Der Bundespräsident hat zwei Richter und eine Richterin am Bundesgerichtshof ernannt. Das Präsidium hat die drei neu ernannten Mitglieder dem zum 1. Juli 2026 neu gebildeten 7. Strafsenat mit Sitz in Leipzig zugewiesen. Die Mitteilung nennt außerdem, für welche Revisionen in Strafsachen dieser Senat zuständig ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Präsidium hat die drei neu ernannten Mitglieder dem zum 1. Juli 2026 neu gebildeten 7. Strafsenat mit Sitz in Leipzig zugewiesen.
- Der Senat ist für Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Bamberg, Bremen, Koblenz, Oldenburg, Schleswig und Stuttgart zuständig.
- Der Bundespräsident hat zwei Richter und eine Richterin neu an den Bundesgerichtshof ernannt.
- Die neu ernannten Mitglieder waren zuvor als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht, Richter am Oberlandesgericht und Vorsitzende Richterin am Landgericht tätig.
- Eine gerichtliche Sachentscheidung oder ein Aktenzeichen zu einem konkreten Verfahren enthält die Mitteilung nicht.
Warum die neue Zuständigkeit praktisch wichtig ist
Die Mitteilung betrifft die Zuständigkeit für Revisionen in Strafsachen innerhalb des Bundesgerichtshofs. Genannt wird nicht eine einzelne Entscheidung, sondern die Zuweisung der neu ernannten Mitglieder an den neu gebildeten Senat und dessen Zuständigkeitsbereich.
Die Zuständigkeit betrifft Revisionen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Bamberg, Bremen, Koblenz, Oldenburg, Schleswig und Stuttgart. Weitere Oberlandesgerichtsbezirke werden in der Mitteilung nicht genannt.
Hintergrund: Neue Mitglieder am Bundesgerichtshof
Der Bundespräsident hat einen bisherigen Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht, einen bisherigen Richter am Oberlandesgericht und eine bisherige Vorsitzende Richterin am Landgericht zu Mitgliedern des Bundesgerichtshofs ernannt. Die Mitteilung enthält zu allen drei Personen Angaben zu ihren bisherigen Laufbahnen in der Justiz.
Der 58 Jahre alte neu ernannte Richter trat 1996 in den höheren Justizdienst des Landes Baden-Württemberg ein und war unter anderem bei Staatsanwaltschaften sowie beim Amtsgericht und Landgericht Heilbronn eingesetzt. Später wechselte er in den höheren Justizdienst des Landes Niedersachsen, war am Landgericht Braunschweig tätig, wurde 2010 Richter am Oberlandesgericht Braunschweig und nach einer Tätigkeit im Niedersächsischen Justizministerium 2018 Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Braunschweig. Dort leitete er zuletzt einen Strafsenat und einen Zivilsenat.
Der 54 Jahre alte neu ernannte Richter trat 2003 in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Er war zunächst beim Landgericht Aachen und beim Amtsgericht Geilenkirchen eingesetzt, wurde 2006 Richter am Landgericht Aachen und war von März 2013 bis November 2016 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof abgeordnet. Anschließend wurde er Richter am Oberlandesgericht Köln. Neben seiner spruchrichterlichen Tätigkeit leitete er dort mehrere Jahre ein Referat zur Zentralisierung der IT-Betreuungsstrukturen. Zuletzt war er mit voller Arbeitskraft Mitglied eines Zivilsenats beim Oberlandesgericht Köln.
Die 48 Jahre alte neu ernannte Richterin trat 2005 in den höheren Justizdienst des Freistaates Sachsen ein. Sie war während der Proberichterzeit beim Sozialgericht Chemnitz und beim Landgericht Leipzig eingesetzt, wurde 2009 bei der Staatsanwaltschaft Leipzig zur Staatsanwältin ernannt und war zunächst weiter am Landgericht Leipzig tätig. Von April 2012 bis August 2015 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof abgeordnet. 2019 wurde sie Richterin am Landgericht Leipzig und 2024 Vorsitzende Richterin am Landgericht. Ihr wurde die Leitung einer Schwurgerichtskammer übertragen; außerdem nahm sie beim Landgericht Leipzig Aufgaben der Gerichtsverwaltung wahr.
Was jetzt neu ist und warum das wichtig ist
Die Mitteilung des Bundesgerichtshofs vom 1. Juli 2026 betrifft keine Entscheidung in einem einzelnen Strafverfahren. Sie betrifft die Ernennung neuer Mitglieder und ihre Zuweisung zu einem neu gebildeten Strafsenat.
Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat die drei neu ernannten Mitglieder dem neu gebildeten 7. Strafsenat zugewiesen. Dieser Senat hat seinen Sitz in Leipzig und ist für Revisionen in Strafsachen aus den genannten Oberlandesgerichtsbezirken zuständig.
Wie die Zuweisung erfolgt ist
Aus der Mitteilung ergibt sich, dass die Zuweisung durch das Präsidium des Bundesgerichtshofs erfolgt ist. Eine Begründung für die Auswahl der genannten Bezirke enthält die Mitteilung nicht.
Der neue 7. Strafsenat hat seinen Sitz in Leipzig. Seine Zuständigkeit knüpft nach der Mitteilung an bestimmte Oberlandesgerichtsbezirke an, nämlich Bamberg, Bremen, Koblenz, Oldenburg, Schleswig und Stuttgart.
Was Betroffene jetzt wissen müssen
Aus der Mitteilung ergibt sich: Bei Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken Bamberg, Bremen, Koblenz, Oldenburg, Schleswig und Stuttgart ist der neue 7. Strafsenat beim Bundesgerichtshof zuständig.
Die Mitteilung enthält keine Aussage dazu, dass sich Fristen, Voraussetzungen oder sonstige Rechtsmittelregeln geändert hätten.
Typische Fehler, die Betroffene vermeiden sollten
- Nicht vom Sitz in Leipzig auf weitere Bezirke schließen: Die Mitteilung nennt die Bezirke der Oberlandesgerichte Bamberg, Bremen, Koblenz, Oldenburg, Schleswig und Stuttgart.
- Nicht annehmen, dass jede Strafrevision nach Leipzig geht: Die Mitteilung nennt ausdrücklich nur bestimmte Bezirke.
- Zuständigkeit nicht mit einer Sachentscheidung verwechseln: Die Zuweisung eines Senats enthält keine Entscheidung über ein konkretes Verfahren.
Redaktions-Tipp
Für die Einordnung der Mitteilung ist maßgeblich, ob eine Revision in Strafsachen aus einem der genannten Oberlandesgerichtsbezirke stammt. Die Mitteilung betrifft die Zuständigkeit innerhalb des Bundesgerichtshofs, nicht den Inhalt einzelner Verfahren.
Häufige Fragen
Welche Strafrevisionen übernimmt der neue 7. Strafsenat?
Er ist für Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Bamberg, Bremen, Koblenz, Oldenburg, Schleswig und Stuttgart zuständig.
Sitzt der neue Strafsenat in Karlsruhe oder Leipzig?
Der neue 7. Strafsenat hat seinen Sitz in Leipzig.
Ändern sich durch den neuen Strafsenat die Revisionsfristen?
Dazu enthält die Mitteilung keine Angaben. Sie betrifft die Ernennung neuer Mitglieder und die Zuständigkeit des neu gebildeten Senats.
Geht jetzt jede Strafsache zum 7. Strafsenat?
Nein. Genannt sind nur Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Bamberg, Bremen, Koblenz, Oldenburg, Schleswig und Stuttgart.
Wurde hier ein konkretes Urteil entschieden?
Nein. Es handelt sich um eine Personal- und Zuständigkeitsmitteilung, nicht um eine Sachentscheidung in einem einzelnen Verfahren.
Entscheidungsdaten und Mitteilungsdaten
- Gericht: Bundesgerichtshof
- Datum der Mitteilung: 1. Juli 2026
- Gegenstand: Ernennung von zwei Richtern und einer Richterin am Bundesgerichtshof sowie Zuweisung zum neuen 7. Strafsenat
- Rechtsgebiet: Strafrecht und Strafprozessrecht
- Zuständigkeit: Revisionen in Strafsachen aus den Bezirken der Oberlandesgerichte Bamberg, Bremen, Koblenz, Oldenburg, Schleswig und Stuttgart
Symbolgrafik:© KI








Sofortantwort 24/7
