oder mahnt den Arbeitnehmer ab, kann sich dieser dagegen wehren. Sofern es keine generelle Anmeldepflicht der Nebentätigkeit gab und die Interessen des Hauptarbeitgebers zu keinem Zeitpunkt in Gefahr waren, ist eine Kündigung nicht zulässig. Hier lohnt es sich, die gesammelten Beweise der Wirtschaftsdetektei zu nutzen und einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Das Vertrauensverhältnis kann nachhaltig geschädigt werden, wenn ein Arbeitnehmer zulasten seines eigentlichen Arbeitgebers bei anderen Betrieben arbeitet. 

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