Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

NIS-2-Richtlinie- Ein kurzer Überblick

23.04.2024 IT Recht

Unternehmen und öffentliche Einrichtigungen sind zunehmend Cyberangriffen ausgesetzt. Um das Cyberniveau in der EU verpflichtend auf ein hohes Niveau zu heben, ist inzwischen die sog. NIS-2-Richtlinie in Kraft getreten. Dazu ein kurzer Überblick:

  1. Was ist Ziel der NIS-2-RL?
    Ziel ist die Anhebung des Cybersicherheitsniveaus in der EU auf ein hohes Niveau.
     
  2. Ab wann gilt die NIS-2-RL?
    Die NIS-2-RL gilt auf EU-Ebene seit 2023 und muss bis zum 17.10.2024 auf nationaler Ebene umgesetzt werden.
     
  3. Wen betrifft die NIS-2-RL?
    Die NIS-2-RL betrifft Unternehmen, die als kritisch eingestuft wurden, unabhängig von ihrer Größe (u.a. KRITIS-Unternehmen).

    Im Übrigen sind Anknüpfungspunkte (wobei zwischen wesentlichen und wichtigen Einrichtungen unterschieden wird):

    a) die Sektorenzugehörigkeit
    (Auflistung in Anhang I (Sektoren mit hoher Kritikalität (bspw. Energie, Verkehr, Gesundheitswesen) und Anhang II der NIS-2-RL (Sonstige kritische Sektoren, bspw. Post- und Kurierdienste, Verarbeitendes Gewerbe, Anbieter digitaler Dienste (Marktplätze, Social Media Netzwerke)) und

    b) die Unternehmensgröße
    (mindestens mittlere Unternehmen, d.h. mit mind. 50 Beschäftigten oder mind. 10 Mio. Euro Jahresumsatz).

    Die NIS-2-RL gilt also für kleine Unternehmen nicht, es sei denn diese wurden als wesentlich oder kritisch eingestuft.
     
  4. Welche Pflichten treffen Unternehmen, die unter die NIS-2-RL fallen?
    Wesentliche und wichtige Einrichtungen müssen "geeignete und verhältnismäßige technische, operative und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Risiken für die Sicherheit der Netz- und Informationssysteme (...) zu beherrschen". Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen sollen verhindert oder zumindest gering gehalten werden. Unternehmen, die der NIS-2-RL unterliegen, müssen daher u.a. folgende Verpflichtungen erfüllen:

    - Einführung eines Risikomanagements zur Risikoanalyse
    - Einführung eines Incident Managements (Cybervorfälle vorbeugen, erkennen, bewältigen)
    - Business Continuity (Krisenmanagement, Backupmanagement, Notfallwiederherstellung)
    - Einführung eines Sicherheitsmanagements in der Lieferkette
    - Einführung eines Sicherheitsmangagements für Beschäftigte (Schulungen, Richtlinien, etc.)
    - Cyberhygiene
    - Sicherheit beim Einkauf (Erwerb, der Entwicklung, Wartung v. IT-Systemen)
    - Einsatz gesicherter Notfall-Kommunikations-Systeme
    - Vorgaben bzgl. Kryptografie, Verschlüsselung für wesentliche Bereiche
    - Evaluation der ergriffenen Maßnahmen
    - Einsatz von Multi-Faktor-Authentifizierung und Single-Sign-On
    - Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen (innerhalb von 24 Stunden)
     
  5. Welche Sanktionen treffen Unternehmen bei Pflichtverletzungen? 
    Der Bußgeldrahmen liegt für wesentliche Einrichtungen bei 10 Mio. Euro oder 2 Prozent des weltweiten Umsatzes.

    Wichtige Einrichtungen können mit bis zu 7 Mio. Euro oder 1,4 Prozent des weltweiten Umsatzes sanktioniert werden, wenn sie gegen Pflichten aus der NIS-2-RL verstoßen.

    Haben Sie Beratungsbedarf zur NIS-2-Richtlinie, sprechen Sie mich gerne an!
Diesen Artikel bewerten:
Diesen Artikel teilen: Linkedin Xing X
Whatsapp
Facebook
Fragen? Jetzt Fachanwalt.de-KI kostenlos fragen

Ihr Chatverlauf

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:

Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.

SofortantwortSofortantwort 24/7
NachfragemöglichkeitNachfragemöglichkeit
Kostenlos!Kostenlos!
Antwort erhalten Pfeil nach rechts
Weitere Artikel der Redaktion zum Thema
Pflicht zur Kündigungsschaltfläche im Webshop: BGH erweitert Verbraucherschutz auch bei Einmalzahlung
07.07.2025Redaktion fachanwalt.deIT Recht
Pflicht zur Kündigungsschaltfläche im Webshop: BGH erweitert Verbraucherschutz auch bei Einmalzahlung

Die "Kündigungsschaltfläche im Webshop" wird für Unternehmen im E-Commerce zunehmend relevanter. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 22. Mai 2025 ( Az. I ZR 161/24 ) klargestellt: Auch bei Verträgen mit einmaliger Zahlung und automatischem Vertragsende ist eine solche Schaltfläche erforderlich. Die Entscheidung verschärft die Anforderungen an eine transparente Vertragsgestaltung im Online-Handel. Hintergrund der Entscheidung Die Grundlage für diese Pflicht bildet § 312k BGB . Danach müssen Unternehmen Verbrauchern bei online abgeschlossenen Verträgen eine einfache und gut erkennbare Möglichkeit zur Kündigung anbieten. Damit sollen intransparente oder versteckte Kündigungswege vermieden werden. Unklar war bislang, ob dies auch für Verträge mit nur einmaliger Zahlung gilt, die eine...

weiter lesen weiter lesen

Unzulässige Rechtsdienstleistung bei Bewertungs-Löschungen
02.07.2025Redaktion fachanwalt.deIT Recht
Unzulässige Rechtsdienstleistung bei Bewertungs-Löschungen

Ein Grundsatz-Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Urteil vom 7. November 2024) hat klargestellt: Wer ohne Anwaltszulassung professionell Bewertungs-Löschungen anbietet und dabei den Eindruck einer rechtlichen Einzelfallprüfung erweckt, überschreitet die Grenzen zulässiger Dienstleistungen. Bedeutung digitaler Bewertungen im Geschäftsalltag Online-Bewertungen sind längst ein entscheidender Faktor für Kunden im Wettbewerb. Ob auf Google, Jameda oder Trustpilot – die öffentliche Bewertung durch Dritte beeinflusst das Vertrauen potenzieller Auftraggeber und somit die wirtschaftliche Entwicklung von Unternehmen. Gerade negative Bewertungen können dabei schnell geschäftsschädigend wirken. Es überrascht daher nicht, dass spezialisierte Dienstleister den Markt der Bewertungs-Löschung für...

weiter lesen weiter lesen
Datenschutz für Unternehmen - Rechtliche Grundlagen und Pflichten
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)17.06.2025Redaktion fachanwalt.deIT Recht
Datenschutz für Unternehmen - Rechtliche Grundlagen und Pflichten

Jedes Unternehmen, das mit Partnern, Kunden oder Dienstleistern zusammenarbeitet, muss sich mit dem Thema Datenschutz auseinandersetzen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt fest, dass Personen ein Recht darauf haben, dass ihre persönlichen Daten geschützt und nur nach Zustimmung weitergegeben werden dürfen. Diese Verordnung dient dem Schutz der Privatsphäre und soll die informationelle Selbstbestimmung gewährleisten. Unternehmen, die sich nicht an die Datenschutz-Regeln halten, drohen hohe Bußgelder sowie der Verlust der Reputation und des Kundenvertrauens. Was es beim Thema Datenschutz für Unternehmen zu beachten gibt, wird in diesem Beitrag behandelt. Rechtliche Grundlagen Der Datenschutz basiert sowohl in Deutschland als auch der gesamten EU auf einem klaren, rechtlich festgelegten Rahmen. Die wichtigste...

weiter lesen weiter lesen

Urteil des EuGH: „Bequemer Kauf auf Rechnung“ ist Verkaufsförderung
12.06.2025Redaktion fachanwalt.deIT Recht
Urteil des EuGH: „Bequemer Kauf auf Rechnung“ ist Verkaufsförderung

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 15. Mai 2025 entschieden, dass der Hinweis „Bequemer Kauf auf Rechnung“ als Verkaufsförderungsmaßnahme im Sinne der E-Commerce-Richtlinie gilt. Für Onlinehändler ergibt sich daraus eine erhöhte Informationspflicht über die Bedingungen solcher Angebote. Verkaufsförderungsmaßnahme: Bedeutung des Urteils für den Onlinehandel Die Entscheidung des EuGH ( C-100/24 ) hat unmittelbare Auswirkungen auf die Gestaltung von Online-Shops in der gesamten EU. Hinweise auf Zahlungsarten wie der Rechnungskauf müssen künftig transparent und vollständig erläutert werden. Der Gerichtshof stellt klar: Selbst ein vermeintlich neutraler Hinweis kann eine verkaufsfördernde Wirkung entfalten und damit rechtlich relevant sein. Der konkrete Fall: „Bequemer...

weiter lesen weiter lesen

Icon Über den Autor

Nina Hiddemann Premium
Nina Hiddemann
Rechtsanwalt
Adresse Icon
Am Römerturm 1
50667 Köln

Veröffentlicht von:
Nina Hiddemann