Versicherungsrecht

Neue vollautomatische Kfz-Schadenregulierung: zu gut, um wahr zu sein?

13.03.2021
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Wenn es geknallt hat, gibt es sofort Geld – so lautet das Versprechen der neuen vollautomatischen Schadensteuerung der Kfz-Versicherer. Die digitale Abwicklung soll vor allem durch Schnelligkeit beeindrucken. Doch steht zu befürchten, dass die Versicherungskonzerne die Leistungen für die Versicherten – insbesondere bei Haftpflichtschäden – dadurch weiter kürzen.

Präsentiert wurde die neue digitale Schadenregulierung von der R+V Allgemeine Versicherung AG. Geworben wird u. a. damit, dass Unfallgeschädigte mit nur einem Klick entscheiden können, ob sie Geld oder eine Reparatur wünschen. Wird die finanzielle Entschädigung gewählt, soll die Zahlung schon nach ein paar Stunden erfolgen. Geschädigte, die sich für eine Reparatur entscheiden, sollen die Freigabe nach nur einem Anruf erhalten. Fotos können einfach über die Smartphone-App an die Versicherung übermittelt werden.

Das alles hört sich prinzipiell sehr gut an. Die Frage ist aber, ob die Höhe der finanziellen Entschädigung dabei angemessen ist. Da beim digitalen Schadenmanagement nämlich kein Gutachten durch einen Sachverständigen erfolgt, hat der Geschädigte keine Möglichkeit zu überprüfen, ob die gezahlte Summe tatsächlich dem Schaden entspricht.

Künstliche Intelligenz ersetzt Gutachter

Die digitale Schadenregulierung sieht die Schadenprognose bzw. das Gutachten durch eine Künstlichen Intelligenz vor. Bei diesem vollautomatischen Gutachten sollen 800 Parameter berücksichtigt werden, etwa Kosten für Reparatur oder Lackierarbeiten. Ähnliche Tools werden bereits von anderen Versicherern, z. B. von der Allianz, angeboten.

Für die Kfz-Versicherer hat dies den Vorteil, dass Sie durch die schnelle Abwicklung pro Schaden rund 20 Prozent der Kosten sparen. Mehr als 40 Versicherungen haben bereits angekündigt, bis Mitte 2021 ein sog. Schadentracking anbieten zu wollen. Dadurch soll auch der Service für Unfallgeschädigte besser werden, die so zu jedem Zeitpunkt verfolgen können, wie es mit der Schadenregulierung vorangeht – also in etwa wie beim Pakettracking. Aktuell bietet z. B. schon die WWK Allgemeine Versicherung AG einen solchen Service an. Der für das Schadentracking verantwortliche Dienstleister, die Innovation Group, vermittelt pro Tag rund 300 Schäden an Werkstätten – um genau zu sein, an die Partnerwerkstätten der Kfz-Versicherer.

Die Servicevorteile für die Versicherten umfassen zum Beispiel den Transport des beschädigten Autos zur Werkstatt und zurück sowie die kostenlose Bereitstellung eines Ersatzwagens während der Dauer der Reparatur.

Zusätzliche Kürzungen durch Versicherer befürchtet

Grundsätzlich verhält es sich im Schadenfall so, dass Versicherer bei Kaskoschäden (also selbstverschuldeten Unfällen) bestimmen können, die Höhe des Schadens durch von ihnen beauftragte Sachverständige ermitteln zu lassen. Bei Haftpflichtschäden hingegen können die Geschädigten in der Regel einen Sachverständigen ihrer Wahl beauftragen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann hier beispielsweise einen kompetenten unabhängigen Sachverständigen empfehlen. Bei der vollautomatischen Schadenregulierung entfällt ein solches Gutachten jedoch.

Auf den ersten Blick scheint das digitale Schadenmanagement viele Vorteile zu bieten. Allerdings steht zu befürchten, dass es dabei zu weiteren Kürzungen der berechtigten Ansprüche von Geschädigten kommt. Denn die vollautomatische Regulierung erfolgt gänzlich ohne Sachverständige oder Anwälte. Diese würden normalerweise die Ansprüche der Geschädigten vertreten und durchsetzen.

Ohnehin werden Rechnungen von Werkstätten und unabhängigen Sachverständigen im Nachhinein von Prüfdiensten, die im Auftrag der Kfz-Versicherer handeln, geprüft. So kommt es im Nachgang häufig noch zu Kürzungen der Leistungen. Dabei handelt es sich für gewöhnlich um geringe Beträge bis maximal 100 Euro, weshalb die Versicherten auch meistens davon absehen, sich mithilfe eines Anwalts gegen diese Kürzungen zu wehren. Wer hingegen über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügt, kann selbst Kleinstbeträge ohne Risiko eintreiben lassen, im Notfall sogar über eine Klage.

Gerne steht die Anwaltskanzlei Lenné den Versicherten zur Seite, um ihre Ansprüche durchzusetzen und gekürzte Leistungen einzutreiben. Natürlich unterstützen wir Sie auch von Anfang an bei der Schadenregulierung. Nutzen Sie nach einem Unfall einfach die kostenlose Erstberatung.

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Über den Autor

Guido Lenné
Rechtsanwalt • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Max-Delbrück-Str. 18
51377 Leverkusen

Telefon: 0214 90 98 40 0


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