Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Negative Bewertungen bei Google & Co löschen

08.09.2020
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Google, Kununu, Jameda oder sonstige Bewertungsportale – wer ein bislang noch unbekanntes Unternehmen beauftragen möchte, verschafft sich heutzutage anhand von Bewertungen zunächst online einen ersten Eindruck. So sind positive Kundenstimmen als wertvolles Wirtschaftsgut für jedes Unternehmen zu betrachten. Die Schattenseite: Negative Bewertungen können zum Businessverhinderer werden. Besonders ärgerlich ist es, wenn mögliche Neukunden durch eine ungerechtfertigte oder schlicht unzutreffende Rezension abgeschreckt werden. Deswegen werben viele Online-Agenturen mittlerweile damit, solche Bewertungen löschen zu lassen. Doch leider scheitern diese ersten Löschversuche in vielen Fällen und dann wird es für das betroffene Unternehmen erst richtig kompliziert.

Online-Bewertungen: Beweispflicht des Verfassers

Enthalten Online-Bewertungen falsche Tatsachenbehauptungen, sind sie rechtlich angreifbar. Der Verfasser einer Rezension muss also nicht nur die Richtigkeit seiner Bewertung nachweisen, sondern auch, dass er mit dem Unternehmen und dessen Services oder Produkten überhaupt in Kontakt gekommen ist. Negative Bewertungen werden meistens in emotional aufgeladener Stimmung verfasst, deshalb sind sie sachlich nicht immer ganz korrekt. Das macht sie angreifbar.

Bewertungen löschen: Online-Agentur, ja oder nein?

Online-Agenturen werben inzwischen gerne damit, ungerechtfertigte negative Rezensionen in Bewertungsportalen wie Google im Auftrag ihrer Kunden löschen zu lassen. Die Erfolgsquote soll dabei angeblich zwischen 80 und 90 Prozent liegen. Doch häufig funktioniert das Löschen der Bewertungen über eine Agentur nicht, denn sie kann nur den ersten und einfachsten Schritt für die Löschung einleiten. Scheitert der erste Versuch, kann die Agentur in der Regel nichts mehr tun. Doch für das zu Unrecht bewertete Unternehmen fangen die Probleme dann erst an, denn solche Fehlversuche verringern die Erfolgsaussichten für eine außergerichtliche Lösung drastisch. Haben die Rechtsabteilungen der Bewertungsportale nämlich einmal die Entscheidung getroffen, die Bewertung nicht zu löschen, wird diese nur selten revidiert. Der erste Löschungsversuch muss direkt erfolgreich sein.

Auf Focus Online erklärt die Anwaltskanzlei Lenné, warum die Herangehensweise der Agenturen oft scheitert und wieso betroffene Unternehmen besser auf einen erfahrenen Anwalt setzen sollten.

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Über den Autor

Guido Lenné
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Max-Delbrück-Str. 18
51377 Leverkusen

Telefon: 0214 90 98 40 0


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