Mit Beginn des Jahres 2025 treten bedeutende Änderungen für Minijobber in Kraft. Neben einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 Euro pro Stunde wird auch die monatliche Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigungen von aktuell 538 Euro auf 556 Euro erhöht. Diese Anpassungen betreffen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen und bieten neue Chancen, erfordern jedoch auch eine präzise Planung.
Verdienstgrenze bei Minijobs: Rechtliche Grundlagen der Anpassung
- Mindestlohngesetz (MiLoG): Regelt den gesetzlichen Mindestlohn, der ab Januar 2025 auf 12,82 Euro pro Stunde steigt.
- Sozialgesetzbuch IV (§ 8 Abs. 1a SGB IV): Definiert die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs, die dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist.
Mit diesen gesetzlichen Grundlagen wird sichergestellt, dass Minijobber auch bei einem steigenden Mindestlohn denselben Stundenumfang leisten können, ohne die Vorteile der geringfügigen Beschäftigung zu verlieren. Zu diesen Vorteilen gehören insbesondere die Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen, die einfache Abwicklung der Arbeitsverhältnisse sowie die flexible Einsatzmöglichkeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Neue Verdienstgrenzen und Arbeitszeiten 2025
Die neue monatliche Verdienstgrenze wird mit folgender Formel berechnet:
- Mindestlohn × 130 ÷ 3 = Verdienstgrenze
Mit einem Mindestlohn von 12,82 Euro ergibt sich eine Verdienstgrenze von 555,53 Euro, die aufgerundet 556 Euro monatlich beträgt. Dies entspricht einem maximalen Jahresverdienst von 6.672 Euro.
Bezogen auf die Arbeitszeit können Minijobber ab 2025 durchschnittlich 43,3 Stunden pro Monat arbeiten, was etwa 10 Arbeitsstunden pro Woche entspricht. Diese Anpassung ermöglicht eine größere Planbarkeit für Arbeitnehmer und bietet Arbeitgebern die Chance, Arbeitszeiten flexibel an saisonale oder betriebliche Bedürfnisse anzupassen. Dies trägt dazu bei, die Effizienz und Produktivität in Unternehmen zu steigern.
Vorteile einer geringfügigen Beschäftigung
Geringfügige Beschäftigungen bieten sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern zahlreiche Vorteile. Arbeitnehmer profitieren insbesondere von der Steuerfreiheit, daMinijobber keine Einkommensteuer zahlen müssen, wenn die Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber erfolgt. Zudem ermöglichen flexible Arbeitszeiten eine individuelle Anpassung, was für Studierende, Eltern oder Menschen mit anderen Verpflichtungen besonders attraktiv ist. Minijobs bieten einen unkomplizierten Zugang zum Arbeitsmarkt und eignen sich hervorragend als Einstiegsmöglichkeit oder zur Aufbesserung des Haupteinkommens, ohne in die Sozialversicherungspflicht zu fallen.
Auch für Arbeitgeber gibt es erhebliche Vorteile: Die Lohnnebenkosten sind im Vergleich zu regulären Arbeitsverhältnissen deutlich geringer, da lediglich pauschale Sozialabgaben zu leisten sind. Minijobs sind administrativ weniger aufwendig und bieten durch ihre Flexibilität die Möglichkeit, Personal je nach betrieblicher Nachfrage flexibel einzusetzen. Besonders in Branchen mit schwankender Arbeitsauslastung stellen Minijobber eine wichtige und effiziente Ergänzung dar.
Auswirkungen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Für Arbeitnehmer:
- Mehr Verdienstmöglichkeiten: Geringfügig Beschäftigte können bei gleichbleibender Stundenzahl höhere Einkommen erzielen.
- Anpassung bestehender Arbeitszeiten: Arbeitnehmer mit einem aktuellen Verdienst zwischen 538 und 556 Euro sollten ihre Verträge überprüfen, um von der neuen Regelung zu profitieren.
Für Arbeitgeber:
- Vertragsanpassungen: Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die neuen Verdienstgrenzen eingehalten werden.
- Dokumentationspflicht: Die korrekte Erfassung von Arbeitszeiten und Vergütungen bleibt unbenommen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Handlungsempfehlungen
- Arbeitszeit und Verträge prüfen: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten bestehende Arbeitsverhältnisse überprüfen und an die neuen gesetzlichen Vorgaben anpassen und die Betroffenen rechtzeitig informieren.
- Optimierung der Einsatzplanung: Die neuen Verdienstgrenzen eröffnen Arbeitgebern die Möglichkeit, den Personaleinsatz flexibler zu gestalten.
- Schulung von Personalverantwortlichen: Eine gezielte Schulung hilft, Fehler bei der Umsetzung der neuen Regelungen zu vermeiden.
Fazit: Die Anpassungen beim Mindestlohn und der Verdienstgrenze für Minijobs ab 2025 bieten neue Verdienstmöglichkeiten und erleichtern die Planung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Geringfügige Beschäftigungen bleiben durch ihre Flexibilität und die geringen administrativen Hürden weiterhin attraktiv. Um rechtliche Risiken zu vermeiden, sollten Arbeitszeitregelungen und Verträge zeitnah überprüft werden. Ein frühzeitiges Handeln nutzt die Chancen der Neuregelung und fördert eine stabile Arbeitsbasis für alle Beteiligten.
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